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    <title>Abrechnung aktuell</title>
    <description>Kassenabrechnung und Privatliquidation in der Arztpraxis optimieren</description>
    <pubDate>Tue, 12 May 2026 16:29:52 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Tue, 12 May 2026 22:29:31 +0200</lastBuildDate>
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      <title>GVSG/Vertragsarztwesen | „Die neuen EBM-Pauschalen sind unnötige Bürokratiemonster!“</title>
      <description><![CDATA[Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) ist die reformierte Vorhaltepauschale zum 01.01.2026 gekommen. Ziel war es, die hausärztliche Grundversorgung anhand von zehn Kriterien zu fördern. Zum 01.07.2026 folgt die neue Versorgungspauschale. Beide Neuerungen stoßen in der Hausärzteschaft auf wenig Gegenliebe. Christian Sommerbrodt ist Hausarzt in Wiesbaden und 1. Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Hessen. Ursula Katthöfer ( textwiese.com ) fragte ihn, was die Neuerungen für die Honorarentwicklung bedeuten.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 16:29:52 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/gvsgvertragsarztwesen-die-neuen-ebm-pauschalen-sind-unnoetige-buerokratiemonster-f173940</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) ist die reformierte Vorhaltepauschale zum 01.01.2026 gekommen. Ziel war es, die hausärztliche Grundversorgung anhand von zehn Kriterien zu fördern. Zum 01.07.2026 folgt die neue Versorgungspauschale. Beide Neuerungen stoßen in der Hausärzteschaft auf wenig Gegenliebe. Christian Sommerbrodt ist Hausarzt in Wiesbaden und 1. Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Hessen. Ursula Katthöfer ( textwiese.com ) fragte ihn, was die Neuerungen für die Honorarentwicklung bedeuten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vertragsarztrecht | Regress von DMP-Leistungen bei fehlender Einschreibung der Patienten</title>
      <description><![CDATA[Wenn in einer diabetologischen Schwerpunktpraxis (DSP) ungeprüft darauf vertraut wird, dass die zur diabetologischen Behandlung überwiesenen Patienten tatsächlich auch in das Disease-Management-Programme (DMP) eingeschrieben sind und für diese zahlreiche Leistungen erbringt und abrechnet, kann es zu einem Regress kommen, falls doch keine DMP-Einschreibung erfolgt war. Das Sozialgericht (SG) Hamburg hatte in einem deraritgen Fall einen Honorarregress bestätigt (Az. S 3 KA 107/19).]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 15:51:23 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/recht/vertragsarztrecht-regress-von-dmp-leistungen-bei-fehlender-einschreibung-der-patienten-f173938</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wenn in einer diabetologischen Schwerpunktpraxis (DSP) ungeprüft darauf vertraut wird, dass die zur diabetologischen Behandlung überwiesenen Patienten tatsächlich auch in das Disease-Management-Programme (DMP) eingeschrieben sind und für diese zahlreiche Leistungen erbringt und abrechnet, kann es zu einem Regress kommen, falls doch keine DMP-Einschreibung erfolgt war. Das Sozialgericht (SG) Hamburg hatte in einem deraritgen Fall einen Honorarregress bestätigt (Az. S 3 KA 107/19).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>BÄK | Deutscher Ärztetag beginnt: Nebenrolle für Abrechnungsthemen</title>
      <description><![CDATA[Vom 12.05 bis zum 15.05.2026 findet der 130. Deutsche Ärztetag in Hannover statt. Anders als im Vorahr beim 129. Ärztetag in Leipzig, als der GOÄ-Reformentwurf verabschiedet wurde, spielen Themen mit Abrechnungsbezug diesmal nur eine Nebenrolle.]]></description>
      <pubDate>Mon, 11 May 2026 16:43:21 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/privatliquidation/baek-deutscher-aerztetag-beginnt-nebenrolle-fuer-abrechnungsthemen-f173900</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Vom 12.05 bis zum 15.05.2026 findet der 130. Deutsche Ärztetag in Hannover statt. Anders als im Vorahr beim 129. Ärztetag in Leipzig, als der GOÄ-Reformentwurf verabschiedet wurde, spielen Themen mit Abrechnungsbezug diesmal nur eine Nebenrolle.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Service | AAA-Sonderausgabe zum GVSG: „Versorgungspauschale &amp; Co. sicher umsetzen“ steht zum Download bereit</title>
      <description><![CDATA[Mit der neuen Versorgungspauschale für bestimmte Chroniker ist der letzte große Baustein aus dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beschlossen worden. Die entsprechenden EBM-Änderungen betreffen die Hausarztpraxen und treten am 01.07.2026 in Kraft. Sie ziehen umfassende Änderungen in der Abrechnung nach sich. AAA Abrechnung aktuell hat die wichtigsten Auswirkungen auf die Praxis für Sie in der 32-seitigen Sonderausgabe „ Versorgungspauschale & Co. sicher umsetzen “ zusammengefasst, die für AAA-Abonnenten kostenlos zum Download bereitsteht.]]></description>
      <pubDate>Mon, 11 May 2026 14:00:19 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/service-aaa-sonderausgabe-zum-gvsg-versorgungspauschale-co-sicher-umsetzen-steht-zum-download-bereit-f173895</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit der neuen Versorgungspauschale für bestimmte Chroniker ist der letzte große Baustein aus dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beschlossen worden. Die entsprechenden EBM-Änderungen betreffen die Hausarztpraxen und treten am 01.07.2026 in Kraft. Sie ziehen umfassende Änderungen in der Abrechnung nach sich. AAA Abrechnung aktuell hat die wichtigsten Auswirkungen auf die Praxis für Sie in der 32-seitigen Sonderausgabe ? Versorgungspauschale &amp; Co. sicher umsetzen ? zusammengefasst, die für AAA-Abonnenten kostenlos zum Download bereitsteht.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>ABC der Abrechnung | „L“ – Lungenkrebs</title>
      <description><![CDATA[Der 68-jährige Patient ist seit Jahren wegen eines Hochdruckleidens und einer vor etwa fünf Jahren diagnostizierten COPD in hausärztlicher Betreuung. Er hat regelmäßig die Termine zur Gesundheitsuntersuchung (GU) wahrgenommen, zuletzt vor 15 Monaten. Jetzt verspürt er bewusst seit etwa drei Monaten eine langsam zunehmende Leistungsminderung. Auf Nachfrage gibt er an, dass auch sein Husten etwas mehr geworden sei, Blutbeimengungen habe er aber beim Auswurf nicht beobachtet.]]></description>
      <pubDate>Mon, 11 May 2026 11:58:54 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/praxisfaelle/abc-der-abrechnung-l-lungenkrebs-f173886</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der 68-jährige Patient ist seit Jahren wegen eines Hochdruckleidens und einer vor etwa fünf Jahren diagnostizierten COPD in hausärztlicher Betreuung. Er hat regelmäßig die Termine zur Gesundheitsuntersuchung (GU) wahrgenommen, zuletzt vor 15 Monaten. Jetzt verspürt er bewusst seit etwa drei Monaten eine langsam zunehmende Leistungsminderung. Auf Nachfrage gibt er an, dass auch sein Husten etwas mehr geworden sei, Blutbeimengungen habe er aber beim Auswurf nicht beobachtet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>GVSG-Kompass | Orientierung für Hausarztpraxen: alle AAA-Infos und -Beiträge zur Entbudgetierug, Vorhalte- und Versorgungspauschale</title>
      <description><![CDATA[Mit der  Versorgungspauschale  ist im März 2026 der dritte und letzte größere  „Hausarzt-Baustein“  aus dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG, siehe „GVSG gilt: So funktionieren Endbudgetierung, Versorgungs- und Vorhaltepauschale“ [ AAA 03/2025, Seite 3 ]) beschlossen. Die komplexen Regelungen der neuen EBM-Positionen für bestimmte chronisch kranke Patienten greifen ab dem 01.07.2026. Weitere GVSG-Bausteine sind die  Hausarzt-Entbudgetierung  (seit dem 01.10.2025) und die  Reform der Vorhaltepauschale  (seit dem 01.01.2026). Zu allen drei Bausteinen finden Sie in  AAA Abrechnung aktuell  ausführliche und leicht verständliche Beiträge, Beispielrechnungen sowie Antworten auf zahlreiche Praxisfragen. In dieser Übersicht sind sämtliche AAA-Beiträge und Zusatzinformationen aufgeführt, sodass Sie schnell auf die gewünschten Informationen zugreifen können.]]></description>
      <pubDate>Thu, 07 May 2026 07:12:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/gvsg-kompass-orientierung-fuer-hausarztpraxen-alle-aaa-infos-und-beitraege-zur-entbudgetierug-vorhalte-und-versorgungspauschale-f173380</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit der  Versorgungspauschale  ist im März 2026 der dritte und letzte größere  ?Hausarzt-Baustein?  aus dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG, siehe ?GVSG gilt: So funktionieren Endbudgetierung, Versorgungs- und Vorhaltepauschale? [ AAA 03/2025, Seite 3 ]) beschlossen. Die komplexen Regelungen der neuen EBM-Positionen für bestimmte chronisch kranke Patienten greifen ab dem 01.07.2026. Weitere GVSG-Bausteine sind die  Hausarzt-Entbudgetierung  (seit dem 01.10.2025) und die  Reform der Vorhaltepauschale  (seit dem 01.01.2026). Zu allen drei Bausteinen finden Sie in  AAA Abrechnung aktuell  ausführliche und leicht verständliche Beiträge, Beispielrechnungen sowie Antworten auf zahlreiche Praxisfragen. In dieser Übersicht sind sämtliche AAA-Beiträge und Zusatzinformationen aufgeführt, sodass Sie schnell auf die gewünschten Informationen zugreifen können.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gesetzgebung/GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz | GKV-Spargesetz: Deutliche Einschnitte bei der Vergütung ärztlicher Leistungen geplant</title>
      <description><![CDATA[Am 30.03.2026 hat die „Finanzkommission Gesundheit“ 66 Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2027 vorgestellt. 20 dieser Empfehlungen betreffen die ambulante ärztliche Versorgung. Einen Großteil der Vorschläge hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) aufgegriffen. Der Entwurf ist am 29.04.2026 vom Bundeskabinett beschlossen worden (Kabinettsentwurf des Gesetzes online unter  iww.de/s15580 ). Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz in den Bundestag eingebracht und verabschiedet werden, damit es ab dem 01.01.2027 gilt. Nachfolgend informieren wir über die für Hausärzte sowie für Kinder- und Jugendärzte wesentlichen Inhalte.]]></description>
      <pubDate>Wed, 06 May 2026 06:26:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/gesetzgebunggkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-gkv-spargesetz-deutliche-einschnitte-bei-der-verguetung-aerztlicher-leistungen-geplant-f173796</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Am 30.03.2026 hat die ?Finanzkommission Gesundheit? 66 Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2027 vorgestellt. 20 dieser Empfehlungen betreffen die ambulante ärztliche Versorgung. Einen Großteil der Vorschläge hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) aufgegriffen. Der Entwurf ist am 29.04.2026 vom Bundeskabinett beschlossen worden (Kabinettsentwurf des Gesetzes online unter  iww.de/s15580 ). Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz in den Bundestag eingebracht und verabschiedet werden, damit es ab dem 01.01.2027 gilt. Nachfolgend informieren wir über die für Hausärzte sowie für Kinder- und Jugendärzte wesentlichen Inhalte.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Editorial | GKV-Spargesetz: Turm umstoßen ist einfach</title>
      <description><![CDATA[Dass es einfacher ist, einen Turm aus Bauklötzen umzustoßen als aufzubauen, weiß jedes Kleinkind. Eine aktuelle Bestätigung für diese „Binsenweisheit“ liefert die Gesundheitspolitik.]]></description>
      <pubDate>Wed, 06 May 2026 05:54:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/editorial-gkv-spargesetz-turm-umstossen-ist-einfach-f173800</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Dass es einfacher ist, einen Turm aus Bauklötzen umzustoßen als aufzubauen, weiß jedes Kleinkind. Eine aktuelle Bestätigung für diese ?Binsenweisheit? liefert die Gesundheitspolitik.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>EBM 2026 | Vorhalte- bei Versorgungspauschale: So funktionieren die Nrn. 03043 bis 03048</title>
      <description><![CDATA[Bei Abrechnung der neuen Versorgungspauschale nach EBM-Nr. 03100, die ab dem Quartal III/2026 zur Verfügung steht, kann bekanntlich weder im Quartal der Abrechnung der Nr. 03100 noch im Folgequartal die herkömmliche Versichertenpauschale nach Nr. 03000 berechnet werden. Folglich wird in diesen Quartalen auch die sogenannte Vorhaltepauschale nach der Nr. 03040 von der KV nicht zugesetzt, da diese als Zuschlag zur Versichertenpauschale nach Nr. 03000 konzipiert ist. Dafür kommen ab dem 01.07.2026 mit den Nrn. 03043 bis 03048 alternative Zuschläge.]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 15:20:04 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/ebm-2026-vorhalte-bei-versorgungspauschale-so-funktionieren-die-nrn-03043-bis-03048-f173795</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Bei Abrechnung der neuen Versorgungspauschale nach EBM-Nr. 03100, die ab dem Quartal III/2026 zur Verfügung steht, kann bekanntlich weder im Quartal der Abrechnung der Nr. 03100 noch im Folgequartal die herkömmliche Versichertenpauschale nach Nr. 03000 berechnet werden. Folglich wird in diesen Quartalen auch die sogenannte Vorhaltepauschale nach der Nr. 03040 von der KV nicht zugesetzt, da diese als Zuschlag zur Versichertenpauschale nach Nr. 03000 konzipiert ist. Dafür kommen ab dem 01.07.2026 mit den Nrn. 03043 bis 03048 alternative Zuschläge.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>EBM 2026 | Neue Versorgungspauschale: Details zum Zuschlag Nr. 03110 für intensive Betreuung</title>
      <description><![CDATA[Nach den gesetzlichen Vorgaben soll die ab dem 01.07.2026 kommende EBM-Versorgungspauschale nicht abgerechnet werden können, wenn die in Betracht kommenden Patienten einen intensiven Betreuungsbedarf haben. Diese Vorgabe hat der Bewertungsausschuss durch die Aufnahme der Nr. 03110 in den EBM umgesetzt: Hausärzte können bei Patienten mit intensivem Betreuungsbedarf im Folgequartal nach der Abrechnung der Nr. 03100 die Nr. 03110 als Zuschlag zur Nr. 03100 berechnen. Der Grund ist, dass im Folgequartal nach der Abrechnung der Versorgungspauschale (Nr. 03100), die ja als „Halbjahrespauschale“ konzipiert wurde, weder diese Position selbst erneut abgerechnet werden darf noch die herkömmliche Versichertenpauschale nach Nr. 03000.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 08:55:14 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/ebm-2026-neue-versorgungspauschale-details-zum-zuschlag-nr-03110-fuer-intensive-betreuung-f173740</link>
      <guid>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/ebm-2026-neue-versorgungspauschale-details-zum-zuschlag-nr-03110-fuer-intensive-betreuung-f173740</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Nach den gesetzlichen Vorgaben soll die ab dem 01.07.2026 kommende EBM-Versorgungspauschale nicht abgerechnet werden können, wenn die in Betracht kommenden Patienten einen intensiven Betreuungsbedarf haben. Diese Vorgabe hat der Bewertungsausschuss durch die Aufnahme der Nr. 03110 in den EBM umgesetzt: Hausärzte können bei Patienten mit intensivem Betreuungsbedarf im Folgequartal nach der Abrechnung der Nr. 03100 die Nr. 03110 als Zuschlag zur Nr. 03100 berechnen. Der Grund ist, dass im Folgequartal nach der Abrechnung der Versorgungspauschale (Nr. 03100), die ja als ?Halbjahrespauschale? konzipiert wurde, weder diese Position selbst erneut abgerechnet werden darf noch die herkömmliche Versichertenpauschale nach Nr. 03000.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vertragsarztrecht | Honorarkürzung: Verlängerung der Nachbesetzungsfrist ist kein „Okay“ zur Vertretung</title>
      <description><![CDATA[Die Nachbesetzung einer Stelle als angestellter Vertragsarzt und die Vertretung für diese Vakanz hängen eng zusammen. Allerdings führt die Verlängerung der Frist zur Nachbesetzung einer Angestelltenstelle durch den Zulassungsausschuss nicht automatisch dazu, dass während der verlängerten Frist eine Vertretung des ausgeschiedenen Angestellten zulässig ist. Dies kann zur Folge haben, dass die durch den Vertreter abgerechneten Honorare nicht vergütet werden. Auf die Unzulässigkeit einer solchen Vertretung hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem Urteil hingewiesen (Urteil vom 24.09.2025, Az. L 11 KA 8/23).]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Apr 2026 15:37:02 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/recht/vertragsarztrecht-honorarkuerzung-verlaengerung-der-nachbesetzungsfrist-ist-kein-okay-zur-vertretung-f173736</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Die Nachbesetzung einer Stelle als angestellter Vertragsarzt und die Vertretung für diese Vakanz hängen eng zusammen. Allerdings führt die Verlängerung der Frist zur Nachbesetzung einer Angestelltenstelle durch den Zulassungsausschuss nicht automatisch dazu, dass während der verlängerten Frist eine Vertretung des ausgeschiedenen Angestellten zulässig ist. Dies kann zur Folge haben, dass die durch den Vertreter abgerechneten Honorare nicht vergütet werden. Auf die Unzulässigkeit einer solchen Vertretung hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem Urteil hingewiesen (Urteil vom 24.09.2025, Az. L 11 KA 8/23).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>GOÄ-Reform | AAA-Fachbeitragsreihe zum GOÄ-Reformentwurf</title>
      <description><![CDATA[Die AAA-Fachautoren haben seit der Verabschiedung des GOÄ-Reformentwurfs auf dem 129. Deutschen Ärztetag 2025 in Leipzig in loser Folge fachliche Beiträge zu verschiedenen Aspekten des Entwurfs veröffentlicht. Der GOÄ-Reformentwurf („GOÄ-E“, mit E für Entwurf) ist inzwischen auch online bei der Bundesärztekammer verfügbar (zur  GOÄ-E bei der BÄK ). Im März 2026 nannte der Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband), Dr. Florian Reuther,  Anfang 2028  als realistischen Starttermin für eine neue GOÄ. Folgende Fachbeiträge sind bei AAA Abrechnung aktuell im Rahmen der Beitragsreihe zur GOÄ-E bislang erschienen:]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Apr 2026 05:33:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/privatliquidation/goae-reform-aaa-fachbeitragsreihe-zum-goae-reformentwurf-f173211</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die AAA-Fachautoren haben seit der Verabschiedung des GOÄ-Reformentwurfs auf dem 129. Deutschen Ärztetag 2025 in Leipzig in loser Folge fachliche Beiträge zu verschiedenen Aspekten des Entwurfs veröffentlicht. Der GOÄ-Reformentwurf (?GOÄ-E?, mit E für Entwurf) ist inzwischen auch online bei der Bundesärztekammer verfügbar (zur  GOÄ-E bei der BÄK ). Im März 2026 nannte der Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband), Dr. Florian Reuther,  Anfang 2028  als realistischen Starttermin für eine neue GOÄ. Folgende Fachbeiträge sind bei AAA Abrechnung aktuell im Rahmen der Beitragsreihe zur GOÄ-E bislang erschienen:]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Urteil/Gebührenrecht | Arztrechnung mit „ausgedachter“ GOÄ-Position wird nicht fällig!</title>
      <description><![CDATA[Stellt ein Arzt für eine privatärztliche Behandlung eine Rechnung aus, so darf er sich hierfür nicht eine Gebührenposition ausdenken, die in der GOÄ gar nicht vorgesehen ist. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden (Urteil vom 27.02.2026, Az. L 4 KR 289/21).]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 10:18:54 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/recht/urteilgebuehrenrecht-arztrechnung-mit-ausgedachter-goae-position-wird-nicht-faellig-f173670</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Stellt ein Arzt für eine privatärztliche Behandlung eine Rechnung aus, so darf er sich hierfür nicht eine Gebührenposition ausdenken, die in der GOÄ gar nicht vorgesehen ist. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden (Urteil vom 27.02.2026, Az. L 4 KR 289/21).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kassenabrechnung/Digitalisierung | Nr. 86700 auch für die Verlaufskontrolle und Auswertung der vorläufigen DiGA „Oviva Direkt Bluthochdruck“ und..</title>
      <description><![CDATA[Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) „Oviva Direkt Bluthochdruck“ (anzuwenden bei benigner essentieller und bei essentieller Hypertonie ohne Angabe einer hyperintensiven Krise [ICD-Codes I10.00 und I10.90]) und „INKA“ (anzuwenden bei sonstigen näher bezeichneten Krankheiten der Harnblase und Dranginkontinenz [ICD-Codes N32.8 und N39.42]) vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte können seit dem 01.04.2026 für die Verlaufskontrolle und Auswertung dieser beiden „Apps auf Rezept“ die Nr. 86700 (bewertet mit 8,15 Euro) abrechnen (DiGA-Verzeichnis beim BfArM online siehe  iww.de/s15591 ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 08:24:15 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/kassenabrechnungdigitalisierung-nr-86700-auch-fuer-die-verlaufskontrolle-und-auswertung-der-vorlaeufigen-diga-oviva-direkt-bluthochdruck-und-f173647</link>
      <guid>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/kassenabrechnungdigitalisierung-nr-86700-auch-fuer-die-verlaufskontrolle-und-auswertung-der-vorlaeufigen-diga-oviva-direkt-bluthochdruck-und-f173647</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) ?Oviva Direkt Bluthochdruck? (anzuwenden bei benigner essentieller und bei essentieller Hypertonie ohne Angabe einer hyperintensiven Krise [ICD-Codes I10.00 und I10.90]) und ?INKA? (anzuwenden bei sonstigen näher bezeichneten Krankheiten der Harnblase und Dranginkontinenz [ICD-Codes N32.8 und N39.42]) vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte können seit dem 01.04.2026 für die Verlaufskontrolle und Auswertung dieser beiden ?Apps auf Rezept? die Nr. 86700 (bewertet mit 8,15 Euro) abrechnen (DiGA-Verzeichnis beim BfArM online siehe  iww.de/s15591 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>G-BA-Beschluss | DMP Osteoporose künftig auch für Männer ab 50 Jahren!</title>
      <description><![CDATA[Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.04.2026 das Disease Management Programme (DMP) Osteoporose aktualisiert (Pressemitteilung des G-BA online siehe  iww.de/s15577 ). Bisher können Frauen mit gesicherter Diagnose einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose bereits ab dem 50. Lebensjahr, Männer erst ab dem 60. Lebensjahr an diesem Programm teilnehmen. Künftig können auch Männer bereits ab dem 50. Lebensjahr in das DMP eingeschrieben werden. Vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium treten die Änderungen voraussichtlich zum Quartal IV/2026 in Kraft. Die KVen und Krankenkassen haben dann noch ein Jahr lang Zeit, um die DMP-Verträge entsprechend anzupassen.]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 08:23:31 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/g-ba-beschluss-dmp-osteoporose-kuenftig-auch-fuer-maenner-ab-50-jahren-f173648</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.04.2026 das Disease Management Programme (DMP) Osteoporose aktualisiert (Pressemitteilung des G-BA online siehe  iww.de/s15577 ). Bisher können Frauen mit gesicherter Diagnose einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose bereits ab dem 50. Lebensjahr, Männer erst ab dem 60. Lebensjahr an diesem Programm teilnehmen. Künftig können auch Männer bereits ab dem 50. Lebensjahr in das DMP eingeschrieben werden. Vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium treten die Änderungen voraussichtlich zum Quartal IV/2026 in Kraft. Die KVen und Krankenkassen haben dann noch ein Jahr lang Zeit, um die DMP-Verträge entsprechend anzupassen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Versorgungspauschale ab dem 01.07.2026 | EBM-Nr. 03110: Was ist unter „intensivem Betreuungsbedarf“ zu verstehen?</title>
      <description><![CDATA[In dem Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) zur Einführung der Versorgungspauschale zum 01.07.2026 findet sich im Leistungsinhalt der EBM-Nr. 03110 erstmalig der Begriff „intensiver Betreuungsbedarf“. Wie sollten Hausärztinnen und Hausärzte damit umgehen?]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 06:09:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/versorgungspauschale-ab-dem-01072026-ebm-nr-03110-was-ist-unter-intensivem-betreuungsbedarf-zu-verstehen-f173673</link>
      <guid>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/versorgungspauschale-ab-dem-01072026-ebm-nr-03110-was-ist-unter-intensivem-betreuungsbedarf-zu-verstehen-f173673</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In dem Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) zur Einführung der Versorgungspauschale zum 01.07.2026 findet sich im Leistungsinhalt der EBM-Nr. 03110 erstmalig der Begriff ?intensiver Betreuungsbedarf?. Wie sollten Hausärztinnen und Hausärzte damit umgehen?]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Berufsrecht | Wann kann die ärztliche Approbation unverzüglich entzogen werden?</title>
      <description><![CDATA[Approbationsentzugsverfahren können sich vor den Verwaltungsgerichten über Jahre hinziehen. Aus diesem Grund besteht für die Approbationsbehörden die Möglichkeit, den Widerruf der ärztlichen Approbation für sofort vollziehbar zu erklären. Dies hat zur Folge, dass der betroffene Arzt direkt ab dieser Entscheidung und nicht erst nach rechtskräftiger Entscheidung vor den Verwaltungsgerichten nicht mehr ärztlich tätig sein darf. Da dies aber einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit gemäß Art. 12 Grundgesetz (GG) darstellt, ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung nur bei besonders schwerwiegenden Fällen zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Regensburg (Beschluss vom 05.12.2025, Az. RO 5 S 25.2594).]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Apr 2026 16:04:36 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/recht/berufsrecht-wann-kann-die-aerztliche-approbation-unverzueglich-entzogen-werden-f173645</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Approbationsentzugsverfahren können sich vor den Verwaltungsgerichten über Jahre hinziehen. Aus diesem Grund besteht für die Approbationsbehörden die Möglichkeit, den Widerruf der ärztlichen Approbation für sofort vollziehbar zu erklären. Dies hat zur Folge, dass der betroffene Arzt direkt ab dieser Entscheidung und nicht erst nach rechtskräftiger Entscheidung vor den Verwaltungsgerichten nicht mehr ärztlich tätig sein darf. Da dies aber einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit gemäß Art. 12 Grundgesetz (GG) darstellt, ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung nur bei besonders schwerwiegenden Fällen zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Regensburg (Beschluss vom 05.12.2025, Az. RO 5 S 25.2594).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vertragsrecht/Praxisnachbesetzung | Praxisverkäufer verliert Anspruch auf Zahlung bei überlangem Verfahren</title>
      <description><![CDATA[Praxisnachfolgeverfahren können sich im ungünstigsten Falle über Jahre hinziehen, wenn es mehrere Bewerber gibt und diese den Rechtsweg ausschöpfen. Wird die Praxis in der Zeit nicht weiterbetrieben, beispielsweise aus Alters- oder Gesundheitsgründen, so kann der Praxisverkäufer unter Umständen von dem Praxiskäufer keinen Kaufpreis mehr verlangen, auch wenn der Praxiskäufer die Zulassung erhält. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall einer Praxis entschieden (Urteil vom 08.01.2026, Az. 2 U 54/24).]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Apr 2026 14:20:50 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/recht/vertragsrechtpraxisnachbesetzung-praxisverkaeufer-verliert-anspruch-auf-zahlung-bei-ueberlangem-verfahren-f173641</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Praxisnachfolgeverfahren können sich im ungünstigsten Falle über Jahre hinziehen, wenn es mehrere Bewerber gibt und diese den Rechtsweg ausschöpfen. Wird die Praxis in der Zeit nicht weiterbetrieben, beispielsweise aus Alters- oder Gesundheitsgründen, so kann der Praxisverkäufer unter Umständen von dem Praxiskäufer keinen Kaufpreis mehr verlangen, auch wenn der Praxiskäufer die Zulassung erhält. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall einer Praxis entschieden (Urteil vom 08.01.2026, Az. 2 U 54/24).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Krebsfrüherkennung | So rechnen Hausärzte die Leistungen zum Lungenkrebsscreening nach GOÄ ab</title>
      <description><![CDATA[Seit dem 01.04.2026 können Vertragsärzte neue EBM-Leistungen rund um das Präventionsprogramm zur Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomografie (NDCT) abrechnen. Das Screening richtet sich an Patienten im Alter zwischen 50 und 75 Jahren mit starkem Zigarettenkonsum. Für Hausärzte sind die EBM-Nrn. 01875 und 01876 berechnungsfähig, doch wie ist bei Privatpatienten nach GOÄ zu liquidieren?]]></description>
      <pubDate>Wed, 22 Apr 2026 10:37:20 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/privatliquidation/krebsfrueherkennung-so-rechnen-hausaerzte-die-leistungen-zum-lungenkrebsscreening-nach-goae-ab-f173534</link>
      <guid>https://www.iww.de/aaa/privatliquidation/krebsfrueherkennung-so-rechnen-hausaerzte-die-leistungen-zum-lungenkrebsscreening-nach-goae-ab-f173534</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>Gesetzgebung/GKV/EBM | BMG veröffentlicht Referentenentwurf: TSVG-Zuschläge, Organspende-Beratung und ePA-Anreize vor dem Aus?</title>
      <description><![CDATA[Nur wenige Tage nach der Vorstellung des ersten Berichts der Finanzkommission Gesundheit, der mit den 66 Reformvorschlägen im Gesundheitssektor für Unruhe gesorgt hat, folgt der  Referentenentwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz . Viele der Sparempfehlungen aus dem Bericht sind auch in den Referentenentwurf übernommen worden, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht hat. Die Kritik aus der Ärzteschaft ist massiv. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) nennt die geplanten Regelungen zur hausarztzentierten Versorgung „versorgungspolitischen Irrsinn“. Weitere Kommentare aus KVen lesen Sie  hier .]]></description>
      <pubDate>Wed, 22 Apr 2026 06:57:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/gesetzgebunggkvebm-bmg-veroeffentlicht-referentenentwurf-tsvg-zuschlaege-organspende-beratung-und-epa-anreize-vor-dem-aus-f173408</link>
      <guid>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/gesetzgebunggkvebm-bmg-veroeffentlicht-referentenentwurf-tsvg-zuschlaege-organspende-beratung-und-epa-anreize-vor-dem-aus-f173408</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
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