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  • 01.04.2007 | Steuerfreiheit beim Empfänger

    Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen

    Viele Unternehmen lassen Arbeitnehmern, Kunden und Geschäftspartnern Sachleistungen zukommen. Mit dem "Jahressteuergesetz 2007" (Abruf-Nr.  063547 ) wurde jetzt die Möglichkeit geschaffen, dass der Zuwendende diese Sachzuwendungen pauschal versteuern kann (neuer §  37b Einkommensteuergesetz [EStG]). Die Neuregelung unterscheidet zwischen Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer (§  37b Absatz 2 EStG) und Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer (§  37b Absatz 1 EStG).

    Hintergrund der Neuregelung: Besonders bei Zuwendungen an Nichtarbeitnehmer (zum Beispiel Geschäftsfreunde) konnte bisher das Ziel des Zuwendenden schnell ins Gegenteil umschlagen. Denn für den Empfänger handelt es sich in der Regel um einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, den dieser grundsätzlich versteuern müsste. Durch die neue Pauschalversteuerung bleibt der geldwerte Vorteil jetzt beim Empfänger steuerfrei.

    Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer

    Als Nichtarbeitnehmer des Zuwendenden kommen

  • Kunden,
  • Geschäftspartner und deren Arbeitnehmer sowie
  • Organe und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften in Betracht.

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