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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · Leserforum

    PKH und Beiordnung in Zwangsvollstreckungssachen

    | In „Vollstreckung effektiv“ 4/02,Seite 48, wurde darüber berichtet, dass nur wenige Gerichte beiBedürftigkeit des Gläubigers diesem neben der Bewilligung vonPKH auch einen Rechtsanwalt beiordnen. Maßnahmen derMobiliarvollstreckung seien rechtlich einfach und eine Beiordnung dahernicht erforderlich. Wie uns Bürovorsteher Carsten Plate,Nordenham, mitteilte, haben jedoch alle Gerichte, denen er den o.g.Beitrag aus „Vollstreckung effektiv“ zugesandt hat,anschließend eine Beiordnung bewilligt. Hilfreich war auch derHinweis bei Antragstellung, dass die Beiordnung zur Wahrung derGläubigerrechte erforderlich ist. |