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  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Streit um das „richtige“ Kalkulationssystem bei der Vergabe von Lackierarbeiten außer Haus

    | Ein Dauerbrenner des Schadenrechts ist die Vorliebe der einen oder der anderen Seite für dieses oder jenes Kalkulationssystem bei den Lackierkosten. Dabei lässt sich gar nicht sagen, dass die Werkstatt- und die Versichererseite jeweils ein bestimmtes System präferieren. Es hängt immer davon ab, welches im Vergleich mit einem anderen gerade günstiger erscheint. Das heißt, welches für die Werkstatt mehr bringt oder für den Versicherer weniger. So ähnelt das dem Spiel eines Jongleurs mit seinen Bällen. In diesem Zusammenhang erreichten UE folgende Leserfragen: |

     

    Frage 1: Wir betreiben eine Autolackiererei und lackieren für verschiedene Autohäuser die Fahrzeuge, die in den Autohäusern für deren Kunden repariert wurden. Ein Versicherer teilt einem Autohauskunden (Markenwerkstatt Audi) in einem Kaskofall mit, dass er nur die Lackierkosten nach der Herstellermethode (Audi) bezahlen wird, und nicht nach der Methode AZT, die wir in unserem Lackierbetrieb grundsätzlich verwenden. Wir sind der Auffassung, dass der Versicherer dies nicht einfordern kann, erst recht nicht, weil das Autohaus nicht selbst lackiert und unsere Rechnung als Fremdkosten einfordert. Nun bittet das Autohaus darum, dass zukünftig im Kaskofall immer nach Hersteller kalkuliert wird, damit man dort mit dem Versicherer keine Probleme hat. Dies heißt für uns jedoch, eine deutliche Ertragsminderung hinzunehmen. Können Sie uns (und damit indirekt dem Autohaus) helfen, Argumente für den Versicherer zu erstellen, die die bisherige Sicht des Autohauses aufnimmt?

     

    Frage 2: (Anm. der Redaktion: Das kommt nicht von dem Audi-Autohaus, ist also nicht das Spiegelbild obiger Frage, sondern zeigt, dass es das wohl regelmäßig gibt.) Wir sind ein Markenhändler ohne eigene Lackierwerkstatt und lassen in einem freien Karosserie- und Lackierbetrieb unsere Unfallschäden instandsetzen. Der Lackierer rechnet uns gegenüber auf Basis AZT ab, was wir so in die Rechnung an den Versicherer übernehmen. Nun beanstandet ein Versicherer dieses Vorgehen mit der Begründung, da wir ein Markenhändler seien, müsse auch die Markenvorgaben zum Lack und damit das Kalkulationssystem des Herstellers gelten. Diesem Argument können wir nicht folgen, da der Lackierer eben kein „Markenbetriebr“ ist.