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  • 11.05.2010 | Kann repariert werden?

    130-Prozent-Rechtsprechung in allen Details

    Zur „130-Prozent-Grenze“ sind in der zurückliegenden Zeit viele neue Urteile bekannt geworden. Denn es handelt sich um einen der Dauerbrenner im Schadenersatzrecht. Nachdem wir Sie permanent über einzelne Urteile informieren, ist es jetzt an der Zeit, das Thema im Gesamtzusammenhang darzustellen, damit Sie den Überblick über den Stand der Rechtsprechung wahren.  

     

    Die Feinheiten dieses Themas zu beherrschen lohnt sich. Dabei geht es weniger um die Durchsetzung gegenüber der Versicherung als um die Entscheidung, ob repariert werden kann. Von der einmal getroffenen Entscheidung hängt vieles ab.  

    Hintergrund

    Das Schadenrecht gibt dem Geschädigten im Haftpflichtfall auch dann noch die Möglichkeit zur Instandsetzung seines Fahrzeugs, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert (WBW) maßvoll übersteigen. Hat das Auto nur noch einen relativ niedrigen WBW, muss ein Schaden, der diesen Betrag übersteigt, gar kein großer und substanzieller Schaden sein.  

     

    Für den Schädiger ein Ärgernis

    Für den Schädiger bzw. den dahinterstehenden Versicherer ist das eine durchaus ärgerliche Angelegenheit: Eine Reparatur im Rahmen der „130-Prozent-Grenze“ belastet den Schädiger im Vergleich zu einer Totalschadenabrechnung erheblich.