Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 09.02.2009 | Rechtsschutzversicherung

    Was Sie bei einer Deckungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer beachten müssen

    Was ist zu veranlassen, wenn der Rechtsschutzversicherer auf die anwaltliche Deckungsanfrage mit einer Leistungsablehnung reagiert? Oft münden derartige Konstellationen in eine Deckungsklage, die für den Mandanten erhoben werden muss. Dieser Beitrag vermittelt Ihnen die relevanten Kenntnisse.  

     

    Sorgfältige Prüfung: Welche Gebiete umfasst der Rechtsschutz?

    Der VR kann aus berechtigten Gründen den Rechtsschutz verweigern. Grundsätzlich ist zu eruieren, welchen Versicherungsschutz die vom Mandanten abgeschlossene Police umfasst. Viele Mandanten kennen die in ihrem Vertrag eingeschlossenen Rechtsgebiete nicht präzise oder gehen fälschlicherweise von einer „Komplettversicherung“ aus. Der Anwalt muss daher den genauen Versicherungsschutz feststellen und einen Blick in den Versicherungsvertrag werfen.  

     

    Risikoausschlüsse: Wann Deckungsklagen keinen Erfolg haben können

    In vielen Fällen kann einer Deckungsklage wegen eines Risikoausschlusses kein Erfolg beschieden sein. Die Risikoausschlüsse bilden einen „Pool“ von rechtlichen Auseinandersetzungen, die von den Leistungskatalogen der RSV grundsätzlich ausgeschlossen sind. Hierzu gehören u.a.:  

     

    • Owi- und Verwaltungsverfahren wegen Halt- oder Parkverstößen,
    • Auseinandersetzungen rund um geistiges Eigentum (also solche, die ursächlich mit Patent-, Geschmacksmuster- oder Urheberrechten zusammenhängen),
    • Ehescheidungsverfahren,
    • Abwehr von Schadenersatzansprüchen, sofern sie nicht in Zusammenhang mit einer Vertragsverletzung stehen,
    • Auseinandersetzungen mit dem VR selbst,
    • Verfahren vor Verfassungsgerichten,
    • Streitigkeiten, die ursächlich mit einem Insolvenzverfahren in Zusammenhang stehen.