Ausgabe 10/2012, Seite 5

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| Betriebsausgaben

Erleichterungen für Gründer beim Investitionsabzugsbetrag

Planen Sie in den nächsten drei Jahren eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit, dürfen Sie dem Finanzamt bereits heute 40 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten für bewegliche Anlagegegenstände als Betriebsausgabe präsentieren (§ 7 EStG). Künftig geht das noch einfacher. Denn es reicht, wenn der angehende Gründer die Investition glaubhaft macht. Nach Ansicht des BFH muss keine verbindliche Bestellung vorliegen (BFH, Urteil vom 20.6.2012, Az. X R 42/11; Abruf-Nr. 122627 ).

Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 5 | ID 35560950


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