18.01.2019 · Fachbeitrag aus AAA · Berufsrecht
Das Ruhen der Approbation als Präventivmaßnahme zur Gefahrenabwehr muss unterbleiben, wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Arzt – trotz des Drucks durch ein laufendes Strafverfahren – erneut fehlerhaft abrechnen wird (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen [OVG NRW], Beschluss vom 03.08.2018, Az. 13 B 826/18).
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13.11.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Honorarrecht
Für Honorarklagen des Arztes gegen seinen Privatpatienten gilt der allgemeine Gerichtsstand des Wohnsitzes des Patienten. Der Arzt muss den Patienten also an dessen Wohnort verklagen und kann die Klage nicht an das Gericht des Praxissitzes richten (Amtsgericht [AG] Frankfurt, Beschluss v. 11.09.2018, Az. 32 C 1041/18 [90]).
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12.10.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Honorarrecht
Ein Arzt hat seinen Weiterbildungsassistenten anzuleiten, zu überwachen und muss dazu regelmäßig in der Praxis anwesend sein. Tut er dies nicht, muss er das Honorar für die vom Weiterbildungsassistent erbrachten Leistungen sowie ggf. auch Fördermittel zurückzahlen (Bundessozialgericht [BSG], Beschlüsse vom 31.08.2018, Az. B 6 KA 25/18 B und B 6 KA 26/18 B).
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21.08.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Die Prüfzeiten/KV-Zeiten sind verbindlich. Erstellte Tagesprofile sind als Indizienbeweis für eine nicht ordnungsgemäße Abrechnung geeignet. Ergibt sich danach eine deutlich zu hohe Gesamtarbeitszeit für den Arzt, so ist die Schlussfolgerung gerechtfertigt, er könne nicht alle abgerechneten Leistungen vollständig erbracht haben (Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.01.2018, Az. L 11 KA 39/17 B ER). Ärzte sollten bei Plausibilitätsprüfungen einige ...
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26.07.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Rechtsprechung
Im Streit um die Frage, ob Vertragsärzte ihre Honorarforderungen gegen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) an Dritte abtreten dürfen, hat das Bundessozialgericht (BSG) den Ärzten den Rücken gestärkt und Abtretungsverbote der KVen in mehreren Verfahren für ungültig erklärt (Urteile vom 27.06.2018, Az. B 6 KA 38/17 R, B 6 KA 39/17 R und B 6 KA 40/17 R).
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24.07.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Verordnet ein Vertragsarzt das Arzneimittel „Voltaren Emulgel“, obwohl hierfür keine Leistungspflicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, ist der betreffenden Krankenkasse ein Schaden entstanden, den der Arzt zu ersetzen hat. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann das Medikament auf Kassenrezept verordnet werden (Sozialgericht [SG] Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2017, Az. S 2 KA 37/16).
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11.04.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Rechtsprechung
Arzneimittel, die auf der Grundlage traditioneller chinesischer Medizin (TCM) angefertigt wurden, sind nicht erstattungsfähig, wenn die verordneten Bestandteile von Kräutermischungen nicht verschreibungspflichtig sind (Verwaltungsgericht [VG] Münster, Urteil vom 01.12.2017, Az. 5 K 47/16).
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28.03.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Ein Verwaltungsverfahren zur Prüfung von Regressanträgen wegen unzulässiger Verordnung von Arzneimitteln ist nach dem Tod des Arztes unter Beteiligung der Erben fortzusetzen. Ein Regressanspruch als öffentlich-rechtlicher Schadensausgleich ist nicht höchstpersönlicher Natur. Die Erben des Arztes haften für ein unwirtschaftliches Verordnungsverhalten des Vertragsarztes (Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 08.11.2017, Az. L 3 KA 80/14).
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27.03.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Kommt ein Vertragsarzt über mehrere Jahre seiner Fortbildungs(nachweis)pflicht nicht nach und ignoriert sämtliche Hinweise der kassenärztlichen Vereinigung (KV), kann dies als Verantwortungslosigkeit des Arztes beim Umgang mit den vertragsärztlichen Pflichten beurteilt werden. Dieses Verhalten rechtfertigt eine Geldbuße von 5.000 Euro. Dabei ist es unerheblich, ob Patienten sich über die Qualität der Arbeit des Vertragsarztes beschwert haben oder ob der Arzt selbst fortbildungsberechtigt ...
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22.03.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Praxisgemeinschaft
Bei einer Praxisgemeinschaft eines MVZ mit einer Hausärztin kommt es für die Bewertung unerlaubter Patientenidentitäten auf das MVZ als Rechtseinheit an und nicht auf die verschiedenen, im MVZ tätigen Ärzte (Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 11.10.2017, Az. B 6 KA 29/17 B).
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