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Ausgabe 11/2012, Seite 3

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| Finanzierung

Immobilie verkauft: Darlehenszinsen auch nachträglich abziehbar

Zinsen für ein Darlehen, das ursprünglich zur Finanzierung von Anschaffungskosten einer zur Vermietung bestimmten Immobilie aufgenommen wurde, sind grundsätzlich auch dann noch als nachträgliche Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehbar, wenn das Gebäude veräußert wird, der Veräußerungserlös aber nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen. Das hat der BFH entschieden und ist damit von seiner restriktiven Rechtsprechung abgerückt.

Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 3 | ID 35969280


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