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· Nachricht · Produkthaftung

Hersteller muss für Hüftprothese Schadenersatz zahlen

| Das LG Freiburg hat einen international tätigen Medizinproduktehersteller nach Implantation fehlerhafter Großkopf-Hüftprothesen zum Schadenersatz verurteilt. Daneben wurde der Patientin ein Schmerzensgeld von 25.000 EUR zugesprochen ( 24.2.17, 6 O 359/10, Abruf-Nr. 197316 ). |

 

Bei der 1936 geborenen Klägerin wurden 2005 und 2006 beide Hüftgelenke durch sog. Großkugelkopfprothesen mit einer Metall-Metall-Gleitpaarung ersetzt. Die rechte Prothese wurde wegen erheblicher Beschwerden der Klägerin bereits 2010 ausgetauscht. Ein Austausch der linken Prothese war bislang nicht erforderlich. Das LG Freiburg bejahte einen Produktfehler, weil es im Bereich der Steckkonusverbindung zu einem erheblichen Metallabrieb kam, der gesundheitsschädlich sein kann. Sämtliche infrage kommenden (multifaktoriellen) Ursachen fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers, auch wenn sie isoliert nicht feststehen. Die lange Verfahrensdauer erklärt das LG damit, dass es nur wenige Spezialisten gibt, die über nötige technische und medizinische Fachkenntnis verfügen und noch nicht für den beklagten Hersteller gearbeitet haben.

Quelle: Ausgabe 11 / 2017 | Seite 181 | ID 44954016