20.03.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Zum 01.01.2017 wurde die bisher in § 106 SGB V geregelte Wirtschaftlichkeitsprüfung neu strukturiert und regionalisiert. Unverändert gilt, dass bei einer erstmaligen Auffälligkeit im Rahmen einer statistischen Prüfung eine individuelle Beratung durchgeführt werden muss. Dass eine solche Beratung nicht bereits in der (schriftlichen) Begründung des Regressbescheids zu sehen ist, bestätigte das Bayerische Landessozialgericht [LSG] mit seinem Urteil vom 26.07.2017 (Az. L 12 KA 13/16).
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19.03.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Rechtsprechung
Ein Arzt, der Patienten, die unter chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder des Knies leiden, auf Grundlage der Qualitätsvereinbarung Akupunktur akupunktieren will, muss vorab prüfen, ob der Patient bereits sechs Monate durchgehend an Schmerzen leidet und deswegen bereits ärztlich behandelt wurde. Dies kann er tun, indem er die Angaben des Patienten durch ein Telefonat mit dem Vorbehandler überprüft oder einen Vorbefund anfordert – der Arzt darf sich aber nicht lediglich auf die ...
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16.02.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Rechnet ein Vertragsarzt falsch ab, so kann dies zur Zulassungsentziehung wegen „gröblicher Pflichtverletzung“ führen. Der Zulassungsausschuss kann sich bei der Feststellung der gröblichen Pflichtverletzung auch auf die Feststellungen in einem Urteil eines Strafgerichts stützen. Das gilt auch dann, wenn dem Urteil ein sogenannter Deal zugrunde lag. Dies stellt auch keine (verbotene) Doppelbestrafung dar (Landessozialgericht [LSG] München, Urteil vom 28.06.2017, Az. L 12 KA 130/16).
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13.12.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Weiterbildungsassistenten dürfen nicht für die Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs eingesetzt werden. Es kann jedoch nicht automatisch von einem unzulässigen Praxisumfang ausgegangen werden, sobald die Zahl der behandelten Patienten das Doppelte des durchschnittlich Üblichen beträgt. Erst ab einem Praxisumfang von 250 Prozent über dem Durchschnitt der Fachgruppe liegt ein übergroßer – und damit eine Honorarkürzung rechtfertigender – Praxisumfang vor. Und selbst dann ...
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14.11.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Rechtsprechung
Für ärztliche Leistungen gibt es statistische Prüfzeiten, d. h. Zeiten, in denen der durchschnittliche Arzt eine Behandlungsleistung erbringen kann/können soll. Rechnet der Arzt aber eine solche Menge an Ziffern ab, dass er am Tag mehr als zwölf Stunden dafür bräuchte, wird die KV misstrauisch und prüft den Arzt. Schlimmstenfalls fordert die KV Honorare vom Arzt zurück. Im vom Landessozialgericht (LSG) Hessen nun entschiedenen Fall wandte der Arzt ein, besonders erfahren zu sein und ...
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13.11.2017 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Ist eine bestimmte analoge Abrechnung in einer Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer (BÄK) benannt, so kann der Arzt die von ihm erbrachte – und medizinisch indizierte – Leistung ohne nähere Prüfung als gemäß der BÄK-Empfehlung abrechnen (Verwaltungsgericht [VG] Gera, Urteil vom 03.04.2017, Az. 1 K 546/16 Ge).
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13.11.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Rechtsprechung
Endet die Frist zum erstmaligen Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht eines niedergelassenen Arztes noch vor Aufnahme der Tätigkeit dieses Arztes als angestellter Arzt in einem MVZ, so ist das MVZ erst ab der Aufnahme des Arztes in das MVZ verpflichtet, einen Fortbildungsnachweis zu führen und kann nicht für die vorherige Pflichtverletzung des Arztes verantwortlich gemacht werden (Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.04.2016, Az. L 3 KA 107/13).
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25.10.2017 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Muss sich der Patient zum Arzt begeben, kann der Arzt keinen Besuch nach § 8 GOÄ (Wegegeld) oder nach § 9 GOÄ (Reiseentschädigung) abrechnen – dies gilt auch dann, wenn der Patient in der Praxis eines anderen Arztes behandelt wird (Berufsgerichtshof für die Heilberufe Schleswig, Urteil vom 16.03.2016, Az. 30 LB 2/15 BG II).
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23.10.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Arzneimittelregress
Verordnet ein praktischer Arzt seinen Patienten Methadon, ohne diese Leistungen nach EBM abzurechnen und ohne eine Substitutionsgenehmigung zu besitzen und verordnet er diesen Patienten zusätzlich auch noch Benzodiazepine, so hat er die erhaltenen Entgelte im Wege des Arzneimittelregresses zurückzuzahlen (Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.04.2017, Az. L 11 KA 72/14).
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20.10.2017 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Erbringt ein Arzt über mehrere Jahre keine Nachweise über seine Fortbildung und missachtet mehrere (hier sechs) Hinweisschreiben und zwei Honorarkürzungen, so signalisiert er, dass er nicht gewillt ist, seiner Fortbildungspflicht nachzukommen. Die Zulassungsentziehung gemäß § 95d Abs. 3 Satz 5 SGB V ist als letztes Mittel in einem solchen Fall gerechtfertigt, denn die gegen den Arzt bereits ausgebrachten Honorarkürzungen ähneln disziplinarischen Geldbußen, sodass sie als ...
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