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  • 28.02.2013 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Aufwendungen für die Heimunterbringung eines Elternteils

    | Übernehmen Kinder im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht die Kosten für den Heimaufenthalt der Eltern, hängt die Höhe des Abzugs der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung davon ab, ob der Aufenthalt im Heim altersbedingt oder krankheits- bzw. pflegebedingt ist. Der BFH hat in diesem Zusammenhang folgende Abzugsgrundsätze bestätigt (BFH, Urteil vom 8.11.2012, Az. VI B 82/12; Abruf-Nr. 130587 ). |

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