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  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten/Kasko

    Farbangleichung bei Kaskoschäden

    | Auch bei Kaskoschäden wird ohne Unterlass um Kosten der Beilackierung gestritten. Da gibt es offenbar große Unsicherheiten, zumal noch immer aus alten Versionen der AKB-Musterbedingungen des GDV hegeleitet wird, der Kaskoversicherer müsse die Kosten nicht tragen. Dazu erreichte UE die Frage eines Kfz-Sachverständigen. |

     

    Frage: Müssen die Kosten für die Beilackierung im Kaskofall übernommen werden? Im konkreten Fall ist das Fahrzeug in der Farbe Polar-Silber Metallic zwei Jahre und 30.000 km alt. Zur 100-Prozent-Wiederherstellung müssen nach Erneuerung der Tür aus sachverständiger Sicht der Kotflügel und die hintere Tür beilackiert werden. Der Versicherer hat zwar nach zähen Verhandlungen mit der Werkstatt Kostenübernahme zugesagt, aber was sagt hierzu die Rechtsprechung?

     

    Antwort: Wie immer bei Kaskofragen fängt unsere Antwort mit den Worten an: Kaskorecht ist Vertragsrecht. Deshalb: