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  • · Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung

    Beitragsfuß zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG bleibt stabil

    | Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragsfuß 2017 der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte bleibt wie im Vorjahr bei 3,90 EUR (2016: 3,90 EUR). |

     

    Die anhaltend gute Wirtschaftslage in den Mitgliedsunternehmen sowie die vorausschauende Finanzplanung der VBG haben diese Entscheidung ermöglicht. Für zahlreiche Kleinunternehmen gilt der Mindestbeitrag. Die VBG-Vertreterversammlung, das höchste Selbstverwaltungsgremium der VBG, hat den Mindestbeitrag 2017 auf 48 EUR (2016: 48 EUR) festgelegt. Er bleibt damit unverändert gegenüber dem Vorjahr.

     

    Die VBG finanziert durch den Beitrag der Mitgliedsunternehmen die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung. Die Kundinnen und Kunden der VBG zahlen jedoch nur so viel wie nötig. Nach Ende eines Kalenderjahres legt die VBG die Aufwendungen auf alle Beitragspflichtigen um. Der Beitrag wird nach der gemeldeten Entgeltsumme, nach der Gefahrklasse des Unternehmens und dem Beitragsfuß berechnet.