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  • · Fachbeitrag · Leitungswasserversicherung

    Versicherungsschutz besteht, solange Wasser bestimmungswidrig austritt

    von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln

    | Für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls „Leitungswasserschaden“ im Sinne der § 4 Nr. 1 Buchst. b und § 6 VGB 2001 kann nicht darauf abgestellt werden, wann aus einer defekten Leitung erstmals Wasser ausgetreten ist oder begonnen hat, versicherte Gegenstände zu schädigen. Mit sachverständiger Hilfe ist zu klären, ob Schimmelschäden regelmäßig oder sehr häufige, zwangsläufige und kennzeichnende Folge eines Leitungswasseraustritts sind, um zu entscheiden, ob der Leistungsausschluss für Schäden durch Schimmel wirksam ist. So entschied es der BGH. |

     

    Sachverhalt

    Der VN nimmt den VR aus einer Wohngebäudeversicherung wegen eines Leitungswasserschadens in Anspruch. Es gelten die VGB 2001.

     

    • Auszug VGB 2001

    § 4 Versicherungsfall; versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden

    • 1. Entschädigt werden versicherte Sachen ..., die durch …
      • b) Leitungswasser ...,
    • zerstört oder beschädigt werden ... (Versicherungsfall).
    • 2. Entschädigt werden auch Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung und Frostschäden an sonstigen Leitungswasser führenden Einrichtungen. ...

     

    § 6 Leitungswasser

    • 1. Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus
      • a) Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, ...
    • 3. Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch …
      • d) Schwamm oder Schimmel, ...

     

    § 13 Beginn des Versicherungsschutzes; ...

    • 1. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der VN den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt. ...

     

    § 26 Obliegenheiten des VN im Versicherungsfall

    • 1. Der VN ist verpflichtet, bei Eintritt eines Versicherungsfalls ...
      • a) den VR unverzüglich zu informieren ...