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  • · Fachbeitrag · Haftpflicht/Kasko

    Die Besonderheiten beim Unfallschaden mit einem geleasten Fahrzeug kennen

    | Das Leasing ist aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Bei Kunden, die eine Firma betreiben, oder bei Freiberuflern ist es beliebt, weil nicht das ganze Fahrzeug, sondern nur dessen Nutzung bezahlt wird. Man schiebt auch keine Abschreibungswelle vor sich her. Auch Privatkunden greifen gelegentlich zum Leasing. Und wenn dann der Unfall da ist, zeigen sich manche Tücken. Lernen Sie nachfolgend die Besonderheiten bei einem Unfallschaden mit einem geleasten Fahrzeug kennen. |

    Dreiecksverhältnisse sind bisweilen kompliziert

    Die Rechtslage beim Unfall mit einem Leasingfahrzeug ist dadurch geprägt, dass man es mit einer Dreiecksbeziehung zu tun hat. Da sind nicht nur der Geschädigte und der Schädiger zu betrachten. Zusätzlich gilt es, die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer im Blick zu behalten.

     

    Der Wiederbeschaffungswert und der Buchwert

    Eine Herausforderung dabei ist: Das Leasingvertragsrecht und der Schadenersatzanspruch oder auch der Kaskoanspruch laufen nicht völlig synchron. Der Schädiger schuldet nur den Wiederbeschaffungswert (WBW). Bei den heute typischen Leasingverträgen ohne Sonderzahlung und mit kleinen Raten dauert es lange, bis der Buchwert im Verhältnis von Leasinggeber zu Leasingnehmer nicht mehr höher ist als der Wiederbeschaffungswert.