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01.04.2004 | Spekulationsgeschäfte

Besteuerung in den Jahren 1997/98 verfassungswidrig

Die Besteuerung von Gewinnen aus Wertpapiergeschäften in den Jahren 1997 und 1998 war verfassungswidrig. Mit dieser Entscheidung folgte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) der Vorlage des Bundesfinanzhofs. Wegen unzureichender Kontrollmöglichkeiten hätten nur ehrliche Bürger Steuern auf die Gewinne zahlen müssen. Das verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, so die Richter.

Beachten Sie: Das Urteil bezieht sich ausdrücklich auf die Jahre 1997 und 1998. Über die seit 1999 geltende geänderte Regelung (12 Monate Spekulationsfrist, Verlustverrechnung möglich) urteilten die Richter nicht. Die Entscheidung lasse sich - so das BVerfG  - auch "nicht ohne weiteres" übertragen, da sich die Gesetzeslage seit 1999 deutlich gewandelt habe. Steuerexperten sind allerdings der Meinung, dass auch Klagen gegen das seit 1999 geltende Recht Aussicht auf Erfolg hätten.

Unser Tipp: Haben Sie in den Jahren 1997 und 1998 Gewinne aus Wertpapiergeschäften versteuert und ist Ihr Steuerbescheid noch offen, können Sie die darauf gezahlte Einkommenssteuer zurückfordern. (Urteil vom 9. März 2004, Az: 2 BvL 17/02; Abruf-Nr.  040672 )

Quelle: Ausgabe 04 / 2004 | Seite 1 | ID 98335