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  • · Nachricht · Abtretung

    Ehepartner darf Abtretung unterzeichnen

    | Unterzeichnet die Ehefrau des Geschädigten die Abtretung, ist das von der gesetzlichen Vertretungsregel unter Eheleuten nach § 1357 BGB gedeckt. Und wenn ein sonstiger Dritter die Abtretung mit dem Zusatz „i. V.“ unterzeichnet, ist auch das in Ordnung; es sei denn, es gibt Anhaltspunkte, dass der Vertretene die Vertretung nicht wollte. So entschied das AG Bonn. |

     

    Das AG Bonn (Urteil vom 07.09.2017, Az. 115 C 66/17, Abruf-Nr. 197490, eingesandt vom Bundesverband der Autovermieter BAV, Berlin) steht mit seiner Meinung nicht alleine da. Genauso haben bereits entschieden