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  • 26.06.2008 | Aus- und Fortbildung

    Tilgung eines BAföG-Darlehens keine Werbungskosten

    Tilgungsraten auf ein BAföG-Darlehen können nicht steuermindernd als Werbungskosten abgezogen werden. Abzugsfähig sind nur die kreditfinanzierten Aufwendungen und zwar im Zeitpunkt des tatsächlichen Abflusses. Damit bestätigte der Bundesfinanzhof die ablehnende Entscheidung des Finanzgerichts Hessen (Ausgabe 7/2007, Seite 3). (Urteil vom 7.2.2008, Az: VI R 41/05)(Abruf-Nr. 081129

    Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 1 | ID 119983

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