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· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

Sturz auf Toilette während Arbeit nicht unfallversichert

| Rutscht ein Arbeitnehmer in einer betrieblichen Toilettenanlage auf dem nassen, mit Seife verunreinigten Boden aus, ist der Sturz nicht unfallversichert. So sieht es jedenfalls das SG Heilbronn im Fall eines Mechanikers. |

 

Der Mechaniker habe zum Zeitpunkt seines Sturzes keine Handlung verrichtet, die der unfallversicherten Tätigkeit zuzurechnen sei:

  • Nach Ansicht des SG besteht zwar Versicherungsschutz auf dem Weg zu und von einem Ort in der Betriebsstätte, an dem die Notdurft verrichten werden solle. Die Verrichtung selbst diene aber eigenen Interessen; es handele sich hierbei um eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit. Daher sei der Aufenthalt in einer betrieblichen Toilettenanlage nicht unfallversichert.