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  • 16.01.2018 · Nachricht · Bußgeldbescheid

    Bußgeldbescheid muss Tatort genau angeben

    | Wir haben gerade erst in VA 17, 220 über ein Urteil des AG Husum berichtet. Darin hielt das AG einen Bußgeldbescheid für unwirksam, weil der Tatort nicht ausreichend konkretisiert war. Einen ähnlichen Fall hatte ein Urteil des AG Stadthagen zum Gegenstand, das erst vor kurzem rechtskräftig geworden ist (10.4.17, 11 OWi 108/17, Abruf-Nr. 197658 ). |