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  • 17.10.2017 · Nachricht · Dienstrecht

    Wer mit 2,25 Promille Fahrrad fährt, kann nicht Polizist werden

    | Wer betrunken Fahrrad fährt, kann nicht in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Diensts der Polizei eingestellt werden. So entschied es das VG Berlin (5.5.17, 26 L 151.17, Abruf-Nr. 196686 ). |