14.11.2017 · Nachricht aus AAA · Berufsrecht
Ein berufsrechtliches Rüge-Verfahren wegen eines minderschweren Pflichtverstoßes erledigt sich, wenn der Arzt Deutschland endgültig verlässt und nicht mehr in der Lage ist, als Arzt tätig zu sein (Landesberufsgericht für Heilberufe Münster, Beschluss vom 18.01.2017, Az. 6t A 1515/15.T).
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27.09.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Vergütungsrecht
Wenn die KV die Honorarabrechnung eines Arztes auf ihre Richtigkeit überprüft, greift sie u. a. auch auf die Dokumentation des Arztes zurück. Wenn diese unleserlich ist, darf die KV die Abrechnung sachlich-rechnerisch berichtigen und Honorare zurückfordern (Sozialgericht [SG] Stuttgart, Urteil vom 14.09.2016, Az. S 24 KA 235/14, veröffentlicht am 16.08.2017).
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09.08.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Berufsrecht
Begeht ein Arzt, der zudem noch gleichzeitig Anwalt ist, über Jahre hinweg Abrechnungsbetrug und verursacht so einen Schaden von über 90.000 Euro, so kann ihm seine Zulassung entzogen werden. Und dies auch dann, wenn der Betrug länger als fünf Jahre zurückliegt (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.08.2016, Az. L 5 KA 1165/16).
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12.07.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Ärztliche Kerntätigkeiten, die dem Arzt vorbehalten sind, dürfen keinesfalls an nichtärztliches Personal übertragen werden, denn sonst drohen massive Honorarrückforderungen von rückwirkend bis zu zehn Jahren, wie der folgende Fall einer Hausärztin zeigt, die einem Elektriker (angeblich) Prokura erteilt hat und sich durch ihn auch ärztlich vertreten ließ.
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28.11.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Rechtsprechung
Bei substantiierten Zweifeln der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) hat der Arzt seine Leistungen mittels Belegen zu beweisen. Gelingt ihm dies nicht, ist er zur Rückzahlung der Entgelte verpflichtet (Landessozialgericht [LSG] NRW, Beschluss vom 27.06.2016, Az. L 11 KA 7/16 B ER).
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18.10.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Berufsrecht
Abrechnungsfehler, die ein Arzt in einem Strafbefehlsverfahren gestanden hat, kann er nicht im Verfahren um seinen Approbationsentzug bestreiten. Denn häufig führen Ärzte im approbationsrechtlichen Verfahren an, sie hätten einen Strafbefehl nur deshalb akzeptiert, um eine öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlung im Strafverfahren zu vermeiden. Die Ärzte verhalten sich folglich im jeweiligen Verfahren so, wie es für sie am günstigsten ist (Verwaltungsgericht [VG] Regensburg, Urteil vom ...
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25.07.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Honorarrecht
Erhält ein Arzt von seiner KV einen Arztinfobrief, in dem er über die fehlende Abrechenbarkeit bestimmter Ziffern informiert wird, so hat er umgehend zu reagieren und eine ggf. fehlerhafte Abrechnung zu korrigieren. Tut er dies erst ca. vier Wochen nach Erhalt des Infobriefs, so gilt dies als verspätet und der Arzt muss einen (auch hohen) Honorarverlust in Kauf nehmen (Sozialgericht [SG] Marburg, Urteil 27.4.2016, Az. S 16 KA 119/14).
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22.07.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Honorararzt
Kliniken und niedergelassenen Ärzten/Honorarärzten droht Ungemach durch ein Urteil des Landgerichts (LG) Stuttgart, das eine verbreitete Formulierung in Wahlleistungsvereinbarungen für unwirksam erklärt (Urteil vom 4.5.16, Az. 13 S 123/15). Damit droht einer Vielzahl von erbrachten ärztlichen Wahlleistungen die Gefahr, nicht abgerechnet oder gar von den Patienten oder deren privaten Krankenversicherungen zurückgefordert werden zu können.
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03.02.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Sozialrecht
Rechnet ein Vertragsarzt die Versichertenpauschale ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) ab, stellt dies einen Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten dar, der sowohl disziplinarisch als auch strafrechtlich geahndet werden kann. Dies bestätigt erneut ein Urteil des Sozialgerichts München vom 18. September 2015 (Az. S 38 KA 801/13).
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24.11.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Vertrags(zahn-)arztrecht
Hat ein Vertrags(zahn-)arzt eine hälftige Zulassung, kann er auch eine zweite hälftige Zulassung erhalten, wenn er die übrigen Voraussetzungen erfüllt. Dabei spielt es keine Rolle, ob er die Zulassung selbst beschränkt oder ob er sie schon beschränkt erworben hat. Für eine Versagung der weiteren halben Zulassung gibt es keine Rechtsgrundlage (Urteil des Bundessozialgerichts [BSG] vom 11.2.2015, Az. B 6 KA 11/14 R).
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