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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsmessung

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

    | Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren wird die Geschwindigkeit des zu messenden Pkw durch Ablesen vom Tachometer des nachfahrenden Messfahrzeugs, i.d.R. ein Polizeifahrzeug, festgestellt. Dieses in der Praxis häufig angewendete Verfahren erkennen die Obergerichte als zuverlässig und beweiserheblich an, wenn es sorgfältig durchgeführt wird und die Polizeibeamten bestimmte Grundsätze beachtet haben (OLG Braunschweig DAR 89, 110; OLG Düsseldorf DAR 94, 284; OLG Hamm VRS 75, 37; OLG Koblenz VRS 78, 303; OLG Schleswig NZV 91, 437). Worauf Sie als Verteidiger achten müssen, können Sie den nachfolgenden Checklisten entnehmen. |