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  • · Nachricht · Seminar-Tipp

    Stimmt der Streitwert, stimmen auch die Gebühren

    | Am Anfang der meisten Gebührenabrechnungen steht der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit. In gerichtlichen Verfahren richtet sich der Gegenstandswert grundsätzlich nach dem für die Gerichtsgebühren festgesetzten Wert. Daher sind Kenntnisse des Streitwertrechts unabdingbar. Die besten Gebühren nutzen bekanntlich nichts, wenn der Streitwert zu niedrig angesetzt ist. |

     

    Gebührenrechts-Experte Rechtsanwalt Norbert Schneider informiert Sie im Online-Seminar RVG professionell am 18.01.2017 darüber, wie Sie dafür sorgen, dass das Gericht die Werte richtig festsetzt. Er zeigt Ihnen, wie Sie gerichtliche Wertfestsetzungen überprüfen, wo typische Fehlerquellen liegen und wie Sie gegebenenfalls die richtigen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe ergreifen. So können Sie später Ihre Gebühren umfassend abrechnen.

     

    Das sind die Themen am 18.01.2017:

     

    • Erforderlichkeit einer Wertfestsetzung
    • Typische Fehler
    • Wertfestsetzungs- und Rechtsmittelverfahren nach GKG, FamGKG, GNotKG und RVG
    • Bindungswirkung der Wertfestsetzung für den Vergütungsprozess
    • Obliegenheitsverletzungen bei rechtsschutzversicherten Mandanten
    • Haftung des Anwalts für fehlerhafte Wertfestsetzungen
    • Vergütung des Anwalts in den Wertfestsetzungsverfahren
    • Kostenerstattung
    • PKH/VKH

     

    Und hier geht`s zur Anmeldung: http://www.seminare.iww.de/recht/rvg-professionell

    Quelle: ID 44438598