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· Fachbeitrag · Personalmanagement

Beschäftigung von Rentnern: Das ändert sich für Sie als Arbeitgeber durch das Flexirentengesetz

von Rechtsanwältin Sylvia Wörz, Osborne Clarke, Köln

| In vielen Maklerunternehmen arbeiten Innen- und Außendienstmitarbeiter auch nach Erreichen des Rentenalters weiter. Beschäftigen Sie solche Rentenempfänger, müssen Sie seit dem 01.01.2017 die versicherungsrechtlichen Neuerungen beachten, die das neue „Flexirentengesetz“ bringt. Der folgende Beitrag stellt Ihnen die Details vor. |

Neue Regeln zur Rentenversicherungsfreiheit bei Vollrente

Bisher waren Beschäftigte, die eine Vollrente wegen Alters bezogen, versicherungsfrei in der Rentenversicherung. Künftig wird dies nicht mehr allein vom Bezug der Rente abhängig gemacht. Ausschlaggebend ist vielmehr auch das Erreichen der Regelaltersgrenze.

 

Altersvollrentner vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Altersvollrentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, sind seit dem 01.01.2017 versicherungspflichtig. Sie zahlen weiter in die Rente ein und erwerben damit jedenfalls bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze weiter Rentenanwartschaften. Als Arbeitgeber müssen Sie diese Altersvollrentenbezieher in allen Zweigen der Sozialversicherung melden und die entsprechenden Beiträge abführen.