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  • 11.05.2017 · Fachbeitrag · Werbeverbot

    Europäischer Gerichtshof: Ausnahmsloses Werbeverbot für Zahnärzte nicht mit EU-Recht vereinbar

    | Ein allgemeines und ausnahmsloses Verbot jeglicher Werbung für Leistungen der Mund- und Zahnversorgung ist mit dem Unionsrecht unvereinbar. So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Falle eines niedergelassenen belgischen Zahnarztes, der sich gegen das totale Werbeverbot für zahnärztliche Leistungen in Belgien gewandt hatte (EuGH, Urteil vom 04.05.2017, Az. C-339/15, Abruf-Nr. 193728 ). |