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09.01.2009 | Fahrtkosten

Alte Entfernungspauschale gilt wieder - Steuererstattung winkt

Das Bundesverfassungsgericht hat die seit Anfang 2007 geltende, gekürzte Entfernungspauschale für verfassungswidrig erklärt. Damit gilt die alte Regelung mit 0,30 Euro je Entfernungskilometer vorerst weiter.  

Unser Tipp: Wer in seiner Steuererklärung für 2007 seinen Weg zum Versicherungsmaklerunternehmen vom ersten Kilometer an angegeben hat, braucht nichts zu unternehmen. Sein Bescheid ist vorläufig ergangen und wird automatisch korrigiert. Wer die Strecke erst ab dem 21. Entfernungskilometer angegeben hat, sollte sein Finanzamt formlos darüber informieren und beantragen, dass die ersten 20 Kilometer noch berücksichtigt werden. Außerdem können sich Arbeitnehmer jetzt wieder problemlos die Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer auf ihrer Lohnsteuerkarte für 2009 eintragen lassen. (Urteil vom 9.12.2008, Az: 2 BvL 1/07) (Abruf-Nr. 083929)  

Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 1 | ID 123784