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  • 27.10.2016 · Fachbeitrag · Insolvenz

    Alt-Titel können noch hilfreich sein

    | In VE 16, 97 haben wir darüber berichtet, dass Gläubiger ihre „Alt-Titel“ gut aufheben sollen, da sich dies im Rahmen einer Insolvenz des Schuldners auszahlen kann. Ein aufmerksamer Leser hat bemerkt, dass die dort aufgeführten Beispiele einer Korrektur bedürfen. Daher stellen wir die Beispiele im Folgenden nochmals richtig dar. |