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  <title type="text">Abrechnung aktuell</title>
  <subtitle type="text">Kassenabrechnung und Privatliquidation: Honorar sichern, rechtssicher abrechnen</subtitle>
  <updated>2026-06-22T11:44:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Terminhinweis | Webinar „Abrechnungspraxis für (Quer-)Einsteiger“ am 11.08.2026: Früherkennungsuntersuchungen und..]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Seit dem 01.01.2026 gilt die geänderte Richtlinie über die Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Kindern (AAZ 12/2025, Seite 4 ff.). Über die Inhalte der Änderung und ihre Auswirkungen informieren wir im nächsten Termin der Webinarreihe „Abrechnungspraxis für (Quer-)Einsteiger“.]]></summary>
    <updated>2026-06-22T11:44:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Seit dem 01.01.2026 gilt die geänderte Richtlinie über die Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Kindern (AAZ 12/2025, Seite 4 ff.). Über die Inhalte der Änderung und ihre Auswirkungen informieren wir im nächsten Termin der Webinarreihe ?Abrechnungspraxis für (Quer-)Einsteiger?.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Füllungstherapie | So rechnen Sie Aufbaufüllungen nach BEMA und GOZ ab]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Stark zerstörte und in ihrer Zahnhartsubstanz geschädigte Zähne müssen oft vor einer Kronen- oder Brückenversorgung durch eine Aufbaufüllung wiederhergestellt und vorbereitet werden. Hierzu stehen unterschiedliche Materialien zur Verfügung (z. B. Glasionomerzemente, Komposite oder Kompomere). Neben der Kariesentfernung und dem Auffüllen des Defektes wird der Substanzverlust ausgeglichen. So kann eine stabile Basis zur Aufnahme einer Krone bzw. eines Zahnersatzes geschaffen werden, die mit zur Langlebigkeit und Stabilität der Kronen- bzw. Brückenversorgung beiträgt. Hier werden besonders dentinadhäsiv befestigte Aufbaufüllungen in Mehrschichttechnik positiv hervorgehoben. Wie Sie Aufbaufüllungen nach dem BEMA und nach der GOZ korrekt abrechnen, zeigt dieser Beitrag.]]></summary>
    <updated>2026-06-22T05:40:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Online-Seminar | IWW-Webinar am 01.07.2026: „KI in der Medizin“ – Rechtliche Rahmenbedingungen und Perspektiven]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Immer mehr Anbieter bringen KI-Lösungen für  Zahnarztpraxen  auf den Markt – etwa Systeme, die Behandlungen in Echtzeit dokumentieren und anschließend die Abrechnung erstellen. Doch dürfen Zahnärztinnen und Zahnärzte solche Tools überhaupt einsetzen? Und wenn ja, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen? Und welche rechtlichen Risiken sind zu beachten?]]></summary>
    <updated>2026-06-19T14:00:02+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Zuschläge | Ist die BEMA-Nr. 03 nur im Notdienst berechnungsfähig?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Frage: „ Kann ich die BEMA-Nr. 03 nur im Notdienst berechnen?“]]></summary>
    <updated>2026-06-19T10:43:36+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Frage: ? Kann ich die BEMA-Nr. 03 nur im Notdienst berechnen??</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Endodontie | Schmerzen und Blutung bei Trepanation eines devitalen Zahnes – ist die BEMA-Nr. 31 oder BEMA-Nr. 28 zu berechnen?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Frage: „ Wir haben bei einer gesetzlich versicherten Patientin einen Zahn wurzelbehandelt. Die Vitalität war negativ. Die Trepanation erfolgte ohne Anästhesie. Die Patientin verspürte einen heftigen Schmerz. Der Kanal blutete sehr stark. Ist hier nun die Trepanation eines pulpatoten Zahns (BEMA-Nr. 31) oder eine Vitalexstirpation (BEMA-Nr. 28) zu berechnen?“]]></summary>
    <updated>2026-06-19T10:43:30+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Frage: ? Wir haben bei einer gesetzlich versicherten Patientin einen Zahn wurzelbehandelt. Die Vitalität war negativ. Die Trepanation erfolgte ohne Anästhesie. Die Patientin verspürte einen heftigen Schmerz. Der Kanal blutete sehr stark. Ist hier nun die Trepanation eines pulpatoten Zahns (BEMA-Nr. 31) oder eine Vitalexstirpation (BEMA-Nr. 28) zu berechnen??</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Endodontie | Endodontisches Schnittstellenmanagement: Private Zusatzleistungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Um der modernen, evidenzbasierten Zahnmedizin gerecht zu werden, kommen vor allem in der Endodontie zahlreiche private Zusatzleistungen zum Ansatz, ergänzend zur Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).]]></summary>
    <updated>2026-06-10T05:59:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Prothetik | Patient lässt seine Prothese direkt im Labor reparieren –  besteht Anspruch auf einen Festzuschuss?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Frage:  „Bekommt unser Patient einen Festzuschuss, wenn er seine Prothese direkt im Labor reparieren lässt?“]]></summary>
    <updated>2026-06-09T05:01:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Terminhinweis | Webinar „Abrechnungspraxis für (Quer-)Einsteiger“ am 11.08.2026: Früherkennungsuntersuchungen und..]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Seit dem 01.01.2026 gilt die geänderte Richtlinie über die Früherkennung von Zahn-, Mund und Kieferkrankheiten bei Kindern (AAZ 12/2025, Seite 4 ff.). Über die Inhalte der Änderung und ihre Auswirkungen informieren wir im nächsten Termin der Webinarreihe „Abrechnungspraxis für (Quer-)Einsteiger“. Die z. T. neuen Leistungspositionen werden vorgestellt und anhand von Beispielen konkretisiert. Ihre Referentin am Dienstag, den 11.08.2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr ist Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn. Weitere Infos und Anmeldung online unter  iww.de/webinar/abrechnungspraxis-fuer-quer-einsteiger-w122 .]]></summary>
    <updated>2026-06-08T10:06:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Retentionen | Wie sind gebogene Retentionen bei Kassenpatienten abzurechnen?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Frage:  „Wie rechne ich bei einem gesetzlich versicherten Patienten eine gebogene Retention ab?“]]></summary>
    <updated>2026-06-08T05:01:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Chirurgie | Entfernung eines Wurzelrestes beim GKV-Patienten – drei Varianten in einem Beispiel]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Verbleibt nach der Extraktion eines frakturierten Zahnes ein Wurzelrest im Kiefer, so ist die Entfernung eines solchen Wurzelrestes durch eine minimalinvasive chirurgische Maßnahme zu empfehlen. Andernfalls können Entzündungen oder Knochenschäden auftreten. In welchen Fällen der Zahnarzt die Entfernung des Wurzelrestes berechnen darf, zeigt dieser Beitrag anhand dreier Abrechnungsvarianten in einem Beispiel.]]></summary>
    <updated>2026-06-05T11:58:34+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/aaz/abrechnungswissen/chirurgie-entfernung-eines-wurzelrestes-beim-gkv-patienten-drei-varianten-in-einem-beispiel-f174339"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Dokumentation | So schaffen Sie eine sichere Abrechnungsgrundlage für die BEMA-Nr. 12]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die BEMA-Nr. 12 (bMF) ist eine typische Gebührenposition, die Sie nur durch gute Dokumentation beweisen können. Denn die erbrachte Leistung lässt sich nicht in Situ nachweisen (z. B. Befundänderungen oder Füllungen). Wird Ihre Abrechnung im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung beanstandet, können Sie sich nur verteidigen, indem Sie die Umstände nachvollziehbar erläutern. Daher ist die Dokumentation Ihr einziges Beweismittel.]]></summary>
    <updated>2026-05-29T13:00:02+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/aaz/abrechnungswissen/dokumentation-so-schaffen-sie-eine-sichere-abrechnungsgrundlage-fuer-die-bema-nr-12-f174544"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Prothetik | Remontage einer Totalprothese zum Ausgleich okklusaler Störungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Totalprothesen unterliegen im Mund einem Veränderungsprozess (bedingt durch Verschiebung der Schleimhaut, ungleichmäßige Einlagerung der Prothese, Veränderung der Kondylenposition, Spannungsverhalten der Kunststoffe o. Ä). Die Folgen sind okklusale Ungenauigkeiten, Druckstellen und Halteprobleme. Eine Remontage optimiert die Lage zweier Prothesen zueinander. So bleibt ein guter Tragekomfort auf lange Sicht erhalten. Okklusale Interferenzen – zum Beispiel Frühkontakte – können nach einer Abformung zur Remontage über den neuen Zahnersatz im Labor fachgerecht behoben werden. Dieser Praxisfall erläutert die Abrechnung.]]></summary>
    <updated>2026-05-21T05:18:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/aaz/praxisfaelle/prothetik-remontage-einer-totalprothese-zum-ausgleich-okklusaler-stoerungen-f173883"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Prothetik | Wie rechnet man die Erneuerung defekter provisorischer Kronen oder Brücken im Notdienst ab?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Frage:  „Wir haben demnächst Notdienst. Jedes Mal gibt es Diskussionen über die Abrechnung, wenn Patienten mit defekten provisorischen Kronen oder Brücken in die Praxis kommen. Was können wir abrechnen?“]]></summary>
    <updated>2026-05-21T05:16:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Faktorsteigerung | BEMA vs. GOZ: Fünf Parameter zum aussagekräftigen Vergleich]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Für eine wirtschaftliche Abrechnung ist es zwingend erforderlich, die Vergütung von BEMA und GOZ im Blick zu haben. Die Sachleistung BEMA wird regelmäßig im Punktwert angepasst und ist festgeschrieben. Eine wirtschaftliche Abrechnung kann aufgrund des festen Honorars nur mit der streng reglementierten Behandlungszeit erfolgen. Die GOZ wurde im Punktwert letztmalig 1988 angepasst. Faktor 2,3 ist demnach der mittlere Honorarwert von 1988, oft sogar inklusive Materialkosten. Das ist schon lange nicht mehr zeitgemäß und viele vergleichbare Leistungen werden in der GOZ niedriger vergütet als im BEMA. Allerdings lässt sich in der GOZ das Honorar mit der Steigerung und Vereinbarung des Faktors selbst bestimmen. Es gilt, durch die passende Faktorgestaltung möglichst das BEMA-Niveau zu erreichen. Der Vergleich mit dem BEMA hilft Ihnen dabei.]]></summary>
    <updated>2026-05-21T05:14:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Für eine wirtschaftliche Abrechnung ist es zwingend erforderlich, die Vergütung von BEMA und GOZ im Blick zu haben. Die Sachleistung BEMA wird regelmäßig im Punktwert angepasst und ist festgeschrieben. Eine wirtschaftliche Abrechnung kann aufgrund des festen Honorars nur mit der streng reglementierten Behandlungszeit erfolgen. Die GOZ wurde im Punktwert letztmalig 1988 angepasst. Faktor 2,3 ist demnach der mittlere Honorarwert von 1988, oft sogar inklusive Materialkosten. Das ist schon lange nicht mehr zeitgemäß und viele vergleichbare Leistungen werden in der GOZ niedriger vergütet als im BEMA. Allerdings lässt sich in der GOZ das Honorar mit der Steigerung und Vereinbarung des Faktors selbst bestimmen. Es gilt, durch die passende Faktorgestaltung möglichst das BEMA-Niveau zu erreichen. Der Vergleich mit dem BEMA hilft Ihnen dabei.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Endodontie | Endodontisches Schnittstellenmanagement: Anforderungen für die GKV-Abrechnung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Kaum ein Fachgebiet weist in der Abrechnung derartige Fehlinterpretationen der Richtlinien, unkorrekte Zuzahlungsvereinbarungen oder auch Regressforderungen auf wie die Endodontie. Häufiger Grund ist das nicht beachtete Schnittstellenmanagement. Für die klare Differenzierung zwischen Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Privatliquidation lohnt zunächst ein Blick in die Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).]]></summary>
    <updated>2026-05-20T08:31:32+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Kaum ein Fachgebiet weist in der Abrechnung derartige Fehlinterpretationen der Richtlinien, unkorrekte Zuzahlungsvereinbarungen oder auch Regressforderungen auf wie die Endodontie. Häufiger Grund ist das nicht beachtete Schnittstellenmanagement. Für die klare Differenzierung zwischen Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Privatliquidation lohnt zunächst ein Blick in die Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Prävention | Alterszahnheilkunde anbieten und abrechnen: So passen Sie Ihr Versorgungskonzept an]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der demografische Wandel rückt ältere, ehemals vitale Patienten immer stärker in den Fokus von Zahnarztpraxen – auch für Behandler, die sich bisher eher wenig mit dieser Patientenklientel auseinandergesetzt haben. Dabei heißt, Alterszahnheilkunde anzubieten, nicht gleich, eine mobile Behandlungseinheit anzuschaffen. Es gilt, den fließenden Übergängen gerecht zu werden. Wenn Tatkraft, Vitalität und Wendigkeit der alternden Patienten schwinden, möglicherweise Erkrankungen hinzukommen, kann die Behandlung und Betreuung dieser Patienten unter Anpassung des Versorgungskonzepts i. d. R. zunächst in den Praxisräumen weitergehen.]]></summary>
    <updated>2026-05-20T05:07:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der demografische Wandel rückt ältere, ehemals vitale Patienten immer stärker in den Fokus von Zahnarztpraxen ? auch für Behandler, die sich bisher eher wenig mit dieser Patientenklientel auseinandergesetzt haben. Dabei heißt, Alterszahnheilkunde anzubieten, nicht gleich, eine mobile Behandlungseinheit anzuschaffen. Es gilt, den fließenden Übergängen gerecht zu werden. Wenn Tatkraft, Vitalität und Wendigkeit der alternden Patienten schwinden, möglicherweise Erkrankungen hinzukommen, kann die Behandlung und Betreuung dieser Patienten unter Anpassung des Versorgungskonzepts i. d. R. zunächst in den Praxisräumen weitergehen.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Vertragszahnarztrecht | Vertragszahnärztliches Gutachterwesen: So läuft ein Mängelgutachten ab]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Während ein zahnärztliches Planungsgutachten (AAZ 04/2026, Seite 5 ff. und AAZ 05/2026, Seite 3 ff.) grundsätzlich für nahezu alle zahnärztlichen Leistungen infrage kommt, gibt es das sog. Mängelgutachten oder auch Gutachten über durchgeführte prothetische Leistungen nur bei Zahnersatzleistungen. Das liegt daran, dass die Regelungen zur zweijährigen Gewährleistung im Sozialgesetzbuch (SGB) V nur für Zahnersatzleistungen bestehen (und für Füllungen, für die aber grundsätzlich kein Gutachterverfahren vorgesehen ist (z. B. KCH). AAZ fasst den Ablauf zusammen.]]></summary>
    <updated>2026-05-12T11:07:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Notfallbehandlung | Patient wird nur schmerzfrei gestellt – was abrechnen?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Frage:  Unsere Praxis ist in der Nähe einer großen Ferienwohnungsanlage. Oft stellen wir Patienten nur schmerzfrei. Z. B. entfernen wir die alte Füllung, exkavieren und verschließen diesen Zahn provisorisch. Was kann ich berechnen?]]></summary>
    <updated>2026-04-22T15:48:44+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Urlaubsvertretung | Urlaubsvertretende Praxis hat falsche Rechnung gestellt –  wie kann ich der Patientin helfen?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Frage:  Wie kann ich unsere Patientin unterstützen? Sie war während unseres Praxisurlaubs in einer anderen Praxis. Dort hat sie eine Rechnung für das Wiederbefestigen einer provisorischen Krone erhalten. Die Rechnung war falsch gestellt.]]></summary>
    <updated>2026-04-22T15:48:39+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Kinderzahnheilkunde | Wurzelbehandlung bei Milchzähnen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Frage:  Wir haben bei einem achtjährigen Patienten eine Wurzelbehandlung an einem Milchzahn durchgeführt. Wie kann ich dies berechnen?]]></summary>
    <updated>2026-04-22T15:48:34+02:00</updated>
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