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  • 01.10.1998 · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Scheidung + Steuerersparnis = Steuerhinterziehung

    | Scheiden tut weh - jedenfalls finanziell. Alle wollen Geld: die Anwälte, das Gericht, die Kinder, der Ex-Gatte bzw. die Ex-Gattin - und das Finanzamt. Die Vorteile des Splittingtarifs fallen weg. Konsequenterweise sind sich selbst total zerstrittene Ex-Ehepartner in einem Punkt einig: Für das Finanzamt bleiben sie ein Paar. Es wird eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben und die Zusammenveranlagung beantragt. Die erzielte Steuerersparnis teilen sich die beiden „Ex”. Dem „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ ist folgender Fall bekanntgeworden: Zwei angebliche Ehepartner gaben über mehrere Jahre gemeinsame Steuererklärungen ab, obwohl sie seit Jahren geschieden waren. Aufgedeckt wurde der Vorfall im Rahmen einer Steuerprüfung beim (Ex-)Ehemann. Die Scheidungsakten waren säuberlich im Finanzamtsordner abgeheftet. Die Folge: ein Steuerstrafverfahren gegen beide Ex-Gatten. Wer die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung vortäuscht, macht sich gemäß § 370 Abgabenordnung der Steuerhinterziehung schuldig (Finanzgericht Düsseldorf vom 10.10.1996, Az: 15 K 313/93 E; EFG 1997, 414). Das Fazit für Betroffene: Wenn sich die Steuerprüfung anmeldet, sofort zum Steuerberater und die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige prüfen lassen. |