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    <title>Arbeitsrecht aktiv</title>
    <description>Arbeitsrecht optimal gestalten und erfolgreich anwenden</description>
    <pubDate>Fri, 25 Sep 2026 08:20:12 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Fri, 25 Sep 2026 22:44:19 +0200</lastBuildDate>
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      <title>AGG | Der Eiffelturm-Fall und die Grenzen  religiöser Rücksichtnahme im Betrieb</title>
      <description><![CDATA[In Paris wurden weiblichen ArbN des Eiffelturms bei einem Besuch einer hinduistischen Delegation von ihren regulären Positionen abgezogen. Der anschließende Streik führte zur Schließung des Eiffelturms. Darf ein ArbG Beschäftigte aufgrund des Geschlechts umsetzen oder aus sichtbaren Arbeitsbereichen entfernen, um religiösen oder kulturellen Erwartungen von Kunden bzw. Besuchern zu entsprechen?]]></description>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2026 08:20:12 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/arbeitsvertragsrecht/agg-der-eiffelturm-fall-und-die-grenzen-religioeser-ruecksichtnahme-im-betrieb-f176379</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In Paris wurden weiblichen ArbN des Eiffelturms bei einem Besuch einer hinduistischen Delegation von ihren regulären Positionen abgezogen. Der anschließende Streik führte zur Schließung des Eiffelturms. Darf ein ArbG Beschäftigte aufgrund des Geschlechts umsetzen oder aus sichtbaren Arbeitsbereichen entfernen, um religiösen oder kulturellen Erwartungen von Kunden bzw. Besuchern zu entsprechen?]]></content:encoded>
    </item>
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      <title>Prozessrecht | Abfindung wird grundsätzlich sofort fällig</title>
      <description><![CDATA[Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz, demzufolge die in einem Vergleich vereinbarte Abfindung erst mit dem nächsten Gehaltslauf fällig wird. Vielmehr gilt § 271 Abs. 1 BGB. Die Abfindung wird sofort fällig, spätestens nach einem angemessenem Abrechnungszeitraum von 14 Tagen.]]></description>
      <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 14:28:13 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/aktuelle-gesetzgebung/prozessrecht-abfindung-wird-grundsaetzlich-sofort-faellig-f176354</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz, demzufolge die in einem Vergleich vereinbarte Abfindung erst mit dem nächsten Gehaltslauf fällig wird. Vielmehr gilt § 271 Abs. 1 BGB. Die Abfindung wird sofort fällig, spätestens nach einem angemessenem Abrechnungszeitraum von 14 Tagen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>KI-Compliance | Aus Theorie wird Praxis: So setzen Sie die Vorgaben der KI-VO im Kanzleialltag um</title>
      <description><![CDATA[Wer KI-Systeme in der Kanzlei einsetzt, muss nach Art. 4 KI-VO Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz treffen. Die Pflicht gilt seit 2.2.25. Doch was müssen Anwälte über Funktionsweise, Risiken und rechtliche Grenzen von KI wissen? Und wie lassen sich die Vorgaben im Kanzleialltag umsetzen? Der  IWW-Online-Workshop „KI-Compliance“  am 13.10.26 von 9:00 bis 14:30 Uhr verbindet dafür technisches Grundwissen, Rechtsrahmen und konkrete Handlungsmöglichkeiten.]]></description>
      <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 07:00:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/digitalisierung/ki-compliance-aus-theorie-wird-praxis-so-setzen-sie-die-vorgaben-der-ki-vo-im-kanzleialltag-um-f176319</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wer KI-Systeme in der Kanzlei einsetzt, muss nach Art. 4 KI-VO Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz treffen. Die Pflicht gilt seit 2.2.25. Doch was müssen Anwälte über Funktionsweise, Risiken und rechtliche Grenzen von KI wissen? Und wie lassen sich die Vorgaben im Kanzleialltag umsetzen? Der  IWW-Online-Workshop ?KI-Compliance?  am 13.10.26 von 9:00 bis 14:30 Uhr verbindet dafür technisches Grundwissen, Rechtsrahmen und konkrete Handlungsmöglichkeiten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>KI-Webinar für Rechtsanwälte und Steuerberater | KI-Praxis-Workshop zu ChatGPT &amp; Co., Live-Prompting und Recht aktuell</title>
      <description><![CDATA[Schluss mit Zeitfressern im Kanzleialltag! Künstliche Intelligenz (KI) übernimmt heute schon Routineaufgaben – von der Vertragsprüfung bis zum ersten Schriftsatzentwurf. Mehr Zeit für Ihre Mandanten, weniger für Routine: Die IWW-Webinar-Reihe zeigt Ihnen live, wie das gelingt (Details unter  https://www.iww.de/webinar/ki-fuer-rechtsanwaelte-und-steuerberater-w124 ).]]></description>
      <pubDate>Tue, 22 Sep 2026 08:44:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/digitalisierung/ki-webinar-fuer-rechtsanwaelte-und-steuerberater-ki-praxis-workshop-zu-chatgpt-co-live-prompting-und-recht-aktuell-f172369</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Schluss mit Zeitfressern im Kanzleialltag! Künstliche Intelligenz (KI) übernimmt heute schon Routineaufgaben ? von der Vertragsprüfung bis zum ersten Schriftsatzentwurf. Mehr Zeit für Ihre Mandanten, weniger für Routine: Die IWW-Webinar-Reihe zeigt Ihnen live, wie das gelingt (Details unter  https://www.iww.de/webinar/ki-fuer-rechtsanwaelte-und-steuerberater-w124 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Beschäftigungsklage | Feststellungsklage zur Beschäftigungspflicht in der Vergangenheit ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig</title>
      <description><![CDATA[Das Arbeitsgericht Wilhelmshaven hat eine Klage auf die Feststellung, dass der beklagte Arbeitgeber verpflichtet war, den Kläger vom 9.3.26 bis zum 12.7.26 tatsächlich zu beschäftigen, abgewiesen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 07:37:25 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/kuendigungsrecht/beschaeftigungsklage-feststellungsklage-zur-beschaeftigungspflicht-in-der-vergangenheit-ist-nur-unter-engen-voraussetzungen-zulaessig-f176263</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Arbeitsgericht Wilhelmshaven hat eine Klage auf die Feststellung, dass der beklagte Arbeitgeber verpflichtet war, den Kläger vom 9.3.26 bis zum 12.7.26 tatsächlich zu beschäftigen, abgewiesen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung | Beweiswert der AU-Bescheinigung ist erschüttert, wenn ArbN trotz Krankschreibung in Teilzeiträumen arbeitet</title>
      <description><![CDATA[Erbringt ein ArbN während einer elf Monate lang andauernden ärztlichen Krankschreibung dennoch in drei Teilzeiträumen von rund einem Monat, zwei Tagen und drei Wochen seine Arbeitsleistung, spricht dies dafür, dass er trotz einer bestehenden (depressiven) Grunderkrankung in diesen Teilzeiträumen entgegen ärztlichem Urteil sehr wohl arbeitsfähig war.]]></description>
      <pubDate>Wed, 16 Sep 2026 10:45:11 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/arbeitsvertragsrecht/arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-beweiswert-der-au-bescheinigung-ist-erschuettert-wenn-arbn-trotz-krankschreibung-in-teilzeitraeumen-arbeitet-f176195</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Erbringt ein ArbN während einer elf Monate lang andauernden ärztlichen Krankschreibung dennoch in drei Teilzeiträumen von rund einem Monat, zwei Tagen und drei Wochen seine Arbeitsleistung, spricht dies dafür, dass er trotz einer bestehenden (depressiven) Grunderkrankung in diesen Teilzeiträumen entgegen ärztlichem Urteil sehr wohl arbeitsfähig war.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Direktionsrecht | Entzug von Homeoffice per Weisung: Nur bei nachvollziehbarem betrieblichem Nutzen</title>
      <description><![CDATA[Ordnet der ArbG die Rückkehr eines bislang teilweise im Homeoffice tätigen ArbN in die Betriebsstätte an, unterliegt diese Weisung der Ausübungskontrolle nach § 106 GewO. Sie ist ermessensfehlerhaft und unwirksam, wenn der ArbG nicht darlegt, inwiefern die angeordnete Präsenz dem verfolgten betrieblichen Zweck, etwa der Verbesserung von Abläufen und Kommunikation, tatsächlich dienen kann. Das gilt insbesondere, wenn die maßgeblichen Ansprechpartner weiterhin remote arbeiten.]]></description>
      <pubDate>Fri, 11 Sep 2026 09:19:38 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/arbeitnehmerrechte/direktionsrecht-entzug-von-homeoffice-per-weisung-nur-bei-nachvollziehbarem-betrieblichem-nutzen-f176010</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ordnet der ArbG die Rückkehr eines bislang teilweise im Homeoffice tätigen ArbN in die Betriebsstätte an, unterliegt diese Weisung der Ausübungskontrolle nach § 106 GewO. Sie ist ermessensfehlerhaft und unwirksam, wenn der ArbG nicht darlegt, inwiefern die angeordnete Präsenz dem verfolgten betrieblichen Zweck, etwa der Verbesserung von Abläufen und Kommunikation, tatsächlich dienen kann. Das gilt insbesondere, wenn die maßgeblichen Ansprechpartner weiterhin remote arbeiten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Entgeltfortzahlung | Erschütterung des Beweiswerts einer AUB: Aktuelle BAG-Rechtsprechung 2021-2026</title>
      <description><![CDATA[Kaum ein Thema beschäftigt die arbeitsrechtliche Praxis derzeit so intensiv wie die Erschütterung des Beweiswerts einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB). Insbesondere, wenn eine Krankschreibung auffällig genau mit einer Kündigung, dem Ende der Kündigungsfrist oder dem Antritt einer neuen Stelle zusammenfällt, mehren sich die Zweifel der ArbG-Seite. Der 5. Senat des BAG entwickelte im Jahr 2021 eine klare Linie und schärft diese fortlaufend. Der Beitrag ordnet die Rechtsprechung ein und zeigt, worauf es bei Darlegungs- und Beweislast ankommt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 10:43:24 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/prozessrecht/entgeltfortzahlung-erschuetterung-des-beweiswerts-einer-aub-aktuelle-bag-rechtsprechung-2021-2026-f176052</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Kaum ein Thema beschäftigt die arbeitsrechtliche Praxis derzeit so intensiv wie die Erschütterung des Beweiswerts einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB). Insbesondere, wenn eine Krankschreibung auffällig genau mit einer Kündigung, dem Ende der Kündigungsfrist oder dem Antritt einer neuen Stelle zusammenfällt, mehren sich die Zweifel der ArbG-Seite. Der 5. Senat des BAG entwickelte im Jahr 2021 eine klare Linie und schärft diese fortlaufend. Der Beitrag ordnet die Rechtsprechung ein und zeigt, worauf es bei Darlegungs- und Beweislast ankommt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Hinweisgeber | Hinweisgeberschutz im Arbeitsverhältnis: Was die erste Rechtsprechungswelle bedeutet</title>
      <description><![CDATA[Seit Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Nach knapp drei Jahren zeigt eine wachsende Zahl gerichtlicher Entscheidungen, wie die Arbeitsgerichte den neuen Schutzrahmen tatsächlich handhaben. Das Ergebnis ist für die Beratungspraxis ebenso aufschlussreich wie ernüchternd. Der Beitrag ordnet die zentralen Entscheidungen ein.]]></description>
      <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 10:43:18 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/arbeitsvertragsrecht/hinweisgeber-hinweisgeberschutz-im-arbeitsverhaeltniswas-die-erste-rechtsprechungswelle-bedeutet-f176051</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Seit Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Nach knapp drei Jahren zeigt eine wachsende Zahl gerichtlicher Entscheidungen, wie die Arbeitsgerichte den neuen Schutzrahmen tatsächlich handhaben. Das Ergebnis ist für die Beratungspraxis ebenso aufschlussreich wie ernüchternd. Der Beitrag ordnet die zentralen Entscheidungen ein.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Mobiles Arbeiten | Workation und mobiles Arbeiten aus dem Ausland: Arbeitsrechtliche Stolpersteine</title>
      <description><![CDATA[Mit dem Ende der Sommerferien kehrt in vielen Betrieben nicht nur der Arbeitsalltag zurück, sondern auch eine Frage, die spätestens seit der Pandemie fest zum Repertoire der Personalpraxis gehört: „Kann ich noch zwei Wochen von der Finca aus arbeiten?“ Die sogenannte Workation – die Verbindung von Arbeit („work“) und Urlaub („vacation“) – ist längst kein exotisches Randphänomen mehr, sondern ein handfestes Instrument im Wettbewerb um Fachkräfte.]]></description>
      <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 10:43:11 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/arbeitsvertragsrecht/mobiles-arbeiten-workation-und-mobiles-arbeiten-aus-dem-ausland-arbeitsrechtliche-stolpersteine-f176050</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Mit dem Ende der Sommerferien kehrt in vielen Betrieben nicht nur der Arbeitsalltag zurück, sondern auch eine Frage, die spätestens seit der Pandemie fest zum Repertoire der Personalpraxis gehört: ?Kann ich noch zwei Wochen von der Finca aus arbeiten?? Die sogenannte Workation ? die Verbindung von Arbeit (?work?) und Urlaub (?vacation?) ? ist längst kein exotisches Randphänomen mehr, sondern ein handfestes Instrument im Wettbewerb um Fachkräfte.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kündigung und Elternzeit | BAG bekräftigt besonderen Kündigungsschutz während der Elternzeit</title>
      <description><![CDATA[ArbN, die Elternzeit in Anspruch nehmen und diese Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufteilen, können sich laut BAG (18.6.26, 2 AZR 213/25, Abruf-Nr.  254718 ) vor jedem Zeitabschnitt auf den vorwirkenden besonderen Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG berufen. Dies gilt auch, wenn der ArbN mehrere Elternzeitabschnitte mit nur einem Schreiben verlangt. Der folgende Beitrag klärt auf, was das für ArbG und ArbN bedeutet.]]></description>
      <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 10:43:04 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/kuendigungsrecht/kuendigung-und-elternzeit-bag-bekraeftigt-besonderen-kuendigungsschutz-waehrend-der-elternzeit-f176049</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[ArbN, die Elternzeit in Anspruch nehmen und diese Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufteilen, können sich laut BAG (18.6.26, 2 AZR 213/25, Abruf-Nr.  254718 ) vor jedem Zeitabschnitt auf den vorwirkenden besonderen Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG berufen. Dies gilt auch, wenn der ArbN mehrere Elternzeitabschnitte mit nur einem Schreiben verlangt. Der folgende Beitrag klärt auf, was das für ArbG und ArbN bedeutet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kündigungserklärung | BBIG: Keine Umdeutung der Kündigung mit sozialer Auslauffrist nach der Probezeit</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: Arbeitsgericht Heilbronn, 20.3.2026, 7 Ca 440/25 -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Eine nach Ablauf der Probezeit ausgesprochene ordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses kann nicht gemäß § 140 BGB in eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist umgedeutet werden. Wer ordentlich kündigt, bringt gerade zum Ausdruck, das beanstandete Verhalten nicht als unzumutbar schwerwiegend zu bewerten.]]></description>
      <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 10:42:58 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/kuendigungsrecht/kuendigungserklaerung-bbig-keine-umdeutung-der-kuendigung-mit-sozialer-auslauffrist-nach-der-probezeit-f176048</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine nach Ablauf der Probezeit ausgesprochene ordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses kann nicht gemäß § 140 BGB in eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist umgedeutet werden. Wer ordentlich kündigt, bringt gerade zum Ausdruck, das beanstandete Verhalten nicht als unzumutbar schwerwiegend zu bewerten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitszeugnis | Qualifiziertes Zwischenzeugnis: Wunsch nach beruflicher Neuorientierung genügt</title>
      <description><![CDATA[Der ArbN hat Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn er aus einem triftigen Grund darauf angewiesen ist. Dabei trägt er die Darlegungs- und Beweislast. Diese ist aber abgestuft: Legt er einen triftigen Grund dar, genügt das schlichte Bestreiten des ArbG mit Nichtwissen nicht. Erheblich ist das Bestreiten nur, wenn der ArbG konkrete Umstände darlegt, die Zweifel an der Wahrheit der Angaben begründen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 10:42:51 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/arbeitsvertragsrecht/arbeitszeugnis-qualifiziertes-zwischenzeugnis-wunsch-nach-beruflicher-neuorientierung-genuegt-f176047</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Der ArbN hat Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn er aus einem triftigen Grund darauf angewiesen ist. Dabei trägt er die Darlegungs- und Beweislast. Diese ist aber abgestuft: Legt er einen triftigen Grund dar, genügt das schlichte Bestreiten des ArbG mit Nichtwissen nicht. Erheblich ist das Bestreiten nur, wenn der ArbG konkrete Umstände darlegt, die Zweifel an der Wahrheit der Angaben begründen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Auflösungsverschulden | Heimliches Abhören unter Kollegen:  Keine ArbG-Haftung bei Konfliktreaktion</title>
      <description><![CDATA[Das eigenmächtige heimliche Abhören von Gesprächen durch eine weisungsunbefugte Arbeitskollegin ist dem ArbG grundsätzlich nicht nach 
§ 278 BGB zuzurechnen. Reagiert dieser nach Bekanntwerden des Vorfalls mit geeigneten, milderen Maßnahmen (zum Beispiel räumlicher bzw. organisatorischer Trennung, Abmahnung und Mediation), verletzt er seine Fürsorgepflicht nicht dadurch, dass er der betreffenden Kollegin nicht kündigt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 10:42:45 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/arbeitnehmerrechte/aufloesungsverschulden-heimliches-abhoeren-unter-kollegen-keine-arbg-haftung-bei-konfliktreaktion-f176046</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Das eigenmächtige heimliche Abhören von Gesprächen durch eine weisungsunbefugte Arbeitskollegin ist dem ArbG grundsätzlich nicht nach 
§ 278 BGB zuzurechnen. Reagiert dieser nach Bekanntwerden des Vorfalls mit geeigneten, milderen Maßnahmen (zum Beispiel räumlicher bzw. organisatorischer Trennung, Abmahnung und Mediation), verletzt er seine Fürsorgepflicht nicht dadurch, dass er der betreffenden Kollegin nicht kündigt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Prozessrecht | Safe-ID des Rechtsmittelgerichts muss nicht in Belehrung stehen</title>
      <description><![CDATA[Der elektronische Rechtsverkehr soll stärker verankert werden. Trotzdem darf in gerichtlichen Rechtsmittelbelehrungen weiterhin ein analoger Wind wehen: Es ist zwar sinnvoll, wenn eine Belehrung die Safe-ID des Rechtsmittelgerichts enthält, zwingend sei dies aber nicht. Es genügt auch allein die angegebene Post-Anschrift des Gerichts.]]></description>
      <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 10:42:32 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/prozessrecht/prozessrecht-safe-id-des-rechtsmittelgerichts-muss-nicht-in-belehrung-stehen-f176045</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Der elektronische Rechtsverkehr soll stärker verankert werden. Trotzdem darf in gerichtlichen Rechtsmittelbelehrungen weiterhin ein analoger Wind wehen: Es ist zwar sinnvoll, wenn eine Belehrung die Safe-ID des Rechtsmittelgerichts enthält, zwingend sei dies aber nicht. Es genügt auch allein die angegebene Post-Anschrift des Gerichts.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Tarifrecht | Museumskasse auch ohne gründliche Fachkenntnisse</title>
      <description><![CDATA[Die Tätigkeit an einer Museumskasse erfordert keine „gründlichen Fachkenntnisse“ im Sinne des tariflichen Eingruppierungsrechts des öffentlichen Dienstes.]]></description>
      <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 10:42:25 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/arbeitsvertragsrecht/tarifrecht-museumskasse-auch-ohne-gruendliche-fachkenntnisse-f176044</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Tätigkeit an einer Museumskasse erfordert keine ?gründlichen Fachkenntnisse? im Sinne des tariflichen Eingruppierungsrechts des öffentlichen Dienstes.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Zwangsvollstreckung | Neuer ZV-Antrag auch nach acht Jahren möglich</title>
      <description><![CDATA[Hat der Gläubiger im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens einen Beschluss über die Anordnung von Zwangshaft erwirkt, muss dieser Beschluss nach § 802h Abs. 1 ZPO innerhalb von zwei Jahren durch Beauftragung der Vollstreckung der Haft durch den Gerichtsvollzieher vollzogen werden. Fehlt es daran, kann der Gläubiger erneut einen Antrag auf Zwangsmittel nach § 888 ZPO stellen. Ein schutzwürdiges Interesse und damit ein Rechtsschutzbedürfnis für einen erneuten Antrag gemäß § 888 ZPO kann nicht allein deshalb verneint werden, weil der Gläubiger nach über acht Jahren seit Erlass des Titels auf die Erteilung des Zeugnisses, um eine Bewerbung zu ermöglichen, offensichtlich nicht (mehr) angewiesen ist.]]></description>
      <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 10:42:19 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/vollstreckungsrecht/zwangsvollstreckung-neuer-zv-antrag-auch-nach-acht-jahren-moeglich-f176043</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Hat der Gläubiger im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens einen Beschluss über die Anordnung von Zwangshaft erwirkt, muss dieser Beschluss nach § 802h Abs. 1 ZPO innerhalb von zwei Jahren durch Beauftragung der Vollstreckung der Haft durch den Gerichtsvollzieher vollzogen werden. Fehlt es daran, kann der Gläubiger erneut einen Antrag auf Zwangsmittel nach § 888 ZPO stellen. Ein schutzwürdiges Interesse und damit ein Rechtsschutzbedürfnis für einen erneuten Antrag gemäß § 888 ZPO kann nicht allein deshalb verneint werden, weil der Gläubiger nach über acht Jahren seit Erlass des Titels auf die Erteilung des Zeugnisses, um eine Bewerbung zu ermöglichen, offensichtlich nicht (mehr) angewiesen ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitsunfall | Beim Kaffeetrinken verschluckt = Arbeitsunfall?</title>
      <description><![CDATA[Ein durch Kaffeetrinken entstandenes Verschlucken mit einer Hustensynkope kann ein Arbeitsunfall sein. Die Voraussetzungen dafür sind erfüllt, wenn das Kaffeetrinken in einem betrieblich organisierten Zusammenhang erfolgt und das nachfolgende Verhalten – fluchtartiges Verlassen des betrieblichen Raumes zum Aushusten des eingeatmeten Kaffees – durch die betrieblichen Umstände geprägt ist.]]></description>
      <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 10:42:12 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/arbeitnehmerrechte/arbeitsunfall-beim-kaffeetrinken-verschluckt-arbeitsunfall-f176042</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein durch Kaffeetrinken entstandenes Verschlucken mit einer Hustensynkope kann ein Arbeitsunfall sein. Die Voraussetzungen dafür sind erfüllt, wenn das Kaffeetrinken in einem betrieblich organisierten Zusammenhang erfolgt und das nachfolgende Verhalten ? fluchtartiges Verlassen des betrieblichen Raumes zum Aushusten des eingeatmeten Kaffees ? durch die betrieblichen Umstände geprägt ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Die letzte Seite | Diese Entscheidungen müssen Sie kennen</title>
      <description><![CDATA[Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht, zum Mutterschutz und zur Zwangsvollstreckung.]]></description>
      <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 10:42:05 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/arbeitnehmerrechte/die-letzte-seite-diese-entscheidungen-muessen-sie-kennen-f176041</link>
      <guid>https://www.iww.de/aa/arbeitnehmerrechte/die-letzte-seite-diese-entscheidungen-muessen-sie-kennen-f176041</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht, zum Mutterschutz und zur Zwangsvollstreckung.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Pflicht mit Mehrwert – Ihr Berufseinstieg leicht gemacht! | Anwaltliches Berufsrecht online – der Kenntnisnachweis nach § 43f BRAO ab dem 29.9.26</title>
      <description><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht – aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen: kompakt, verständlich und praxisnah. Sie absolvieren den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in vier Terminen von je 2,5 Stunden am eigenen PC.]]></description>
      <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 15:07:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/berufsrecht/pflicht-mit-mehrwert-ihr-berufseinstieg-leicht-gemacht-anwaltliches-berufsrecht-online-der-kenntnisnachweis-nach-43f-brao-ab-dem-29926-f171711</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht ? aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang ?Anwaltliches Berufsrecht? erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen: kompakt, verständlich und praxisnah. Sie absolvieren den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in vier Terminen von je 2,5 Stunden am eigenen PC.]]></content:encoded>
    </item>
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