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  • 13.01.2017 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Erleichterungen beim Spendennachweis ab 2017

    | Um den Sonderausgabenabzug zu erhalten, müssen Spender Nachweise über geleistete Spenden bisher zusammen mit ihrer Steuererklärung einreichen. Andernfalls erkennt das Finanzamt Spenden oder Mitgliedsbeiträge nicht an. Das ändert sich ab 2017. |

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