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  • 16.11.2017 · Nachricht · Entziehung der Fahrerlaubnis

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und Verhältnismäßigkeit

    | Liegt zwischen der Verkehrsstraftat und einer darauf beruhenden vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach §§ 69 StGB, 111a StPO ein langer Zeitraum, kann die vorläufige Entziehung deshalb unverhältnismäßig sein. Drauf hat jetzt noch einmal das LG Görlitz hingewiesen (8.9.17, 13 Qs 148/17, Abruf-Nr. 197442 ). |