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  • · Nachricht · Früherkennung

    Neue Vorsorge-Leistungen für Kleinkinder zum 01.07.2019 ‒ KZBV und GKV-Spitzenverband haben sich geeinigt

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte seine Richtlinie zur zahnärztlichen Früherkennung überarbeitet und den Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen auf Kleinkinder zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat ausgeweitet. Am 09.04.2019 haben nun die KZBV und der GKV-Spitzenverband in einer Pressemitteilung verkündet, dass sie im Bewertungsausschuss bei der fachlichen Ausgestaltung der Leistungen als auch bei der Vergütung der neuen Gebührenpositionen im BEMA eine Einigung erzielt hätten. Diese muss dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt werden. |

     

    Die neuen zahnärztlichen Früherkennungsleistungen

    Drei neue Leistungen sollen zum 01.07.2019 im BEMA zur Verfügung stehen. Kinder zwischen dem 6. und dem 34. Lebensmonat haben künftig Anspruch auf folgende zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen:

    • Drei Früherkennungsuntersuchungen
    • Aufklärung der Betreuungsperson über die Ursachen von Erkrankungen im Mund und Erhebung der Anamnese bezüglich der Anwendung von Fluoridierungsmitteln
    • Auftragen von Fluoridlack (zweimal je Kalenderhalbjahr)

     

    Die neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sind zeitlich auf die ärztlichen U-Untersuchungen abgestimmt. Das ärztliche Kinderuntersuchungsheft enthält u. a. Verweise, dass Kinder bei der U5, U6 und U7 ‒ somit ab dem 7. Lebensmonat ‒ von der Kinderärztin oder dem Kinderarzt zur Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen oder Mundschleimhaut an eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt verwiesen werden können.

     

    Kinder zwischen dem 3. und vollendeten 6. Lebensjahr haben nach derzeit geltenden Richtlinien zur zahnärztlichen Früherkennung weiterhin den Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Auch die bisherigen Regelungen zur lokalen Fluoridierung der Zähne bleiben unverändert; bei hohem Kariesrisiko können die Zähne des Kindes ab dem 30. Lebensmonat weiterhin zweimal pro Kalenderhalbjahr zusätzlich mit Fluoridlack behandelt werden.

    Quelle: ID 45846614