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  • 01.10.2007 | Entfernungspauschale

    Steuerbescheide sollen vorläufig ergehen – Freibeträge werden in voller Höhe eingetragen

    Auch der Bundesfinanzhof (BFH) hat Zweifel, ob die gekürzte Entfernungspauschale verfassungsgemäß ist. Diese Nachricht dürfte für Sie nicht neu sein, denn sie ging Anfang September durch alle Tageszeitungen. Auch das Bundesfinanzministerium hat inzwischen darauf reagiert.  

     

    Aktueller BFH-Beschluss

    Hintergrund der BFH-Entscheidung ist ein Beschluss d es Finanzgerichts (FG) Niedersachsen aus dem März diesen Jahres. Das FG hatte in einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz (Aussetzung der Vollziehung) das Finanzamt verpflichtet, die ungekürzte Entfernungspauschale als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte einzutragen (Beschluss vom 2.3.2007, Az: 7 V 21/07; Abruf-Nr. 070876; Ausgabe 4/2007, Seite 10). Dagegen hatte die Finanzverwaltung Beschwerde beim BFH eingelegt. 

     

    Der BFH hat sich jetzt dem FG angeschlossen. Auch er geht von ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der gekürzten Entfernungspauschale aus. Das zeige sich schon daran, dass die Frage in der Literatur kontrovers diskutiert wird (Beschluss vom 23.8.2007, Az: VI B 42/07; Abruf-Nr. 072873). 

     

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