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  • 01.03.2007 | Erbschaftsteuer

    BVerfG hält das Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält das Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig, weil Immobilien-, Unternehmen- sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen bereits bei der Bewertung privilegiert werden. Die erbschaftsteuerlichen Werte dieser Vermögensgegenstände liegen in der Regel weit unter ihrem Verkehrswert. Im Gegensatz dazu wird Geld immer mit seinem vollen Wert besteuert. Das BVerfG hat deshalb den Gesetzgeber beauftragt, bis zum 31. Dezember 2008 neue Regeln mit dem Ziel zu schaffen, das alle Vermögensgegenstände gleich und möglichst mit dem aktuellen Verkehrswert bewertet werden. Erst in einem zweiten Schritt darf der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen den unentgeltlichen Erwerb bestimmter wirtschaftlicher Einheiten begünstigen (Beschluss vom 7.11.2006, Az: 1 BvL 10/02; Abruf-Nr.  070442 ).

    Unser Tipp: Der Schwester-Informationsdienst "Vermögensbildung professionell" erläutert in der März-Ausgabe, wie sich die Entscheidung des BVerfG auf die verschiedenen Arten der Kapitalanlage auswirkt. Sie finden den Beitrag im Internet unter der Abruf-Nr.  070559 .

    Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 1 | ID 96692

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