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Ausgabe 10/2012, Seite 3

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| Gemeinnützigkeit

Wann sind Hütten des Deutschen Alpenvereins ein Zweckbetrieb?

Das Bayerisches Landesamt für Steuern hat klargestellt, wie Hütten des Deutschen Alpenvereins ertragsteuerlich zu behandeln sind. Ob eine Hütte dem Zweck- oder dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist, hängt von der Ausstattung der Hütten und der Versorgung der Bergsteiger ab. Es sind drei Kategorien zu unterscheiden.

Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 3 | ID 35779700


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