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  • 25.11.2019 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Semipermanente Schienung – wann ist die Nr. Ä2697 und wann die K4 berechnungsfähig?

    | Frage: „Ich habe eine Frage zur Abrechnung der Schienung nach Nr. Ä2697 (Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen). Rechne ich die, wenn ich Draht verwende, nur ab, falls der GKV-Patient gestürzt ist? Könnten Sie erläutern, wann ich die K4 (Interdentalräume mit Kst in Säureätztechnik) verwende und wann die Ä2697?“ |