19.01.2017 · Nachricht · Personalmanagement
Provisionen sind beim Elterngeld zu berücksichtigen
| Regelmäßig gezahlte Provisionen sind beim Elterngeld zu berücksichtigen. Das gilt auch nach der neuen Rechtslage 2015, entschied das LSG Baden-Württemberg. Entgegenstehende Verwaltungsvorschriften hätten hieran nichts geändert. |