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  <title type="text">Abrechnung aktuell</title>
  <subtitle type="text">Kassenabrechnung und Privatliquidation in der Arztpraxis optimieren</subtitle>
  <updated>2026-09-24T14:44:24+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Wettbewerbsrecht | „Top Mediziner“: BGH definiert Kriterien für die Vergabe und Gestaltung von „Ärztesiegeln“]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Bei der entgeltlichen Bereitstellung von Testsiegeln an Ärztinnen und Ärzte sind strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit des Testverfahrens und der Gestaltung der Siegel zu stellen, um eine Irreführung zu vermeiden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Bezug auf die vom  Magazin „Focus Gesundheit“ in den Jahren 2020 und 2021 erteilten „Top Mediziner“-Logos für Ärztinnen und Ärzte entschieden (Urteil vom 30.06.2026; Az. I ZR 130/25).]]></summary>
    <updated>2026-09-24T14:44:24+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/aaa/recht/wettbewerbsrecht-top-mediziner-bgh-definiert-kriterien-fuer-die-vergabe-und-gestaltung-von-aerztesiegeln-f176356"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Bei der entgeltlichen Bereitstellung von Testsiegeln an Ärztinnen und Ärzte sind strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit des Testverfahrens und der Gestaltung der Siegel zu stellen, um eine Irreführung zu vermeiden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Bezug auf die vom  Magazin ?Focus Gesundheit? in den Jahren 2020 und 2021 erteilten ?Top Mediziner?-Logos für Ärztinnen und Ärzte entschieden (Urteil vom 30.06.2026; Az. I ZR 130/25).</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[GOÄ-Reform/Gesetzgebung | B-Bild-Sonografien in der „GOÄ-E 26“ (Teil 2)]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der überarbeitete Entwurf einer neuen GOÄ (Stand: 15.07.2026) wird nachfolgend „GOÄ-E 26“ genannt, der Vorentwurf (Stand: 30.04.2025) „GOÄ-E 25“. Weitere Änderungen sind in nicht auszuschließen. Aus Platzgründen werden die Leistungsbeschreibungen teils nur verändert oder verkürzt wiedergegeben. Die GOÄ-E 26 finden Sie bei der BÄK (siehe  iww.de/s16037 ). Der  erste Teil des Beitrags  wurde bei AAA am 19.08.2026 veröffentlicht.]]></summary>
    <updated>2026-09-23T12:57:08+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/aaa/privatliquidation/goae-reformgesetzgebung-b-bild-sonografien-in-der-goae-e-26-teil-2-f176331"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der überarbeitete Entwurf einer neuen GOÄ (Stand: 15.07.2026) wird nachfolgend ?GOÄ-E 26? genannt, der Vorentwurf (Stand: 30.04.2025) ?GOÄ-E 25?. Weitere Änderungen sind in nicht auszuschließen. Aus Platzgründen werden die Leistungsbeschreibungen teils nur verändert oder verkürzt wiedergegeben. Die GOÄ-E 26 finden Sie bei der BÄK (siehe  iww.de/s16037 ). Der  erste Teil des Beitrags  wurde bei AAA am 19.08.2026 veröffentlicht.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz | 85 Prozent der Hausärzte erwarten finanzielle Einbußen durch Spargesetz – IWW-Webinar am 02.10.2026 mit Tipps und..]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Eine aktuelle Mitgliederbefragung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands hat ergeben, dass etwa 85 Prozent der rund 4.700 Befragten zusätzliche finanzielle Einbußen infolge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes in ihrer Praxis erwarten. Es stellen sich viele Fragen rund um die geplanten Sparmaßnahmen und nach Tipps und Strategien im Umgang damit. Eine Möglichkeit, die Fakten für Hausarztpraxen zu klären sowie Fragen und Tipps in Zusammenhang mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu erörtern, bietet das  IWW-Webinar EBM-Abrechnungshinweise 2026 für Hausarztpraxen  am Freitag, den 02.10.2026, mit dem langjährigen EBM-Experten Ludger Rode.]]></summary>
    <updated>2026-09-23T08:22:48+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Eine aktuelle Mitgliederbefragung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands hat ergeben, dass etwa 85 Prozent der rund 4.700 Befragten zusätzliche finanzielle Einbußen infolge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes in ihrer Praxis erwarten. Es stellen sich viele Fragen rund um die geplanten Sparmaßnahmen und nach Tipps und Strategien im Umgang damit. Eine Möglichkeit, die Fakten für Hausarztpraxen zu klären sowie Fragen und Tipps in Zusammenhang mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu erörtern, bietet das  IWW-Webinar EBM-Abrechnungshinweise 2026 für Hausarztpraxen  am Freitag, den 02.10.2026, mit dem langjährigen EBM-Experten Ludger Rode.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Vertragsarztrecht | Wirtschaftlichkeitsprüfung in der BAG: Auch der einzelne Hausarzt kann geprüft werden]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Wer in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) tätig ist, rechnet gemeinsam mit seinen BAG-Partnern ab. Bedeutet das auch, dass bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nur die BAG insgesamt betrachtet werden darf? Nein, hat nun das Bundessozialgericht (BSG) entschieden und damit der anderslautenden Auffassung des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein eine Absage erteilt. Die Prüfgremien dürfen auch das Abrechnungsverhalten eines einzelnen BAG-Mitglieds anhand seiner lebenslangen Arztnummer (LANR) prüfen. Für hausärztliche BAGen bedeutet das: Auffälligkeiten in der Abrechnung eines einzelnen Arztes können nicht ohne Weiteres durch das Abrechnungsverhalten der übrigen BAG-Mitglieder ausgeglichen werden (BSG, Urteil vom 01.04.2026, Az. B 6 KA 4/25 R).]]></summary>
    <updated>2026-09-21T16:13:24+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/aaa/recht/vertragsarztrecht-wirtschaftlichkeitspruefung-in-der-bag-auch-der-einzelne-hausarzt-kann-geprueft-werden-f176293"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Wer in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) tätig ist, rechnet gemeinsam mit seinen BAG-Partnern ab. Bedeutet das auch, dass bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nur die BAG insgesamt betrachtet werden darf? Nein, hat nun das Bundessozialgericht (BSG) entschieden und damit der anderslautenden Auffassung des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein eine Absage erteilt. Die Prüfgremien dürfen auch das Abrechnungsverhalten eines einzelnen BAG-Mitglieds anhand seiner lebenslangen Arztnummer (LANR) prüfen. Für hausärztliche BAGen bedeutet das: Auffälligkeiten in der Abrechnung eines einzelnen Arztes können nicht ohne Weiteres durch das Abrechnungsverhalten der übrigen BAG-Mitglieder ausgeglichen werden (BSG, Urteil vom 01.04.2026, Az. B 6 KA 4/25 R).</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Arbeitsrecht/Gesetzliche Unfallversicherung | Weg zur Arbeit unterbrochen? Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung!]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BSG 24.3.2026, B 2 U 18/23 R, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Ein Arbeitnehmer unterbricht den versicherten Weg zum Ort seiner Tätigkeit mit dem eigenen Pkw, wenn er die Straße verlässt, in einen Waldweg einbiegt und dort aussteigt, um seine Notdurft zu verrichten. Denn auch die Notdurft gehört zu den privatnützigen Verrichtungen, die grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) mit seinem Urteil vom 24.03.2026 (Az. B 2 U 18/23) und bestätigte damit das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 25.09.2023 (Az. L 1 U 1485/23).]]></summary>
    <updated>2026-09-18T11:48:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/aaa/recht/arbeitsrechtgesetzliche-unfallversicherung-weg-zur-arbeit-unterbrochen-kein-versicherungsschutz-in-der-gesetzlichen-unfallversicherung-f175955"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ein Arbeitnehmer unterbricht den versicherten Weg zum Ort seiner Tätigkeit mit dem eigenen Pkw, wenn er die Straße verlässt, in einen Waldweg einbiegt und dort aussteigt, um seine Notdurft zu verrichten. Denn auch die Notdurft gehört zu den privatnützigen Verrichtungen, die grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) mit seinem Urteil vom 24.03.2026 (Az. B 2 U 18/23) und bestätigte damit das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 25.09.2023 (Az. L 1 U 1485/23).</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz | „Die Sicherung des Hausarzthonorars beginnt lange vor dem Abrechnungstermin!“]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die meisten Einsparungen durch das GKV-Beistragssatzstabilisierungsgesetz, die die Arztpraxen betreffen, werden zum 01.01.2027 wirksam. Dazu wurde in AAA bereits ausführlich berichtet (siehe AAA 08/2026, Seite 2). Wie Praxisinhaber mit der Situation umgehen und welche Strategien zur Sicherung der Praxishonorare beitragen können, erläutert Praxis und Abrechnungsberaterin Heike Junge-Rappenberg im Interview.]]></summary>
    <updated>2026-09-16T07:18:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-die-sicherung-des-hausarzthonorars-beginnt-lange-vor-dem-abrechnungstermin-f176180"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die meisten Einsparungen durch das GKV-Beistragssatzstabilisierungsgesetz, die die Arztpraxen betreffen, werden zum 01.01.2027 wirksam. Dazu wurde in AAA bereits ausführlich berichtet (siehe AAA 08/2026, Seite 2). Wie Praxisinhaber mit der Situation umgehen und welche Strategien zur Sicherung der Praxishonorare beitragen können, erläutert Praxis und Abrechnungsberaterin Heike Junge-Rappenberg im Interview.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[EBM 2026 | Lungenkrebsscreening: EBM-Nrn. 01875 und 01876 ab Quartal IV/2026 auch für Praktische Ärzte]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Seit dem 01.04.2026 gilt das Lungenkrebsscreening für starke Raucher. Den  Fachärzten für Allgemeinmedizin oder für das Gebiet Innere Medizin stehen seither die EBM-Nrn. 01875 (Erstellung eines Berichts für die radiologische Praxis) und 01876 (Erstberatung zum Programm) zur Verfügung. Nun hat der Bewertungsausschuss den Kreis der berechtigten Ärzte erweitert: Ab dem 01.10.2026 dürfen auch Praktische Ärzte sowie Ärzte ohne Gebietsbezeichnung diese Leistungen durchführen und abrechnen, wie die KV Baden-Württemberg mitteilt (siehe  iww.de/s16203 ).]]></summary>
    <updated>2026-09-16T05:16:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/ebm-2026-lungenkrebsscreening-ebm-nrn-01875-und-01876-ab-quartaliv2026-auch-fuer-praktische-aerzte-f176193"/>
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    <title type="html"><![CDATA[GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz | Hausarztumfrage: 85 Prozent erwarten finanzielle Einbußen durch GKV-Spargesetz – Honorarpotenziale bei HzV und GOÄ]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat eine Mitgliederbefragung zur allgemeinen sowie finanziellen Situation der Arztpraxen durchgeführt. Für knapp 70 Prozent der Befragten hat sich die wirtschaftliche Situation der Praxen in den letzten fünf Jahren verschlechtert. Zusätzliche finanzielle Einbußen infolge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes erwarten 85 Prozent der insgesamt rund 4.700 Teilnehmer, darunter 4.550 niedergelassene und angestellte Hausärztinnen und Hausärzte sind. Die Befragung wurde im Zeitraum vom 26.08. bis zum 06.09.2026 durchgeführt, die Ergebnisse sind laut Verband nicht repräsentativ.]]></summary>
    <updated>2026-09-15T17:08:39+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[GOÄ-E 26 | Geriatrisches Screening: Neue Chancen durch die GOÄ-Reform]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Nach einer Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts, die im November 2025 veröffentlicht wurde, waren im Jahr 2024 rund 20 Prozent der Bevölkerung in Deutschland 67 Jahre und älter. Laut Prognose werden im Jahr 2038 zwischen 26 und 28 Prozent und im Jahr 2070 im günstigsten Fall 43 Prozent und im ungünstigsten Fall etwa 61 Prozent der Bevölkerung dieses „Rentenalter“ aufweisen. Die demografische Verschiebung hat Konsequenzen für die Leistungen, die Hausärztinnen und Hausärzte erbringen und abrechnen, speziell im Bereich Geriatrie. Auch der GOÄ-Reformentwurf bietet neue Chancen für die Abrechnung geriatrischer Leistungen.]]></summary>
    <updated>2026-09-15T08:14:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Nach einer Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts, die im November 2025 veröffentlicht wurde, waren im Jahr 2024 rund 20 Prozent der Bevölkerung in Deutschland 67 Jahre und älter. Laut Prognose werden im Jahr 2038 zwischen 26 und 28 Prozent und im Jahr 2070 im günstigsten Fall 43 Prozent und im ungünstigsten Fall etwa 61 Prozent der Bevölkerung dieses ?Rentenalter? aufweisen. Die demografische Verschiebung hat Konsequenzen für die Leistungen, die Hausärztinnen und Hausärzte erbringen und abrechnen, speziell im Bereich Geriatrie. Auch der GOÄ-Reformentwurf bietet neue Chancen für die Abrechnung geriatrischer Leistungen.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[EBM 2026 | Seit April 2026: Zwei neue EBM-Positionen für die Früherkennung von Lungenkrebs]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Am 18.06.2025 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein neues Präventionsprogramm zur Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomografie (NDCT) beschlossen (AAA 07/2025, Seite 3). Nachdem der Beschluss am 05.09.2025 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten ist, hat der Erweiterte Bewertungsausschuss nun die Abrechnungspositionen für dieses neue Präventionsprogramm festgelegt. Neben einigen Abrechnungspositionen, die den Radiologen vorbehalten sind, wurden auch zwei neue EBM-Positionen exklusiv für Fachärzte für Allgemeinmedizin sowie für Facharztinternisten beschlossen. Diese gelten seit dem 01.04.2026. Dieser Beitrag zeigt Ihnen Ablauf und Voraussetzungen für die Abrechnung.]]></summary>
    <updated>2026-09-14T07:10:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Facharztvermittlung | EBM-Nrn. 03008 bzw. 04008 noch bis Ende 2026 – so rechnen Sie die Vermittlung von Facharztterminen ab]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird ab dem 01.01.2027 die Vermittlung von dringenden Facharztterminen durch Hausärzte bzw. durch Kinder- und Jugendärzte nicht mehr vergütet. Der Bewertungsausschuss hat daher die Nrn. 03008 (Hausärzte) bzw. 04008 (Kinderärzte) mit Wirkung zum 01.01.2027 aus dem EBM gestrichen.]]></summary>
    <updated>2026-09-09T07:19:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird ab dem 01.01.2027 die Vermittlung von dringenden Facharztterminen durch Hausärzte bzw. durch Kinder- und Jugendärzte nicht mehr vergütet. Der Bewertungsausschuss hat daher die Nrn. 03008 (Hausärzte) bzw. 04008 (Kinderärzte) mit Wirkung zum 01.01.2027 aus dem EBM gestrichen.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[ABC der Abrechnung | „S“ – Schlafstörungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der Patient (64 Jahre) klagt bei seinem Hausarzt, dass er sich schon seit einigen Monaten morgens nicht mehr richtig ausgeschlafen fühlt, ohne dass er seinen Lebensstil und Lebensrhythmus verändert habe. Zudem habe er bemerkt, dass er bei Spaziergängen, vorwiegend wenn es bergauf geht, etwas schlechter Luft bekommt und immer wieder auch husten muss.]]></summary>
    <updated>2026-09-08T09:18:33+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der Patient (64 Jahre) klagt bei seinem Hausarzt, dass er sich schon seit einigen Monaten morgens nicht mehr richtig ausgeschlafen fühlt, ohne dass er seinen Lebensstil und Lebensrhythmus verändert habe. Zudem habe er bemerkt, dass er bei Spaziergängen, vorwiegend wenn es bergauf geht, etwas schlechter Luft bekommt und immer wieder auch husten muss.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[HzV-Vertragsrecht/Vertragsarztrecht | Fehlabrechnung bei HzV: Krankenkasse kann Hausarzt nicht unmittelbar „belangen“]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Nimmt ein Hausarzt an der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) teil und rechnet Leistungen, die diesem Selektivvertrag zuzuordnen sind, dennoch über die KV und damit im System des Kollektivvertrags ab, kann die Krankenkasse daraus nicht ohne Weiteres einen Zahlungsanspruch gegen den Arzt herleiten. Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts (SG) München steht dem insbesondere das vertragsarztrechtliche Prinzip der getrennten Rechtskreise entgegen. Für Hausärztinnen und Hausärzte ist die Entscheidung vor allem deshalb von Bedeutung, weil sie die Zuständigkeiten bei fehlerhaften Abrechnungen zwischen HzV und der vertragsärztlichen Versorgung abgrenzt (Urteil vom 13.05.2026, Az. S 28 KA 296/23).]]></summary>
    <updated>2026-09-08T09:16:24+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Nimmt ein Hausarzt an der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) teil und rechnet Leistungen, die diesem Selektivvertrag zuzuordnen sind, dennoch über die KV und damit im System des Kollektivvertrags ab, kann die Krankenkasse daraus nicht ohne Weiteres einen Zahlungsanspruch gegen den Arzt herleiten. Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts (SG) München steht dem insbesondere das vertragsarztrechtliche Prinzip der getrennten Rechtskreise entgegen. Für Hausärztinnen und Hausärzte ist die Entscheidung vor allem deshalb von Bedeutung, weil sie die Zuständigkeiten bei fehlerhaften Abrechnungen zwischen HzV und der vertragsärztlichen Versorgung abgrenzt (Urteil vom 13.05.2026, Az. S 28 KA 296/23).</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[KV-Honorar 2027 | Noch keine Einigung über den Orientierungspunktwert –  Veränderungen der MGV für 2027 beschlossen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[KBV und Krankenkassen haben sich in den bisherigen Verhandlungen noch nicht über eine Anpassung des Orientierungspunktwerts (O-Wert) für 2027 verständigen können (O-Wert 2026: 12,7404 Cent). Ggf. muss der (Erweiterte) Bewertungsausschuss in seiner nächsten Sitzung am 23.09.2026 entscheiden.]]></summary>
    <updated>2026-09-04T11:53:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">KBV und Krankenkassen haben sich in den bisherigen Verhandlungen noch nicht über eine Anpassung des Orientierungspunktwerts (O-Wert) für 2027 verständigen können (O-Wert 2026: 12,7404 Cent). Ggf. muss der (Erweiterte) Bewertungsausschuss in seiner nächsten Sitzung am 23.09.2026 entscheiden.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[EBM 2027 | Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche: U10 wird Kassenleistung und J1 wird überarbeitet]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20.08.2026 die U10 als neue Kassenleistung für 9- bis 10-jährige Kinder beschlossen (Pressemitteilung [PM] des G-BA vom 20.08.2026 mit Verweis auf die Beschlüsse online unter  iww.de/s16135 ).]]></summary>
    <updated>2026-09-04T08:40:47+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[EBM 2027 | TSVG- und ePA-Leistungen geklärt – diese EBM-Positionen bis Ende 2026 nutzen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat am 25.08.2026 entschieden, dass Vertragsärzte die EBM-Nrn. 01431, 01647 und 01648 für Erstbefüllung sowie Aktualisierung der elektronischen Patientenakte (ePA) noch bis 31.12.2026 abrechnen können. Hintergrund ist, dass das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zwar eindeutig vorsah, dass die genannten EBM-Positionen künftig entfallen. Unklar war jedoch, wann diese Positionen konkret aus dem EBM wegfallen. Die Krankenkassen hatten gefordert, dass die Streichung bereits mit Wirkung zum 01.10.2026 erfolgt, also im Quartal IV/2026 keine Vergütung mehr für die Befüllung und Aktualisierung der ePA gezahlt wird. Nun ist klar, dass die entsprechenden EBM-Positionen erst zum 01.01.2027 wegfallen. Daneben hat der EBA weitere relevante Beschlüsse für Hausarztpraxen getroffen.]]></summary>
    <updated>2026-09-02T10:05:37+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/ebm-2027-tsvg-und-epa-leistungen-geklaert-diese-ebm-positionen-bis-ende-2026-nutzen-f175972"/>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Online-Lehrgang startet am 25.09.2026 | Abrechnung schnell und sicher beherrschen – für neue und erfahrene Praxismitarbeiterinnen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Auch langjährige Mitarbeiterinnen einer Hausarztpraxis kennen die Abrechnung oft nur am Rande oder haben bislang eher bewusst einen Bogen um dieses Thema gemacht. Der IWW-Online-Lehrgang  „Abrechnungspraxis für Wieder- und Quer-Einsteiger“  vermittelt in 4 x 2 Stunden das nötige Fundament für mehr Sicherheit im Praxisalltag – verständlich, kompakt und ohne Vorkenntnisse. Es ist ein Angebot für alle Wieder-, Quer- sowie auch Neueinsteigerinnen in das Thema Abrechnung.]]></summary>
    <updated>2026-09-01T11:27:22+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[EBM & GOÄ | Von EBM-Nr. 02310 bis zur Nr. 2006 GOÄ – Abrechnung rund um den Dekubitus]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Dekubitusbehandlungen dürften hierzulande mehr oder weniger in jeder Hausarztpraxis vorkommen. Was ist dabei zu beachten und wie werden Leistungen rund um die Druckgeschwüre korrekt bei Kassen- sowie Privatpatienten abgerechnet?]]></summary>
    <updated>2026-08-31T12:31:38+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Elektronische Patientenakte | Erstbefüllung der ePA: Rechnen Sie EBM-Nr. 01648 & Co. ab, bevor es zu spät ist]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Vertragsärzte erhalten künftig keine Vergütung für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA). Die bisher im EBM enthaltenen EBM-Nrn. 01431, 01647 und 01648 werden. Anlass für uns, diese Abrechnungspositionen nochmals in Erinnerung zu rufen.]]></summary>
    <updated>2026-08-31T08:42:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Haftungsrecht/Vertragsarztrecht | Einsatz des Pflegepersonals in einer Hausarztpraxis]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf das Pflegepersonal ist aus dem heutigen Alltag einer Hausarztpraxis nicht mehr wegzudenken. Für eine reibungslose Abrechnung als eigene zurechenbare ärztliche Leistung sowie im Falle eines Arzthaftungsprozesses ist eine saubere Dokumentation über delegierte Leistungen erforderlich – dies gilt hinsichtlich Auswahl, Anleitung und Überwachung dieser Leistungen. Der Nachweis, dass alle Voraussetzungen einer zulässigen Delegation erfüllt wurden, bedeutet viel Verwaltungsaufwand. Hierfür haben sich in der Praxis vorgefertigte, den Bedürfnissen der jeweiligen Praxis angepasste Bögen bewährt, mit denen die Delegationsvoraussetzungen standardisiert und dadurch schnell protokolliert werden können. Nachfolgend erhalten Sie praktische Tipps, um die individuelle Dokumentation für Ihre Praxis zu gestalten.]]></summary>
    <updated>2026-08-28T09:31:00+02:00</updated>
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