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    <title>Abrechnung aktuell</title>
    <description>Kassenabrechnung und Privatliquidation in der Arztpraxis optimieren</description>
    <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 17:18:31 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Tue, 06 Oct 2026 20:40:58 +0200</lastBuildDate>
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      <title>EBM 2027 | Hausarztvergütung: Schicksal der extrabudgetären Leistungen unklar</title>
      <description><![CDATA[Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden die bisherigen Empfehlungen des Bewertungsausschusses zum Umfang der extrabudgetär zu vergütenden Leistungen obsolet. Gesetzlich vorgegeben ist nur noch eine extrabudgetäre Vergütung bestimmter Leistungen. Was das viele Leistungen außerhalb des EBM-Hausarztkapitels 03 bedeutet und wie die KVen das umsetzen könnten, skizziert dieser Beitrag.]]></description>
      <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 17:18:31 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/ebm-2027-hausarztverguetung-schicksal-der-extrabudgetaeren-leistungen-unklar-f176586</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden die bisherigen Empfehlungen des Bewertungsausschusses zum Umfang der extrabudgetär zu vergütenden Leistungen obsolet. Gesetzlich vorgegeben ist nur noch eine extrabudgetäre Vergütung bestimmter Leistungen. Was das viele Leistungen außerhalb des EBM-Hausarztkapitels 03 bedeutet und wie die KVen das umsetzen könnten, skizziert dieser Beitrag.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>EBM 2027 | Hausarztvergütung 2027: Entbudgetierung weiterer Leistungen beschlossen</title>
      <description><![CDATA[Seit dem Quartal IV/2025 sind bekanntlich alle Leistungen des Hausarztkapitels 03 im EBM sowie die von Hausärzten durchgeführten Hausbesuche nach den EBM-Nrn. 01410 bis 01413 sowie 01415 entbudgetiert und werden mit dem jeweiligen Orientierungspunktwert vergütet. Sofern der Gesetzgeber – wovon aktuell auszugehen ist (Stand: Redaktionsschluss 06.10.2026) – den im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enthaltenen Abschlag auf Ausgleichszahlungen der Krankenkassen bei Fallzahl- bzw. Leistungssteigerungen im Vergleich zum Vorjahresquartal wieder aufhebt, erfolgt auch in 2027 eine volle Vergütung dieser Leistungen mit dem Orientierungspunktwert.]]></description>
      <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 17:17:43 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/ebm-2027-hausarztverguetung-2027-entbudgetierung-weiterer-leistungen-beschlossen-f176585</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Seit dem Quartal IV/2025 sind bekanntlich alle Leistungen des Hausarztkapitels 03 im EBM sowie die von Hausärzten durchgeführten Hausbesuche nach den EBM-Nrn. 01410 bis 01413 sowie 01415 entbudgetiert und werden mit dem jeweiligen Orientierungspunktwert vergütet. Sofern der Gesetzgeber ? wovon aktuell auszugehen ist (Stand: Redaktionsschluss 06.10.2026) ? den im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enthaltenen Abschlag auf Ausgleichszahlungen der Krankenkassen bei Fallzahl- bzw. Leistungssteigerungen im Vergleich zum Vorjahresquartal wieder aufhebt, erfolgt auch in 2027 eine volle Vergütung dieser Leistungen mit dem Orientierungspunktwert.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>EBM 2026 | Änderungen bei RSV-Prophylaxe, Lungenkrebsscreening, Cannabis</title>
      <description><![CDATA[Während der OW 2027 erst ab dem 01.01.2027 greift, sind einige kleinere EBM-Neuerungen noch in 2026 wirksam geworden]]></description>
      <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 17:17:09 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/ebm-2026-aenderungen-bei-rsv-prophylaxe-lungenkrebsscreening-cannabis-f176584</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Während der OW 2027 erst ab dem 01.01.2027 greift, sind einige kleinere EBM-Neuerungen noch in 2026 wirksam geworden]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Schutz von Angehörigen der Heilberufe</title>
      <description><![CDATA[Die Bundesregierung hat heute auf Vorschlag des Bundesjustizministeriums einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das Strafrecht verschärft werden soll. Insbesondere geht es um tätliche Angriffe gegen Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist, hierunter auch Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe. Entsprechende Angriffe sollen künftig strenger bestraft werden. Um das demokratische Gemeinwesen insgesamt besser zu schützen, sind darüber hinaus weitere Anpassungen des Strafrechts vorgesehen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 05 Oct 2026 16:37:01 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/zp/recht/gesetzgebung-bundesregierung-beschliesst-gesetzentwurf-zum-schutz-von-angehoerigen-der-heilberufe-f176557</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Bundesregierung hat heute auf Vorschlag des Bundesjustizministeriums einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das Strafrecht verschärft werden soll. Insbesondere geht es um tätliche Angriffe gegen Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist, hierunter auch Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe. Entsprechende Angriffe sollen künftig strenger bestraft werden. Um das demokratische Gemeinwesen insgesamt besser zu schützen, sind darüber hinaus weitere Anpassungen des Strafrechts vorgesehen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>EBM 2027 | OW 2027: Hausärzte  beklagen „lächerliche“ Steigerung – Liste der Hausarztleistungen vorübergehend..</title>
      <description><![CDATA[Der Bewertungsausschuss hat den Orientierungspunktwert (OW) für 2027 beschlossen. Dieser erhöht sich für alle vertragsärztlichen Leistungen zum 01.01.2027 um 2,2 Prozent auf 13,0207 Cent (OW 2026: 12,7404 Cent). Die Finanzierungsverhandlungen für OW standen in diesem Jahr unter dem Einfluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes: Danach darf der OW nicht stärker steigen als die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen je Krankenkassenmitglied, die sogenannte Grundlohnrate. Bis zum 07.10.2026 steht die Liste der Hausarztleistungen mit der Bewertung des OW 2026 sowie 2027 als Arbeitshilfe frei zum Download verfügbar (siehe  iww.de/s16227 ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 30 Sep 2026 08:38:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/ebm-2027-ow-2027-hausaerzte-beklagen-laecherliche-steigerung-liste-der-hausarztleistungen-voruebergehend-f176463</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Bewertungsausschuss hat den Orientierungspunktwert (OW) für 2027 beschlossen. Dieser erhöht sich für alle vertragsärztlichen Leistungen zum 01.01.2027 um 2,2 Prozent auf 13,0207 Cent (OW 2026: 12,7404 Cent). Die Finanzierungsverhandlungen für OW standen in diesem Jahr unter dem Einfluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes: Danach darf der OW nicht stärker steigen als die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen je Krankenkassenmitglied, die sogenannte Grundlohnrate. Bis zum 07.10.2026 steht die Liste der Hausarztleistungen mit der Bewertung des OW 2026 sowie 2027 als Arbeitshilfe frei zum Download verfügbar (siehe  iww.de/s16227 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Digitale Tools in Praxisteams | „MFA können mit der KI in den Dialog gehen!“</title>
      <description><![CDATA[Digitale Tools können Praxisteams weit über Terminvergabe und Rezeptbestellung hinaus entlasten. Mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) lassen sich E-Mails schreiben, Dienstpläne umstellen, Patienten informieren und Kollegen schulen. So Sabine Plischke, MBA für angewandte Psychologie der Wirtschaft und Gründerin des Instituts für Praxisinnovation und KI in der Zahnheilkunde ( zahnarzt.ki ). Ursula Katthöfer ( textwiese.com ) fragte, was MFA und ZFA weiterhilft.]]></description>
      <pubDate>Tue, 29 Sep 2026 13:35:02 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/verordnung/digitale-tools-in-praxisteams-mfa-koennen-mit-der-ki-in-den-dialog-gehen-f176467</link>
      <guid>https://www.iww.de/aaa/verordnung/digitale-tools-in-praxisteams-mfa-koennen-mit-der-ki-in-den-dialog-gehen-f176467</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Digitale Tools können Praxisteams weit über Terminvergabe und Rezeptbestellung hinaus entlasten. Mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) lassen sich E-Mails schreiben, Dienstpläne umstellen, Patienten informieren und Kollegen schulen. So Sabine Plischke, MBA für angewandte Psychologie der Wirtschaft und Gründerin des Instituts für Praxisinnovation und KI in der Zahnheilkunde ( zahnarzt.ki ). Ursula Katthöfer ( textwiese.com ) fragte, was MFA und ZFA weiterhilft.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Faktorsteigerung | Höherbewertung nach GOÄ – die zu selten genutzte Chance !</title>
      <description><![CDATA[Zur bevorstehenden GOÄ-Reform ist bisher ein zwischen der Bundesärztekammer (BÄK), dem PKV-Verband und den Beihilfestellen abgestimmter Entwurf (GOÄ-E 26) veröffentlicht worden. Offen ist noch der Zeitpunkt des Inkrafttretens. Fachleute nennen den 01.01.2028. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die umgangssprachlich als „GOÄ 96“ bezeichnete Gebührenordnung mindestens noch für das restliche Jahr 2026 und im gesamten bevorstehenden Jahr 2027 gilt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 29 Sep 2026 13:25:03 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/privatliquidation/faktorsteigerung-hoeherbewertung-nach-goae-die-zu-selten-genutzte-chance--f176466</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Zur bevorstehenden GOÄ-Reform ist bisher ein zwischen der Bundesärztekammer (BÄK), dem PKV-Verband und den Beihilfestellen abgestimmter Entwurf (GOÄ-E 26) veröffentlicht worden. Offen ist noch der Zeitpunkt des Inkrafttretens. Fachleute nennen den 01.01.2028. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die umgangssprachlich als ?GOÄ 96? bezeichnete Gebührenordnung mindestens noch für das restliche Jahr 2026 und im gesamten bevorstehenden Jahr 2027 gilt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Wettbewerbsrecht | „Top Mediziner“: BGH definiert Kriterien für die Vergabe und Gestaltung von „Ärztesiegeln“</title>
      <description><![CDATA[Bei der entgeltlichen Bereitstellung von Testsiegeln an Ärztinnen und Ärzte sind strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit des Testverfahrens und der Gestaltung der Siegel zu stellen, um eine Irreführung zu vermeiden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Bezug auf die vom  Magazin „Focus Gesundheit“ in den Jahren 2020 und 2021 erteilten „Top Mediziner“-Logos für Ärztinnen und Ärzte entschieden (Urteil vom 30.06.2026; Az. I ZR 130/25).]]></description>
      <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 14:44:24 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/recht/wettbewerbsrecht-top-mediziner-bgh-definiert-kriterien-fuer-die-vergabe-und-gestaltung-von-aerztesiegeln-f176356</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei der entgeltlichen Bereitstellung von Testsiegeln an Ärztinnen und Ärzte sind strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit des Testverfahrens und der Gestaltung der Siegel zu stellen, um eine Irreführung zu vermeiden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Bezug auf die vom  Magazin ?Focus Gesundheit? in den Jahren 2020 und 2021 erteilten ?Top Mediziner?-Logos für Ärztinnen und Ärzte entschieden (Urteil vom 30.06.2026; Az. I ZR 130/25).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>GOÄ-Reform/Gesetzgebung | B-Bild-Sonografien in der „GOÄ-E 26“ (Teil 2)</title>
      <description><![CDATA[Der überarbeitete Entwurf einer neuen GOÄ (Stand: 15.07.2026) wird nachfolgend „GOÄ-E 26“ genannt, der Vorentwurf (Stand: 30.04.2025) „GOÄ-E 25“. Weitere Änderungen sind in nicht auszuschließen. Aus Platzgründen werden die Leistungsbeschreibungen teils nur verändert oder verkürzt wiedergegeben. Die GOÄ-E 26 finden Sie bei der BÄK (siehe  iww.de/s16037 ). Der  erste Teil des Beitrags  wurde bei AAA am 19.08.2026 veröffentlicht.]]></description>
      <pubDate>Wed, 23 Sep 2026 12:57:08 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/privatliquidation/goae-reformgesetzgebung-b-bild-sonografien-in-der-goae-e-26-teil-2-f176331</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der überarbeitete Entwurf einer neuen GOÄ (Stand: 15.07.2026) wird nachfolgend ?GOÄ-E 26? genannt, der Vorentwurf (Stand: 30.04.2025) ?GOÄ-E 25?. Weitere Änderungen sind in nicht auszuschließen. Aus Platzgründen werden die Leistungsbeschreibungen teils nur verändert oder verkürzt wiedergegeben. Die GOÄ-E 26 finden Sie bei der BÄK (siehe  iww.de/s16037 ). Der  erste Teil des Beitrags  wurde bei AAA am 19.08.2026 veröffentlicht.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz | 85 Prozent der Hausärzte erwarten finanzielle Einbußen durch Spargesetz – IWW-Webinar am 02.10.2026 mit Tipps und..</title>
      <description><![CDATA[Eine aktuelle Mitgliederbefragung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands hat ergeben, dass etwa 85 Prozent der rund 4.700 Befragten zusätzliche finanzielle Einbußen infolge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes in ihrer Praxis erwarten. Es stellen sich viele Fragen rund um die geplanten Sparmaßnahmen und nach Tipps und Strategien im Umgang damit. Eine Möglichkeit, die Fakten für Hausarztpraxen zu klären sowie Fragen und Tipps in Zusammenhang mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu erörtern, bietet das  IWW-Webinar EBM-Abrechnungshinweise 2026 für Hausarztpraxen  am Freitag, den 02.10.2026, mit dem langjährigen EBM-Experten Ludger Rode.]]></description>
      <pubDate>Wed, 23 Sep 2026 08:22:48 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-85-prozent-der-hausaerzte-erwarten-finanzielle-einbussen-durch-spargesetz-iww-webinar-am-02102026-mit-tipps-und-f176320</link>
      <guid>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-85-prozent-der-hausaerzte-erwarten-finanzielle-einbussen-durch-spargesetz-iww-webinar-am-02102026-mit-tipps-und-f176320</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine aktuelle Mitgliederbefragung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands hat ergeben, dass etwa 85 Prozent der rund 4.700 Befragten zusätzliche finanzielle Einbußen infolge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes in ihrer Praxis erwarten. Es stellen sich viele Fragen rund um die geplanten Sparmaßnahmen und nach Tipps und Strategien im Umgang damit. Eine Möglichkeit, die Fakten für Hausarztpraxen zu klären sowie Fragen und Tipps in Zusammenhang mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu erörtern, bietet das  IWW-Webinar EBM-Abrechnungshinweise 2026 für Hausarztpraxen  am Freitag, den 02.10.2026, mit dem langjährigen EBM-Experten Ludger Rode.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vertragsarztrecht | Wirtschaftlichkeitsprüfung in der BAG: Auch der einzelne Hausarzt kann geprüft werden</title>
      <description><![CDATA[Wer in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) tätig ist, rechnet gemeinsam mit seinen BAG-Partnern ab. Bedeutet das auch, dass bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nur die BAG insgesamt betrachtet werden darf? Nein, hat nun das Bundessozialgericht (BSG) entschieden und damit der anderslautenden Auffassung des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein eine Absage erteilt. Die Prüfgremien dürfen auch das Abrechnungsverhalten eines einzelnen BAG-Mitglieds anhand seiner lebenslangen Arztnummer (LANR) prüfen. Für hausärztliche BAGen bedeutet das: Auffälligkeiten in der Abrechnung eines einzelnen Arztes können nicht ohne Weiteres durch das Abrechnungsverhalten der übrigen BAG-Mitglieder ausgeglichen werden (BSG, Urteil vom 01.04.2026, Az. B 6 KA 4/25 R).]]></description>
      <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 16:13:24 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/recht/vertragsarztrecht-wirtschaftlichkeitspruefung-in-der-bag-auch-der-einzelne-hausarzt-kann-geprueft-werden-f176293</link>
      <guid>https://www.iww.de/aaa/recht/vertragsarztrecht-wirtschaftlichkeitspruefung-in-der-bag-auch-der-einzelne-hausarzt-kann-geprueft-werden-f176293</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wer in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) tätig ist, rechnet gemeinsam mit seinen BAG-Partnern ab. Bedeutet das auch, dass bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nur die BAG insgesamt betrachtet werden darf? Nein, hat nun das Bundessozialgericht (BSG) entschieden und damit der anderslautenden Auffassung des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein eine Absage erteilt. Die Prüfgremien dürfen auch das Abrechnungsverhalten eines einzelnen BAG-Mitglieds anhand seiner lebenslangen Arztnummer (LANR) prüfen. Für hausärztliche BAGen bedeutet das: Auffälligkeiten in der Abrechnung eines einzelnen Arztes können nicht ohne Weiteres durch das Abrechnungsverhalten der übrigen BAG-Mitglieder ausgeglichen werden (BSG, Urteil vom 01.04.2026, Az. B 6 KA 4/25 R).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitsrecht/Gesetzliche Unfallversicherung | Weg zur Arbeit unterbrochen? Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung!</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BSG 24.3.2026, B 2 U 18/23 R, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Ein Arbeitnehmer unterbricht den versicherten Weg zum Ort seiner Tätigkeit mit dem eigenen Pkw, wenn er die Straße verlässt, in einen Waldweg einbiegt und dort aussteigt, um seine Notdurft zu verrichten. Denn auch die Notdurft gehört zu den privatnützigen Verrichtungen, die grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) mit seinem Urteil vom 24.03.2026 (Az. B 2 U 18/23) und bestätigte damit das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 25.09.2023 (Az. L 1 U 1485/23).]]></description>
      <pubDate>Fri, 18 Sep 2026 11:48:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/recht/arbeitsrechtgesetzliche-unfallversicherung-weg-zur-arbeit-unterbrochen-kein-versicherungsschutz-in-der-gesetzlichen-unfallversicherung-f175955</link>
      <guid>https://www.iww.de/aaa/recht/arbeitsrechtgesetzliche-unfallversicherung-weg-zur-arbeit-unterbrochen-kein-versicherungsschutz-in-der-gesetzlichen-unfallversicherung-f175955</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Arbeitnehmer unterbricht den versicherten Weg zum Ort seiner Tätigkeit mit dem eigenen Pkw, wenn er die Straße verlässt, in einen Waldweg einbiegt und dort aussteigt, um seine Notdurft zu verrichten. Denn auch die Notdurft gehört zu den privatnützigen Verrichtungen, die grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) mit seinem Urteil vom 24.03.2026 (Az. B 2 U 18/23) und bestätigte damit das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 25.09.2023 (Az. L 1 U 1485/23).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz | „Die Sicherung des Hausarzthonorars beginnt lange vor dem Abrechnungstermin!“</title>
      <description><![CDATA[Die meisten Einsparungen durch das GKV-Beistragssatzstabilisierungsgesetz, die die Arztpraxen betreffen, werden zum 01.01.2027 wirksam. Dazu wurde in AAA bereits ausführlich berichtet (siehe AAA 08/2026, Seite 2). Wie Praxisinhaber mit der Situation umgehen und welche Strategien zur Sicherung der Praxishonorare beitragen können, erläutert Praxis und Abrechnungsberaterin Heike Junge-Rappenberg im Interview.]]></description>
      <pubDate>Wed, 16 Sep 2026 07:18:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-die-sicherung-des-hausarzthonorars-beginnt-lange-vor-dem-abrechnungstermin-f176180</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die meisten Einsparungen durch das GKV-Beistragssatzstabilisierungsgesetz, die die Arztpraxen betreffen, werden zum 01.01.2027 wirksam. Dazu wurde in AAA bereits ausführlich berichtet (siehe AAA 08/2026, Seite 2). Wie Praxisinhaber mit der Situation umgehen und welche Strategien zur Sicherung der Praxishonorare beitragen können, erläutert Praxis und Abrechnungsberaterin Heike Junge-Rappenberg im Interview.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>EBM 2026 | Lungenkrebsscreening: EBM-Nrn. 01875 und 01876 ab Quartal IV/2026 auch für Praktische Ärzte</title>
      <description><![CDATA[Seit dem 01.04.2026 gilt das Lungenkrebsscreening für starke Raucher. Den  Fachärzten für Allgemeinmedizin oder für das Gebiet Innere Medizin stehen seither die EBM-Nrn. 01875 (Erstellung eines Berichts für die radiologische Praxis) und 01876 (Erstberatung zum Programm) zur Verfügung. Nun hat der Bewertungsausschuss den Kreis der berechtigten Ärzte erweitert: Ab dem 01.10.2026 dürfen auch Praktische Ärzte sowie Ärzte ohne Gebietsbezeichnung diese Leistungen durchführen und abrechnen, wie die KV Baden-Württemberg mitteilt (siehe  iww.de/s16203 ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 16 Sep 2026 05:16:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/ebm-2026-lungenkrebsscreening-ebm-nrn-01875-und-01876-ab-quartaliv2026-auch-fuer-praktische-aerzte-f176193</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Seit dem 01.04.2026 gilt das Lungenkrebsscreening für starke Raucher. Den  Fachärzten für Allgemeinmedizin oder für das Gebiet Innere Medizin stehen seither die EBM-Nrn. 01875 (Erstellung eines Berichts für die radiologische Praxis) und 01876 (Erstberatung zum Programm) zur Verfügung. Nun hat der Bewertungsausschuss den Kreis der berechtigten Ärzte erweitert: Ab dem 01.10.2026 dürfen auch Praktische Ärzte sowie Ärzte ohne Gebietsbezeichnung diese Leistungen durchführen und abrechnen, wie die KV Baden-Württemberg mitteilt (siehe  iww.de/s16203 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz | Hausarztumfrage: 85 Prozent erwarten finanzielle Einbußen durch GKV-Spargesetz – Honorarpotenziale bei HzV und GOÄ</title>
      <description><![CDATA[Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat eine Mitgliederbefragung zur allgemeinen sowie finanziellen Situation der Arztpraxen durchgeführt. Für knapp 70 Prozent der Befragten hat sich die wirtschaftliche Situation der Praxen in den letzten fünf Jahren verschlechtert. Zusätzliche finanzielle Einbußen infolge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes erwarten 85 Prozent der insgesamt rund 4.700 Teilnehmer, darunter 4.550 niedergelassene und angestellte Hausärztinnen und Hausärzte sind. Die Befragung wurde im Zeitraum vom 26.08. bis zum 06.09.2026 durchgeführt, die Ergebnisse sind laut Verband nicht repräsentativ.]]></description>
      <pubDate>Tue, 15 Sep 2026 17:08:39 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/hausarztzentrierte-versorgung/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-hausarztumfrage-85-prozent-erwarten-finanzielle-einbussen-durch-gkv-spargesetz-honorarpotenziale-bei-hzv-und-goae-f176182</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat eine Mitgliederbefragung zur allgemeinen sowie finanziellen Situation der Arztpraxen durchgeführt. Für knapp 70 Prozent der Befragten hat sich die wirtschaftliche Situation der Praxen in den letzten fünf Jahren verschlechtert. Zusätzliche finanzielle Einbußen infolge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes erwarten 85 Prozent der insgesamt rund 4.700 Teilnehmer, darunter 4.550 niedergelassene und angestellte Hausärztinnen und Hausärzte sind. Die Befragung wurde im Zeitraum vom 26.08. bis zum 06.09.2026 durchgeführt, die Ergebnisse sind laut Verband nicht repräsentativ.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>GOÄ-E 26 | Geriatrisches Screening: Neue Chancen durch die GOÄ-Reform</title>
      <description><![CDATA[Nach einer Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts, die im November 2025 veröffentlicht wurde, waren im Jahr 2024 rund 20 Prozent der Bevölkerung in Deutschland 67 Jahre und älter. Laut Prognose werden im Jahr 2038 zwischen 26 und 28 Prozent und im Jahr 2070 im günstigsten Fall 43 Prozent und im ungünstigsten Fall etwa 61 Prozent der Bevölkerung dieses „Rentenalter“ aufweisen. Die demografische Verschiebung hat Konsequenzen für die Leistungen, die Hausärztinnen und Hausärzte erbringen und abrechnen, speziell im Bereich Geriatrie. Auch der GOÄ-Reformentwurf bietet neue Chancen für die Abrechnung geriatrischer Leistungen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 15 Sep 2026 08:14:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/privatliquidation/goae-e-26-geriatrisches-screening-neue-chancen-durch-die-goae-reform-f176184</link>
      <guid>https://www.iww.de/aaa/privatliquidation/goae-e-26-geriatrisches-screening-neue-chancen-durch-die-goae-reform-f176184</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nach einer Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts, die im November 2025 veröffentlicht wurde, waren im Jahr 2024 rund 20 Prozent der Bevölkerung in Deutschland 67 Jahre und älter. Laut Prognose werden im Jahr 2038 zwischen 26 und 28 Prozent und im Jahr 2070 im günstigsten Fall 43 Prozent und im ungünstigsten Fall etwa 61 Prozent der Bevölkerung dieses ?Rentenalter? aufweisen. Die demografische Verschiebung hat Konsequenzen für die Leistungen, die Hausärztinnen und Hausärzte erbringen und abrechnen, speziell im Bereich Geriatrie. Auch der GOÄ-Reformentwurf bietet neue Chancen für die Abrechnung geriatrischer Leistungen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>EBM 2026 | Seit April 2026: Zwei neue EBM-Positionen für die Früherkennung von Lungenkrebs</title>
      <description><![CDATA[Am 18.06.2025 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein neues Präventionsprogramm zur Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomografie (NDCT) beschlossen (AAA 07/2025, Seite 3). Nachdem der Beschluss am 05.09.2025 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten ist, hat der Erweiterte Bewertungsausschuss nun die Abrechnungspositionen für dieses neue Präventionsprogramm festgelegt. Neben einigen Abrechnungspositionen, die den Radiologen vorbehalten sind, wurden auch zwei neue EBM-Positionen exklusiv für Fachärzte für Allgemeinmedizin sowie für Facharztinternisten beschlossen. Diese gelten seit dem 01.04.2026. Dieser Beitrag zeigt Ihnen Ablauf und Voraussetzungen für die Abrechnung.]]></description>
      <pubDate>Mon, 14 Sep 2026 07:10:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/ebm-2026-seit-april-2026-zwei-neue-ebm-positionen-fuer-die-frueherkennung-von-lungenkrebs-f172806</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Am 18.06.2025 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein neues Präventionsprogramm zur Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomografie (NDCT) beschlossen (AAA 07/2025, Seite 3). Nachdem der Beschluss am 05.09.2025 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten ist, hat der Erweiterte Bewertungsausschuss nun die Abrechnungspositionen für dieses neue Präventionsprogramm festgelegt. Neben einigen Abrechnungspositionen, die den Radiologen vorbehalten sind, wurden auch zwei neue EBM-Positionen exklusiv für Fachärzte für Allgemeinmedizin sowie für Facharztinternisten beschlossen. Diese gelten seit dem 01.04.2026. Dieser Beitrag zeigt Ihnen Ablauf und Voraussetzungen für die Abrechnung.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Facharztvermittlung | EBM-Nrn. 03008 bzw. 04008 noch bis Ende 2026 – so rechnen Sie die Vermittlung von Facharztterminen ab</title>
      <description><![CDATA[Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird ab dem 01.01.2027 die Vermittlung von dringenden Facharztterminen durch Hausärzte bzw. durch Kinder- und Jugendärzte nicht mehr vergütet. Der Bewertungsausschuss hat daher die Nrn. 03008 (Hausärzte) bzw. 04008 (Kinderärzte) mit Wirkung zum 01.01.2027 aus dem EBM gestrichen.]]></description>
      <pubDate>Wed, 09 Sep 2026 07:19:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/facharztvermittlung-ebm-nrn-03008-bzw-04008-noch-bis-ende-2026-so-rechnen-sie-die-vermittlung-von-facharztterminen-ab-f176023</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>ABC der Abrechnung | „S“ – Schlafstörungen</title>
      <description><![CDATA[Der Patient (64 Jahre) klagt bei seinem Hausarzt, dass er sich schon seit einigen Monaten morgens nicht mehr richtig ausgeschlafen fühlt, ohne dass er seinen Lebensstil und Lebensrhythmus verändert habe. Zudem habe er bemerkt, dass er bei Spaziergängen, vorwiegend wenn es bergauf geht, etwas schlechter Luft bekommt und immer wieder auch husten muss.]]></description>
      <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 09:18:33 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/praxisfaelle/abc-der-abrechnung-s-schlafstoerungen-f176032</link>
      <guid>https://www.iww.de/aaa/praxisfaelle/abc-der-abrechnung-s-schlafstoerungen-f176032</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Der Patient (64 Jahre) klagt bei seinem Hausarzt, dass er sich schon seit einigen Monaten morgens nicht mehr richtig ausgeschlafen fühlt, ohne dass er seinen Lebensstil und Lebensrhythmus verändert habe. Zudem habe er bemerkt, dass er bei Spaziergängen, vorwiegend wenn es bergauf geht, etwas schlechter Luft bekommt und immer wieder auch husten muss.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>HzV-Vertragsrecht/Vertragsarztrecht | Fehlabrechnung bei HzV: Krankenkasse kann Hausarzt nicht unmittelbar „belangen“</title>
      <description><![CDATA[Nimmt ein Hausarzt an der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) teil und rechnet Leistungen, die diesem Selektivvertrag zuzuordnen sind, dennoch über die KV und damit im System des Kollektivvertrags ab, kann die Krankenkasse daraus nicht ohne Weiteres einen Zahlungsanspruch gegen den Arzt herleiten. Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts (SG) München steht dem insbesondere das vertragsarztrechtliche Prinzip der getrennten Rechtskreise entgegen. Für Hausärztinnen und Hausärzte ist die Entscheidung vor allem deshalb von Bedeutung, weil sie die Zuständigkeiten bei fehlerhaften Abrechnungen zwischen HzV und der vertragsärztlichen Versorgung abgrenzt (Urteil vom 13.05.2026, Az. S 28 KA 296/23).]]></description>
      <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 09:16:24 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/recht/hzv-vertragsrechtvertragsarztrecht-fehlabrechnung-bei-hzv-krankenkasse-kann-hausarzt-nicht-unmittelbar-belangen-f176033</link>
      <guid>https://www.iww.de/aaa/recht/hzv-vertragsrechtvertragsarztrecht-fehlabrechnung-bei-hzv-krankenkasse-kann-hausarzt-nicht-unmittelbar-belangen-f176033</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nimmt ein Hausarzt an der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) teil und rechnet Leistungen, die diesem Selektivvertrag zuzuordnen sind, dennoch über die KV und damit im System des Kollektivvertrags ab, kann die Krankenkasse daraus nicht ohne Weiteres einen Zahlungsanspruch gegen den Arzt herleiten. Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts (SG) München steht dem insbesondere das vertragsarztrechtliche Prinzip der getrennten Rechtskreise entgegen. Für Hausärztinnen und Hausärzte ist die Entscheidung vor allem deshalb von Bedeutung, weil sie die Zuständigkeiten bei fehlerhaften Abrechnungen zwischen HzV und der vertragsärztlichen Versorgung abgrenzt (Urteil vom 13.05.2026, Az. S 28 KA 296/23).]]></content:encoded>
    </item>
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