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  <title type="text">Abrechnung aktuell</title>
  <subtitle type="text">Kassenabrechnung und Privatliquidation in der Arztpraxis optimieren</subtitle>
  <updated>2026-08-10T15:22:51+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Arztpraxis der Zukunft | KI in der Hausarztpraxis: Segen für das Honorar oder Haftungsfalle?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In immer mehr Hausarztpraxen schleicht sie sich künstliche Intelligenz (KI) fast unbemerkt in den Praxisalltag. Mal schreibt sie Entwürfe für Arztbriefe, mal hilft sie beim schnellen Check von Hautveränderungen oder optimiert die Terminplanung. Doch während die Technik den Hausärztinnen und Hausärzten sowie dem Praxispersonal den Rücken freihalten soll, wachsen auch die rechtlichen Herausforderungen für die Nutzung von KI-Tools. Denn für Ärztinnen und Ärzte gilt: Die KI ist kein Kollege, sondern ein Werkzeug – und für dessen Nutzung haften die Praxisinhaber selbst. Dieser Beitrag liefert einige haftungsrechltiche Kernbotschaften, die auch im Rahmen des IWW-Webinars KI in der Medizin transportiert worden sind. Zudem interessier wir uns im Rahmen von AAA Abrechnung aktuell, wie Sie KI in Ihrer Arztpraxis bereits nutzen (zur  Kurzumfrage ).]]></summary>
    <updated>2026-08-10T15:22:51+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">In immer mehr Hausarztpraxen schleicht sie sich künstliche Intelligenz (KI) fast unbemerkt in den Praxisalltag. Mal schreibt sie Entwürfe für Arztbriefe, mal hilft sie beim schnellen Check von Hautveränderungen oder optimiert die Terminplanung. Doch während die Technik den Hausärztinnen und Hausärzten sowie dem Praxispersonal den Rücken freihalten soll, wachsen auch die rechtlichen Herausforderungen für die Nutzung von KI-Tools. Denn für Ärztinnen und Ärzte gilt: Die KI ist kein Kollege, sondern ein Werkzeug ? und für dessen Nutzung haften die Praxisinhaber selbst. Dieser Beitrag liefert einige haftungsrechltiche Kernbotschaften, die auch im Rahmen des IWW-Webinars KI in der Medizin transportiert worden sind. Zudem interessier wir uns im Rahmen von AAA Abrechnung aktuell, wie Sie KI in Ihrer Arztpraxis bereits nutzen (zur  Kurzumfrage ).</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Service für AAA-Newsletter-Abonnenten | AAA-Sonderausgabe „Hausärztliche Leistungen optimal abrechnen“ vorübergehend verfügbar]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Abrechnung in einer Hausarztpraxis, ganz egal, ob auf Basis von GOÄ, EBM oder UV-GOÄ liegen, wirft immer wieder Fragen auf. Es geht dabei um die wirtschaftliche Basis der Arztpraxis. Die AAA-Abonnenten haben die Möglichkeit, im Rahmen des Lerserservices konkrete Abrechnungsfragen aus dem Praxisalltag zu stellen, die die AAA-Redaktion von Abrechnungsfachleuten individuell beantworten lässt. Generell interessante Problemstellungen und die dazugehörigen Antworten werden bei  AAA Abrechnung aktuell  im Rahmen von Leserforen veröffentlicht. Die meistgeklickten AAA-Leserforen zur Hausarztabrechnung sind in der aktuellen AAA-Sonderausgabe „Hausärztliche Leistungen optimal abrechnen – 27 Top-Leserfragen – 27 konkrete Antworten“ gebündelt. Für die AAA-Newsletter-Abonnenten steht diese 24-seitige Publikation bis einschließlich zum 19.08.2026 frei zugänglich zum Download bereit.]]></summary>
    <updated>2026-08-10T13:08:32+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Abrechnung in einer Hausarztpraxis, ganz egal, ob auf Basis von GOÄ, EBM oder UV-GOÄ liegen, wirft immer wieder Fragen auf. Es geht dabei um die wirtschaftliche Basis der Arztpraxis. Die AAA-Abonnenten haben die Möglichkeit, im Rahmen des Lerserservices konkrete Abrechnungsfragen aus dem Praxisalltag zu stellen, die die AAA-Redaktion von Abrechnungsfachleuten individuell beantworten lässt. Generell interessante Problemstellungen und die dazugehörigen Antworten werden bei  AAA Abrechnung aktuell  im Rahmen von Leserforen veröffentlicht. Die meistgeklickten AAA-Leserforen zur Hausarztabrechnung sind in der aktuellen AAA-Sonderausgabe ?Hausärztliche Leistungen optimal abrechnen ? 27 Top-Leserfragen ? 27 konkrete Antworten? gebündelt. Für die AAA-Newsletter-Abonnenten steht diese 24-seitige Publikation bis einschließlich zum 19.08.2026 frei zugänglich zum Download bereit.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[ABC der Abrechnung | „C“ – COPD – Akute Exazerbation]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Tochter der Patientin ruft abends um 20 Uhr deren Hausarzt an, da ihre Mutter seit etwa einer Stunde über zunehmende Atemnot klagt. Die Patientin, die sich aufgrund ihres Alters nicht selbst versorgen kann, leidet an einem Hypertonus, einer COPD sowie einem Diabetes mellitus Typ 2.]]></summary>
    <updated>2026-08-06T16:44:49+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Tochter der Patientin ruft abends um 20 Uhr deren Hausarzt an, da ihre Mutter seit etwa einer Stunde über zunehmende Atemnot klagt. Die Patientin, die sich aufgrund ihres Alters nicht selbst versorgen kann, leidet an einem Hypertonus, einer COPD sowie einem Diabetes mellitus Typ 2.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[GOÄneu/Gesetzgebung | GOÄ-Reformentwurf erreicht nächstes Level – Wahrscheinlichkeit einer Umsetzung zum 01.01.2028 steigt]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine weiterentwickelte Version des GOÄ-Reformentwurfs vorgelegt. Ausgangspunkt für die Aktualisierung waren Vorschläge der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften, heißt es in der  gemeinsamen Pressemitteilung  von BÄK und PKV-Verband vom 31.07.2026. Aus Sicht von Fachleuten steigen damit die Erfolgsaussichten für ein Inkrafttreten einer neuen GOÄ zum 01.01.2028 deutlich.]]></summary>
    <updated>2026-08-05T06:43:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine weiterentwickelte Version des GOÄ-Reformentwurfs vorgelegt. Ausgangspunkt für die Aktualisierung waren Vorschläge der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften, heißt es in der  gemeinsamen Pressemitteilung  von BÄK und PKV-Verband vom 31.07.2026. Aus Sicht von Fachleuten steigen damit die Erfolgsaussichten für ein Inkrafttreten einer neuen GOÄ zum 01.01.2028 deutlich.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Vertragsarztrecht | Unwirtschaftlich: 15.000 Euro Regress für Hausarzt bei parenteraler Ernährung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Gerade bei schwerstkranken oder palliativ versorgten Patientinnen und Patienten stehen Hausärztinnen und Hausärzte vor der Herausforderung, einerseits die individuell sicherste Versorgung zu gewährleisten und andererseits das Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenversicherung einzuhalten. Dabei geraten Ärzte nicht selten in den Fokus von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts (SG) Marburg verdeutlicht, welche Bedeutung die Empfehlungen aus Leitlinien in diesem Zusammenhang zukommt. Im Mittelpunkt stand die Versorgung mit individuell hergestellter parenteraler Ernährung in Acht- bzw. Neunkammerbeuteln (Urteil vom 22.04.2026, Az. S 18 KA 330/23).]]></summary>
    <updated>2026-08-04T07:46:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/aaa/recht/vertragsarztrecht-unwirtschaftlich-15000-euro-regress-fuer-hausarzt-bei-parenteraler-ernaehrung-f175496"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Gerade bei schwerstkranken oder palliativ versorgten Patientinnen und Patienten stehen Hausärztinnen und Hausärzte vor der Herausforderung, einerseits die individuell sicherste Versorgung zu gewährleisten und andererseits das Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenversicherung einzuhalten. Dabei geraten Ärzte nicht selten in den Fokus von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts (SG) Marburg verdeutlicht, welche Bedeutung die Empfehlungen aus Leitlinien in diesem Zusammenhang zukommt. Im Mittelpunkt stand die Versorgung mit individuell hergestellter parenteraler Ernährung in Acht- bzw. Neunkammerbeuteln (Urteil vom 22.04.2026, Az. S 18 KA 330/23).</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[EBM-Themen im Fokus | Besonderheiten bei der Abrechnung palliativmedizinischer Leistungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Seit der EBM-Reform 2013 können Hausärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner ohne zusätzlichen Qualifikationsnachweis palliativmedizinische Leistungen nach den Nrn. 03370 bis 03373 bzw. 04370 bis 04373 abrechnen. Die Abrechnung spezieller Leistungen der Palliativmedizin (Besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung) nach den Nrn. 37300 ff. ist nur für Ärzte mit Zusatzqualifikation möglich (vgl. hierzu AAA 12/2022, Seite 6). Auf die Besonderheiten der Abrechnung palliativmedizinischer Leistungen in der Hausarztpraxis geht der nachfolgende Beitrag ein. Kinder- und Jugendärzte finden die entsprechenden Abrechnungspositionen unter den Nrn. 04370 bis 04373.]]></summary>
    <updated>2026-08-04T06:46:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[GOÄ-Reform | AAA-Fachbeitragsreihe zum GOÄ-Reformentwurf]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die AAA-Fachautoren haben seit der Verabschiedung des GOÄ-Reformentwurfs auf dem 129. Deutschen Ärztetag 2025 in Leipzig in loser Folge fachliche Beiträge zu verschiedenen Aspekten des Entwurfs veröffentlicht. Der GOÄ-Reformentwurf („GOÄ-E“, mit E für Entwurf) ist online bei der Bundesärztekammer (BÄK) verfügbar (zur  GOÄ-E bei der BÄK ). Ende Juli 2026 erfolgte eine Überarbeitung dieses Reformentwurfs (hier als GOÄ-E2 bezeichnet). Ausgangspunkt für die Aktualisierung waren Vorschläge der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften. Auch die aktualisierte Version ist bei der BÄK online zugänglich (zur  GOÄ-E2 bei der BÄK ). Interessant ist zudem ein weiteres Dokument der BÄK, aus dem die Änderungen zwischen den beiden Versionen hervorgehen (zum  Änderungsprotokoll zwischen GOÄ-E und GOÄ-E2 ). Im Juli 2026 erklärten die BÄK und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband), dass ein Inkrafttreten der  neuen GOÄ zum 01.01.2028 erreichbar sei .]]></summary>
    <updated>2026-07-31T06:33:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die AAA-Fachautoren haben seit der Verabschiedung des GOÄ-Reformentwurfs auf dem 129. Deutschen Ärztetag 2025 in Leipzig in loser Folge fachliche Beiträge zu verschiedenen Aspekten des Entwurfs veröffentlicht. Der GOÄ-Reformentwurf (?GOÄ-E?, mit E für Entwurf) ist online bei der Bundesärztekammer (BÄK) verfügbar (zur  GOÄ-E bei der BÄK ). Ende Juli 2026 erfolgte eine Überarbeitung dieses Reformentwurfs (hier als GOÄ-E2 bezeichnet). Ausgangspunkt für die Aktualisierung waren Vorschläge der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften. Auch die aktualisierte Version ist bei der BÄK online zugänglich (zur  GOÄ-E2 bei der BÄK ). Interessant ist zudem ein weiteres Dokument der BÄK, aus dem die Änderungen zwischen den beiden Versionen hervorgehen (zum  Änderungsprotokoll zwischen GOÄ-E und GOÄ-E2 ). Im Juli 2026 erklärten die BÄK und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband), dass ein Inkrafttreten der  neuen GOÄ zum 01.01.2028 erreichbar sei .</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz | GKV-Spargesetz stoppt Verordnung von Cannabisblüten, Globuli & Co. ab sofort]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) hat der Gesetzgeber verschiedene gesetzliche Regelungen angepasst, um Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einzusparen. Betroffen hiervon sind im Arzneimittelbereich neben anderen Regelungen insbesondere die Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten sowie von Anthroposophika und Homöopathika, die faktisch mit Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr besteht. Dies ist vor dem Hintergrund möglicher Wirtschaftlichkeitsprüfungen zur Vermeidung von Regressen unbedingt zu berücksichtigen.]]></summary>
    <updated>2026-07-29T06:26:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/aaa/recht/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-gkv-spargesetz-stoppt-verordnung-von-cannabisblueten-globuli-co-ab-sofort-f175325"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Beratungsleistungen | GOÄ-Abrechnung der Beratung zur Organspende]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Da auch die Organspendeberatung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bereits ab dem 01.01.2027 nicht mehr mit EBM-Nr. 01480 abgerechnet werden kann, stellt sich auch hierzu die Frage, wie eine solche Beratung eigentlich nach GOÄ zu liquidieren ist.]]></summary>
    <updated>2026-07-27T08:26:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Livewebinar am 26.08.2026 um 15 Uhr | GKV-Kürzungen abwenden: Ihr Abrechnungs-Update für Quartal III/2026]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steht: Ab 2027 fallen ePA-Vergütungen, TSVG-Zuschläge und weitere Honoraroptionen für Hausarztpraxen weg. Gleichzeitig sorgt die neue EBM-Versorgungspauschale nach Nr. 03100 aktuell für Verwirrung. Sichern Sie Ihre Wirtschaftlichkeit durch eine Teilnahme am  AAA-Abrechnungswebinar  mit Expertin Heike Junge-Rappenberg. Am Mittwoch, den 26.08.2026 um 15 Uhr bringt sie Sie und Ihr Team in nur zwei Stunden live am PC auf Stand.]]></summary>
    <updated>2026-07-24T17:49:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[IT-Sicherheitsrichtlinie | Cyberangriffe auf Praxen: BSI unterstützt bei der Umsetzung neuer IT-Sicherheitsvorgaben]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Viele Praxen unterschätzen das Risiko von Cyberangriffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen mit konkreten Handlungsempfehlungen und Checklisten dabei, die durch die neue IT-Sicherheitsrichtlinie entstehenden Anforderungen an die Cybersicherheit umzusetzen und dauerhaft zu verankern.]]></summary>
    <updated>2026-07-24T14:38:43+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/zp/digitalisierung/it-sicherheitsrichtlinie-cyberangriffe-auf-praxen-bsi-unterstuetzt-bei-der-umsetzung-neuer-it-sicherheitsvorgaben-n175311"/>
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    <title type="html"><![CDATA[GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz | GKV-Reform beschlossen: Auswirkungen und erste Tipps für Hausarztpraxen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der Bundestag hat am 10.07.2026 das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) beschlossen. Trotz massiver Proteste der Ärzteverbände wurden die bereits in der Mai-Ausgabe von AAA (AAA 05/2026, Seite 8) skizzierten Einschnitte bei der Vergütung ärztlicher Leistungen übernommen und sogar noch erweitert. Die für Hausärztinnen und Hausärzte sowie für Kinder- und Jugendmediziner relevanten Änderungen ab dem Jahr 2027 fassen wir nachfolgend zusammen.]]></summary>
    <updated>2026-07-22T10:00:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der Bundestag hat am 10.07.2026 das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) beschlossen. Trotz massiver Proteste der Ärzteverbände wurden die bereits in der Mai-Ausgabe von AAA (AAA 05/2026, Seite 8) skizzierten Einschnitte bei der Vergütung ärztlicher Leistungen übernommen und sogar noch erweitert. Die für Hausärztinnen und Hausärzte sowie für Kinder- und Jugendmediziner relevanten Änderungen ab dem Jahr 2027 fassen wir nachfolgend zusammen.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[EBM 2026 | Versorgungspauschale nach Nr. 03100 – auf exaktes Codieren kommt es an]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die ab dem 01.07.2026 gültige Versorgungspauschale (EBM-Nr. 03100) ist bekanntermaßen nur beim Vorliegen einer einzigen chronischen Erkrankung abrechenbar. Im Rahmen der Beschlussfassung hat der Bewertungsausschuss (BA) insgesamt vier Krankheiten mit eindeutig angegebenen ICD-Codes festgelegt, die zwingend zur Abrechnung der Nr. 03100 führen müssen (Liste der ICD-10-Codes als AAA-Arbeitshilfe siehe  iww.de/s15847 ). Daraus lassen sich einige wichtige Hinweise zum Codierverhalten ableiten. Der BA hat die folgenden vier Krankheitsbilder genannt, die infrage kommen, um einen Patienten als Mono-Chroniker im Sinne der Versorgungspauschale  einzustufen:]]></summary>
    <updated>2026-07-22T09:49:03+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die ab dem 01.07.2026 gültige Versorgungspauschale (EBM-Nr. 03100) ist bekanntermaßen nur beim Vorliegen einer einzigen chronischen Erkrankung abrechenbar. Im Rahmen der Beschlussfassung hat der Bewertungsausschuss (BA) insgesamt vier Krankheiten mit eindeutig angegebenen ICD-Codes festgelegt, die zwingend zur Abrechnung der Nr. 03100 führen müssen (Liste der ICD-10-Codes als AAA-Arbeitshilfe siehe  iww.de/s15847 ). Daraus lassen sich einige wichtige Hinweise zum Codierverhalten ableiten. Der BA hat die folgenden vier Krankheitsbilder genannt, die infrage kommen, um einen Patienten als Mono-Chroniker im Sinne der Versorgungspauschale  einzustufen:</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Beratung zur Organspende | EBM-Nr. 01480: Nutzen Sie die Möglichkeit zur Abrechnung, bevor es zu spät ist]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die EBM-Nr. 01480 für die Beratung zur Organ- und Gewebespende kann von Haus- und Kinderärzten nur noch bis zum 31.12.2026 abgerechnet werden. Durch das am 10.07.2026 beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird diese Abrechnungsposition zum 31.12.2026 aus dem EBM gestrichen. Nur bis dahin besteht diese attraktive Abrechnungsoption.]]></summary>
    <updated>2026-07-22T09:46:26+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/beratung-zur-organspende-ebm-nr-01480-nutzen-sie-die-moeglichkeit-zur-abrechnung-bevor-es-zu-spaet-ist-f175256"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die EBM-Nr. 01480 für die Beratung zur Organ- und Gewebespende kann von Haus- und Kinderärzten nur noch bis zum 31.12.2026 abgerechnet werden. Durch das am 10.07.2026 beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird diese Abrechnungsposition zum 31.12.2026 aus dem EBM gestrichen. Nur bis dahin besteht diese attraktive Abrechnungsoption.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Elektronische Patientenakte | Erstbefüllung der ePA: Rechnen Sie EBM-Nr. 01648 & Co. ab, bevor es zu spät ist]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Vertragsärzte erhalten künftig keine Vergütung für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA). Die bisher im EBM enthaltenen EBM-Nrn. 01431, 01647 und 01648 werden. Anlass für uns, diese Abrechnungspositionen nochmals in Erinnerung zu rufen.]]></summary>
    <updated>2026-07-22T09:42:14+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Vertragsärzte erhalten künftig keine Vergütung für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA). Die bisher im EBM enthaltenen EBM-Nrn. 01431, 01647 und 01648 werden. Anlass für uns, diese Abrechnungspositionen nochmals in Erinnerung zu rufen.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Leserforum Kassenabrechnung | EBM-Nr. 03100: Welche Ramipril-Verordnungsweise ist zulässig?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Frage:  „Zur Bedingung, dass für die Versorgungspauschale (Nr. 03100) nur eine chronische Erkrankung vorliegen und nur ein Dauermedikament verordnet werden darf, haben wir folgende Frage: Wie verhält es sich, wenn ein Hypertoniker als Dauermedikament  Ramipril  1-0-0 nimmt und dazu  Ramipril comp  0-0-1. Sind damit die Bedingungen für ein Dauermedikament erfüllt?“]]></summary>
    <updated>2026-07-21T11:03:50+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Frage:  ?Zur Bedingung, dass für die Versorgungspauschale (Nr. 03100) nur eine chronische Erkrankung vorliegen und nur ein Dauermedikament verordnet werden darf, haben wir folgende Frage: Wie verhält es sich, wenn ein Hypertoniker als Dauermedikament  Ramipril  1-0-0 nimmt und dazu  Ramipril comp  0-0-1. Sind damit die Bedingungen für ein Dauermedikament erfüllt??</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Leserforum Kassenabrechnung | Versorgungspauschale: Welcher Verordnungsmodus ist korrekt?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Frage:  „Welche Verordnungsweise ist bei Patienten vorgesehen, die unter die Versorgungspauschale nach Nr. 03100 fallen? Sollen diese Patienten nur noch alle zwei Quartale ihre Rezepte erhalten, dann jeweils mit größeren Mengen, oder doch in jedem Quartal?“]]></summary>
    <updated>2026-07-20T07:42:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/leserforum-kassenabrechnung-versorgungspauschale-welcher-verordnungsmodus-ist-korrekt-f175259"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Schnellcheck GKV-Spargesetz | GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen – Arzthonorar schrumpft ab 2027 bei diesen Leistungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Am 10.07.2026 wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Auch Hausärztinnen und Hausärzte haben einige honorarrelevante „Kröten“ zu schlucken. Ziel des Spargesetzes ist, die Beiträge der Krankenkassen stabil zu halten – es geht über alle Bereiche des Gesundheitswesens hinweg um Einsparungen in Höhe von rund 19 Mrd. Euro alleine im Jahr 2027. Zahlreiche Maßnahmen, die die ärztliche Kassenabrechnung betreffen, gelten ab dem 01.01.2027.]]></summary>
    <updated>2026-07-15T07:40:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Am 10.07.2026 wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Auch Hausärztinnen und Hausärzte haben einige honorarrelevante ?Kröten? zu schlucken. Ziel des Spargesetzes ist, die Beiträge der Krankenkassen stabil zu halten ? es geht über alle Bereiche des Gesundheitswesens hinweg um Einsparungen in Höhe von rund 19 Mrd. Euro alleine im Jahr 2027. Zahlreiche Maßnahmen, die die ärztliche Kassenabrechnung betreffen, gelten ab dem 01.01.2027.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Hautkrebsvorsorge | HKS (ohne Check-Up) nach GOÄ]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes soll u. a. das Hautkrebsscreening (HKS) überprüft und ggf. angepasst werden, Daher  tauchen vermehrt Fragen nach einer isolierten HKS-Untersuchung und der korrekten Abrechnung gemäß GOÄ auf. Dabei gibt es in der GOÄ – anders als im EBM mit der Nr. 01745 – keine spezifische Position für das HKS. Einige Hausärzte versuchen es mit der Nr. 29 GOÄ (Gesundheitsuntersuchung, bewertet mit 440 Punkten), stoßen dann aber zum Teil auf Widerstand der privaten Krankenversicherungen (PKV) oder Beihilfestellen.]]></summary>
    <updated>2026-07-14T13:30:02+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[AAA-Service | AAA-Quartals-Update III/2026 zum Download verfügbar – inklusive EBM-Positionen zur neuen Versorgungspauschale]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Versorgungspauschale ist da! Für AAA-Abonnenten steht nun auch das aktuelle AAA-Quartals-Update III/2026 mit den neuen EBM-Positionen wie Nr. 03100 (Versorgungspauschale) etc. online zum Download bereit. Neben kurzen Hinweisen auf die Neuerungen im Quartal III/2026 enthält das vierseitige PDF-Dokument eine Liste mit den über 100 wichtigsten haus- und kinderärztlichen EBM-Leistungen inklusive deren Bewertungen in Punkten sowie in Euro (zum Orientierungspunktwert 2026 [12,7404 Cent]). Nutzen Sie das AAA-Quartals-Update als Schreibtisch-Faktenblatt und haben Sie so die aktuell gültigen EBM-Postionen in der Arztpraxis stets griffbereit!]]></summary>
    <updated>2026-07-10T06:49:00+02:00</updated>
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