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  • · Fachbeitrag · Arbeitnehmer-Status

    Rechtsanwalt in der Kanzlei: Freier Mitarbeiter, arbeitnehmerähnliche Person oder was?

    | Die Darlegungs- und Beweislast für die den Status einer arbeitnehmerähnlichen Person begründende wirtschaftliche Unselbstständigkeit obliegt der Partei, die sich auf diesen Status zur Begründung des Rechtswegs der Arbeitsgerichtsbarkeit beruft. Grundvoraussetzung für die Annahme einer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit ist die substanziierte Darlegung der gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Partei, die sich auf den Status einer arbeitnehmerähnlichen Person beruft. |

     

    Sachverhalt

    Die Parteien streiten über eine ordentliche Kündigung des ArbG und im Vorfeld darüber, ob der aufgrund des schriftlichen und eine freie Mitarbeit regelnden Vertrags tätig gewordene Rechtsanwalt entgegen des Vertragswortlauts ArbN oder jedenfalls arbeitnehmerähnliche Person war. Der Rechtsanwalt argumentiert dabei wie folgt:

     

    • Entgegen der vertraglichen Regelung sei er während seiner Beschäftigung örtlich weisungsgebunden im Büro der Niederlassung tätig gewesen.