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Ausgabe 11/2012, Seite 1

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| Gesetzesänderungen

Vereinfachte Bilanzvorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften sollen künftig nicht den strengen Veröffentlichungspflichten der Rechnungslegung unterliegen. Die Neuregelung soll für alle Geschäftsjahre gelten, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt. Das sieht der Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG; Abruf-Nr. 123076 ) vor.

Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 1 | ID 35905750


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