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    <title>Arbeitsrecht aktiv</title>
    <description>Arbeitsrecht optimal gestalten und erfolgreich anwenden</description>
    <pubDate>Fri, 08 May 2026 17:58:00 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Mon, 11 May 2026 22:38:22 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Pflicht mit Mehrwert – Ihr Berufseinstieg leicht gemacht! | Jetzt durchstarten: IWW-Online-Lehrgang zum anwaltlichen Berufsrecht – GEÄNDERTER Starttermin: 2.6.26</title>
      <description><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen – kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></description>
      <pubDate>Fri, 08 May 2026 17:58:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/berufsrecht/pflicht-mit-mehrwert-ihr-berufseinstieg-leicht-gemacht-jetzt-durchstarten-iww-online-lehrgang-zum-anwaltlichen-berufsrecht-geaenderter-starttermin-2626-f171711</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang ?Anwaltliches Berufsrecht? erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen ? kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Aktuelle Gesetzgebung | Bundeskabinett beschließt Änderungen zum AGG</title>
      <description><![CDATA[Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können.]]></description>
      <pubDate>Fri, 08 May 2026 08:39:07 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/aktuelle-gesetzgebung/aktuelle-gesetzgebung-bundeskabinett-beschliesst-aenderungen-zum-agg-f173837</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Die letzte Seite | Diese Entscheidungen müssen Sie kennen</title>
      <description><![CDATA[Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht und zur Arbeitsunfähigkeit.]]></description>
      <pubDate>Thu, 07 May 2026 08:26:43 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/arbeitnehmerrechte/die-letzte-seite-diese-entscheidungen-muessen-sie-kennen-f173823</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht und zur Arbeitsunfähigkeit.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Entgelt | Entgelttransparenzrichtlinie ab Juni 2026:  13 Fakten, die man wissen muss, Teil 1</title>
      <description><![CDATA[Am 7.6.26 endet die Umsetzungsfrist für die Richtlinie (EU) 2023/970 zur Stärkung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen – doch ein Referentenentwurf des deutschen Gesetzgebers liegt bis heute (Stand: April 2026) nicht vor. Das ist kein Grund zur Entspannung, sondern eher Anlass für erhöhte Wachsamkeit: Kanzleien, die die ArbG-Seite beraten, sollten auf die weiter bestehende Lücke zwischen Richtlinienvorgabe und nationalem Recht hinweisen.]]></description>
      <pubDate>Thu, 07 May 2026 08:26:37 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/aktuelle-gesetzgebung/entgelt-entgelttransparenzrichtlinie-ab-juni-2026-13-fakten-die-man-wissen-muss-teil-1-f173822</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Am 7.6.26 endet die Umsetzungsfrist für die Richtlinie (EU) 2023/970 zur Stärkung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen ? doch ein Referentenentwurf des deutschen Gesetzgebers liegt bis heute (Stand: April 2026) nicht vor. Das ist kein Grund zur Entspannung, sondern eher Anlass für erhöhte Wachsamkeit: Kanzleien, die die ArbG-Seite beraten, sollten auf die weiter bestehende Lücke zwischen Richtlinienvorgabe und nationalem Recht hinweisen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Digitale sexualisierte Gewalt | Digitale sexualisierte Gewalt: Einordnung, Konsequenzen und Handlungspflichten, Teil 1</title>
      <description><![CDATA[Die Digitalisierung der Arbeitswelt ermöglicht nicht nur neue Formen der Zusammenarbeit, sondern bringt auch Gewalt hervor. Bildbasierte sexualisierte Übergriffe, das unaufgeforderte Versenden sexueller Inhalte über Messenger-Dienste, KI-generierte Deepfake-Pornografie und das gezielte Cyberstalking von Kollegen spielen sich zunehmend auch rund um Arbeitsverhältnisse ab. Für die anwaltliche Beratungspraxis entsteht damit ein Handlungsfeld, das klassisches Arbeitsrecht, Persönlichkeitsrechtsschutz, Strafrecht und digitales Recht miteinander verzahnt.]]></description>
      <pubDate>Thu, 07 May 2026 08:26:25 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/arbeitnehmerrechte/digitale-sexualisierte-gewalt-digitale-sexualisierte-gewalt-einordnung-konsequenzen-und-handlungspflichten-teil-1-f173821</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Digitalisierung der Arbeitswelt ermöglicht nicht nur neue Formen der Zusammenarbeit, sondern bringt auch Gewalt hervor. Bildbasierte sexualisierte Übergriffe, das unaufgeforderte Versenden sexueller Inhalte über Messenger-Dienste, KI-generierte Deepfake-Pornografie und das gezielte Cyberstalking von Kollegen spielen sich zunehmend auch rund um Arbeitsverhältnisse ab. Für die anwaltliche Beratungspraxis entsteht damit ein Handlungsfeld, das klassisches Arbeitsrecht, Persönlichkeitsrechtsschutz, Strafrecht und digitales Recht miteinander verzahnt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kirchliches Arbeitsrecht | BVerfG: Einsicht in die Personalakte versus kirchliches Selbstbestimmungsrecht</title>
      <description><![CDATA[Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde einer evangelischen Kirchengemeinde gegen ein BAG-Urteil nicht zur Entscheidung angenommen, in dem die Kirchengemeinde zur Herausgabe einer Kopie des Protokolls einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung an eine ehemalige ArbN verurteilt worden war. Das BAG ordnete das Sitzungsprotokoll zu Recht der materiellen Personalakte der ArbN zu und erkannte ihr daher einen Herausgabeanspruch zu.]]></description>
      <pubDate>Thu, 07 May 2026 08:26:19 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/arbeitnehmerrechte/kirchliches-arbeitsrecht-bverfg-einsicht-in-die-personalakte-versus-kirchliches-selbstbestimmungsrecht-f173820</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde einer evangelischen Kirchengemeinde gegen ein BAG-Urteil nicht zur Entscheidung angenommen, in dem die Kirchengemeinde zur Herausgabe einer Kopie des Protokolls einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung an eine ehemalige ArbN verurteilt worden war. Das BAG ordnete das Sitzungsprotokoll zu Recht der materiellen Personalakte der ArbN zu und erkannte ihr daher einen Herausgabeanspruch zu.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitszeit | Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung  gilt auch für angestellte Rechtsanwälte</title>
      <description><![CDATA[Die Verpflichtung einer Rechtsanwaltskanzlei zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten als auch die Verpflichtung zur Unterweisung der Anwälte, ihre Arbeitszeiten zu erfassen, ist rechtmäßig.]]></description>
      <pubDate>Thu, 07 May 2026 08:26:13 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/arbeitsvertragsrecht/arbeitszeit-die-pflicht-zur-arbeitszeiterfassung-gilt-auch-fuer-angestellte-rechtsanwaelte-f173819</link>
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    </item>
    <item>
      <title>Streitwert | Keine Bewertung des Antrags auf Zwischenzeugnis mit Festbetrag</title>
      <description><![CDATA[Der Antrag auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist mit einem Monatseinkommen zu bewerten.]]></description>
      <pubDate>Thu, 07 May 2026 08:26:02 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/prozessrecht/streitwert-keine-bewertung-des-antrags-auf-zwischenzeugnis-mit-festbetrag-f173818</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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    </item>
    <item>
      <title>Streitwert | Weiterbeschäftigungsantrag ist nicht immer streitwertrelevant</title>
      <description><![CDATA[Ist ein in einem Kündigungsschutzverfahren bedingt gestellter Weiterbeschäftigungsantrag gem. § 45 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 GKG analog bei der Wertfestsetzung zu berücksichtigen, erhöht sich bereits der Verfahrenswert um ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen der Klagepartei.]]></description>
      <pubDate>Thu, 07 May 2026 08:25:56 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/prozessrecht/streitwert-weiterbeschaeftigungsantrag-ist-nicht-immer-streitwertrelevant-f173817</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Ist ein in einem Kündigungsschutzverfahren bedingt gestellter Weiterbeschäftigungsantrag gem. § 45 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 GKG analog bei der Wertfestsetzung zu berücksichtigen, erhöht sich bereits der Verfahrenswert um ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen der Klagepartei.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitszeitverringerung | Kein Anspruch auf Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes</title>
      <description><![CDATA[§ 9 S. 1 TzBfG eröffnet für teilzeitbeschäftigte ArbN keinen Anspruch dahingehend, dass der ArbG einen Arbeitsplatz nach den Arbeitszeitwünschen des ArbN schaffen oder darauf ausrichten muss oder dem Teilzeit-ArbN die für einen anderen Arbeitsplatz vorgesehene Arbeitszeit ganz oder teilweise zuzuteilen hat.]]></description>
      <pubDate>Wed, 06 May 2026 10:42:52 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/arbeitsvertragsrecht/arbeitszeitverringerung-kein-anspruch-auf-schaffung-eines-neuen-arbeitsplatzes-f173804</link>
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      <content:encoded><![CDATA[§ 9 S. 1 TzBfG eröffnet für teilzeitbeschäftigte ArbN keinen Anspruch dahingehend, dass der ArbG einen Arbeitsplatz nach den Arbeitszeitwünschen des ArbN schaffen oder darauf ausrichten muss oder dem Teilzeit-ArbN die für einen anderen Arbeitsplatz vorgesehene Arbeitszeit ganz oder teilweise zuzuteilen hat.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Freistellung | Freigestellt, Dienstwagen weg und die  Freistellungsklausel im Vertrag ist unwirksam</title>
      <description><![CDATA[In einer aktuellen Entscheidung erklärte das BAG eine in einem formularmäßigen Arbeitsvertrag verwendete Freistellungsklausel für unwirksam. Ob eine Freistellung im Streitfall dennoch zulässig war und wie sich das auf den mit der Freistellung erklärten Widerruf der Dienstwagennutzung auswirkt, muss nun das LAG Niedersachsen klären.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 11:52:01 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/arbeitsvertragsrecht/freistellung-freigestellt-dienstwagen-weg-und-die-freistellungsklausel-im-vertrag-ist-unwirksam-f173755</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[In einer aktuellen Entscheidung erklärte das BAG eine in einem formularmäßigen Arbeitsvertrag verwendete Freistellungsklausel für unwirksam. Ob eine Freistellung im Streitfall dennoch zulässig war und wie sich das auf den mit der Freistellung erklärten Widerruf der Dienstwagennutzung auswirkt, muss nun das LAG Niedersachsen klären.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Statistik | Arbeitsmarkt im April 2026: Frühjahrsbelebung bleibt schwach</title>
      <description><![CDATA[„Eine Trendumkehr am Arbeitsmarkt ist noch nicht in Sicht. Die Frühjahrsbelebung fällt auch im April schwach aus“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Apr 2026 12:16:25 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/arbeitsvertragsrecht/statistik-arbeitsmarkt-im-april-2026-fruehjahrsbelebung-bleibt-schwach-f173723</link>
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    </item>
    <item>
      <title>Kündigung | Datenlöschung kann zu einer Kündigung führen</title>
      <description><![CDATA[Das vorsätzliche Löschen aller dienstlich angefertigten Katzenfotos und Katzen-Impfdaten, die zur Datenbank eines Tierasyls gehören, ist ein hinreichend schwerer Verstoß, um die fristlose Kündigung eines Tierheimleiters zu rechtfertigen. Allerdings muss die Tat auch nachgewiesen sein – eine bloß unterstellte Böswilligkeit genügt nicht.]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Apr 2026 11:19:51 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/aktuelle-gesetzgebung/kuendigung-datenloeschung-kann-zu-einer-kuendigung-fuehren-f173674</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Das vorsätzliche Löschen aller dienstlich angefertigten Katzenfotos und Katzen-Impfdaten, die zur Datenbank eines Tierasyls gehören, ist ein hinreichend schwerer Verstoß, um die fristlose Kündigung eines Tierheimleiters zu rechtfertigen. Allerdings muss die Tat auch nachgewiesen sein ? eine bloß unterstellte Böswilligkeit genügt nicht.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Versetzung | Grenzen der Versetzung:  Wenn der Arbeitsvertrag den Weg weist</title>
      <description><![CDATA[Eine Versetzungsklausel, die eine Umsetzung nur „am gleichen Platz“ erlaubt, ist örtlich auszulegen und schließt damit einen Einsatz in einer anderen Stadt aus. Daher fehlt es an der arbeitsvertraglichen Austauschbarkeit mit ArbN anderer Standorte. Diese sind daher nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Apr 2026 07:12:50 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/kuendigungsrecht/versetzung-grenzen-der-versetzung-wenn-der-arbeitsvertrag-den-weg-weist-f173626</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine Versetzungsklausel, die eine Umsetzung nur ?am gleichen Platz? erlaubt, ist örtlich auszulegen und schließt damit einen Einsatz in einer anderen Stadt aus. Daher fehlt es an der arbeitsvertraglichen Austauschbarkeit mit ArbN anderer Standorte. Diese sind daher nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Aktuelle Gesetzgebung | BMJV und BMBFSFJ schlagen punktuelle Änderungen vor zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor</title>
      <description><![CDATA[Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) haben einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der punktuelle Änderungen des AGG vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können. Die vorgeschlagenen Änderungen finden auch eine Grundlage im Koalitionsvertrag.]]></description>
      <pubDate>Fri, 24 Apr 2026 08:51:08 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/aktuelle-gesetzgebung/aktuelle-gesetzgebung-bmjv-und-bmbfsfj-schlagen-punktuelle-aenderungen-vor-zum-allgemeinen-gleichbehandlungsgesetz-agg-vor-f173571</link>
      <guid>https://www.iww.de/aa/aktuelle-gesetzgebung/aktuelle-gesetzgebung-bmjv-und-bmbfsfj-schlagen-punktuelle-aenderungen-vor-zum-allgemeinen-gleichbehandlungsgesetz-agg-vor-f173571</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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    </item>
    <item>
      <title>Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung | Homeoffice muss gut geplant sein: IFA untersucht Einfluss mobiler Bildschirmarbeit auf die Gesundheit</title>
      <description><![CDATA[Homeoffice, Dienstreise, Workation – Dank Digitalisierung und Erfahrungen aus der Corona-Pandemie liegt mobile Bildschirmarbeit im Trend. Was fehlt, sind gesicherte Erkenntnisse darüber, welchen Einfluss diese Form des Arbeitens auf die körperliche Gesundheit hat. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) zeigt, dass – abhängig von den Rahmenbedingungen der mobilen Arbeit – Beschwerden schon nach sehr kurzer Zeit auftreten können. Um das zu vermeiden, müssen mobile Arbeitssituationen sorgfältig geplant werden.]]></description>
      <pubDate>Wed, 22 Apr 2026 15:55:34 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/arbeitnehmerrechte/deutsche-gesetzliche-unfallversicherung-homeoffice-muss-gut-geplant-sein-ifa-untersucht-einfluss-mobiler-bildschirmarbeit-auf-die-gesundheit-n154284</link>
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    </item>
    <item>
      <title>Kostenloses Webinar am 22.5.26 | Kanzleimarketing im digitalen Zeitalter: So werden Sie online sichtbar und gewinnen passende Mandate</title>
      <description><![CDATA[Viele Kanzleien leisten gute Arbeit – werden aber online kaum gefunden. Gleichzeitig fehlt oft die Klarheit, welche Maßnahmen wirklich Mandate bringen. Das kostenfreie IWW-Webinar zeigt, wie Sie Ihr Online-Marketing einordnen und gezielt verbessern. In 45 Minuten gewinnen Sie einen strukturierten Blick auf Ihre Sichtbarkeit und konkrete Ansatzpunkte für die nächsten Schritte.]]></description>
      <pubDate>Tue, 21 Apr 2026 11:42:57 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/marketing/kostenloses-webinar-am-22526-kanzleimarketing-im-digitalen-zeitalter-so-werden-sie-online-sichtbar-und-gewinnen-passende-mandate-f173458</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Viele Kanzleien leisten gute Arbeit ? werden aber online kaum gefunden. Gleichzeitig fehlt oft die Klarheit, welche Maßnahmen wirklich Mandate bringen. Das kostenfreie IWW-Webinar zeigt, wie Sie Ihr Online-Marketing einordnen und gezielt verbessern. In 45 Minuten gewinnen Sie einen strukturierten Blick auf Ihre Sichtbarkeit und konkrete Ansatzpunkte für die nächsten Schritte.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Selbstcheck Erwerbsstatus | Bin ich selbständig oder nicht? Deutsche Rentenversicherung bietet neues Online-Tool zur Einschätzung</title>
      <description><![CDATA[Ob Freelancer, Auftraggeber oder Auftragnehmer – die Frage nach dem eigenen Erwerbsstatus bewegt viele Menschen in Deutschland. Die Deutsche Rentenversicherung gibt darauf eine zugängliche und transparente Antwort: Mit dem neuen „Selbstcheck Erwerbsstatus“ unter  www.deutsche-rentenversicherung.de/selbstcheck  können Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv Klarheit gewinnen – anonym, kostenlos und in Echtzeit.]]></description>
      <pubDate>Fri, 17 Apr 2026 08:28:42 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/arbeitsvertragsrecht/selbstcheck-erwerbsstatus-bin-ich-selbstaendig-oder-nicht-deutsche-rentenversicherung-bietet-neues-online-tool-zur-einschaetzung-f173406</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ob Freelancer, Auftraggeber oder Auftragnehmer ? die Frage nach dem eigenen Erwerbsstatus bewegt viele Menschen in Deutschland. Die Deutsche Rentenversicherung gibt darauf eine zugängliche und transparente Antwort: Mit dem neuen ?Selbstcheck Erwerbsstatus? unter  www.deutsche-rentenversicherung.de/selbstcheck  können Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv Klarheit gewinnen ? anonym, kostenlos und in Echtzeit.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>AGG | Anschein der Kündigung aus Altersgründen ist zu widerlegen</title>
      <description><![CDATA[Ein Praxishinhaber, der einer Mitarbeiterin kündigt, muss die Vermutung widerlegen können, dass er die Kündigung aus Altersgründen ausgesprochen hat. Anderenfalls ist die Kündigung eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Lebensalters nach § 22 AGG und damit unwirksam. Dies hat das BAG entschieden (23.7.15, 6 AZR 457/14).]]></description>
      <pubDate>Wed, 15 Apr 2026 13:51:53 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/arbeitnehmerrechte/agg-anschein-der-kuendigung-aus-altersgruenden-ist-zu-widerlegen-n120130</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Praxishinhaber, der einer Mitarbeiterin kündigt, muss die Vermutung widerlegen können, dass er die Kündigung aus Altersgründen ausgesprochen hat. Anderenfalls ist die Kündigung eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Lebensalters nach § 22 AGG und damit unwirksam. Dies hat das BAG entschieden (23.7.15, 6 AZR 457/14).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Aktuelle Gesetzgebung | Gesetze, Richtlinien, Verordnungen:  Was kommt auf die ArbG im Jahr 2026 zu?</title>
      <description><![CDATA[Das Jahr 2026 markiert keinen klassischen „Reformknall“, sondern einen Umsetzungs- und Anwendungsstichtag für mehrere bereits beschlossene europäische Regelwerke. Für ArbG in Deutschland bedeutet dies vor allem: Vorbereitung, Strukturierung und rechtssichere Implementierung. Arbeitsrechtlich stehen Transparenz, Digitalisierung und Mitbestimmung im Vordergrund.]]></description>
      <pubDate>Wed, 15 Apr 2026 11:38:24 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/aktuelle-gesetzgebung/aktuelle-gesetzgebung-gesetze-richtlinien-verordnungen-was-kommt-auf-die-arbg-im-jahr-2026-zu-f171394</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Jahr 2026 markiert keinen klassischen ?Reformknall?, sondern einen Umsetzungs- und Anwendungsstichtag für mehrere bereits beschlossene europäische Regelwerke. Für ArbG in Deutschland bedeutet dies vor allem: Vorbereitung, Strukturierung und rechtssichere Implementierung. Arbeitsrechtlich stehen Transparenz, Digitalisierung und Mitbestimmung im Vordergrund.]]></content:encoded>
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