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  • 03.06.2008 | Wertminderung

    Auch für kleine Autos keine 100.000 km-Grenze

    Auch für ein relativ kleines Fahrzeug (hier: VW Polo Diesel) gibt es keine schematische km-Grenze für die Zuerkennung einer Wertminderung (LG Hannover, Urteil vom 14.12.2007, Az: 9 S 60/07; Abruf-Nr. 080609). Denn moderne Autos auch diesen Zuschnitts haben bei Erreichen der 100.000 km erst die dritte oder gar die zweite planmäßige Inspektion hinter sich. Leider werden in dem Berufungsurteil das Alter und die genaue Laufleistung des Fahrzeugs nicht mitgeteilt. Aber das Gericht betont den einzig richtigen Maßstab, nämlich den Gebrauchtwagenmarkt.  

    Beachten Sie: Dass trotz der glasklaren BGH-Entscheidung dazu, dass es keine schematischen Wertminderungsgrenzen mehr gibt, von Versichererseite immer wieder schematische Grenzen eingewandt werden, beweist eine zunehmende Rechtsresistenz. Gleichzeitig belegt das die Bedeutung von Schadengutachten (Urteil vom 23.11.2004, Az: VI ZR 357/03; Abruf-Nr. 050015).  

    Unser Tipp: Den kilometerbezogenen Textbaustein 029 haben wir aktualisiert. Für junge Vielfahrerautos beachten Sie den speziellen Textbaustein 118.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 5 | ID 119695