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Der Übergang auf BilMoG in Fallbeispielen

Referent:

Dr. Markus Leinen
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Partner der KLS Kessler · Leinen · Strickmann PartG für Beratung und Schulung in der Rechnungslegung


Detaildaten

Buchungsnummer: 476

Termine, Orte und Hotels

13.10.2010  
Hannover, InterCityHotel
15.10.2010  
München, InterCityHotel
28.10.2010  
Hamburg, NH-Hotel Altona
29.10.2010  
Leipzig, NH-Hotel Messe
16.11.2010  
Stuttgart, Arcotel Camino
18.11.2010  
Frankfurt a.M., Courtyard Marriott Frankfurt Messe
19.11.2010  
Berlin, Relexa Hotel Stuttgarter Hof
03.12.2010  
Düsseldorf, NH-Hotel City-Nord

Beginn/Ende

Uhrzeit:
9.00 bis ca. 16.45 Uhr

Teilnahmegebühr

355 € zzgl. USt.

Ihre Teilnahmegebühren beinhalten ausführliche Seminarunterlagen, Pausenerfrischungen, Tagungsgetränke, ein gemeinsames Mittagessen und eine Teilnahmebestätigung.


Sie haben Fragen oder Anliegen?

  • Rufen Sie uns an: 02 11 / 61 68 12 11
  • Oder schicken Sie uns eine E-Mail !

Abschlussbild durch Wahlrechtsausübungen beeinflussen!

Ziele des Seminars
Anhand von Fallbeispielen werden die für die Bilanzierungspraxis wichtigsten Änderungen der Bilanzrechtsreform veranschaulicht. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Möglichkeiten, die die Bestimmungen zur Erstanwendung der neuen Bilanzierungsvorschriften einschließlich der sie flankierenden Übergangsregelungen bieten, um das Abschlussbild gezielt zu beeinflussen. Die Konsequenzen aus dem Auseinanderlaufen von handelsrechtlicher und steuerlicher Gewinnermittlung werden detailliert analysiert.


Seminarinhalte

Systematik des Übergangs auf die neuen Rechnungslegungsvorschriften

  • Zielsetzung des BilMoG
  • Schritte zur Umstellung
  • Verhältnis zur Steuerbilanz


Fallbeispiele zum Übergang auf das BilMoG

  • Immaterielles Anlagevermögen: Voraussetzungen für die Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten
  • Sachanlagevermögen: Außerplanmäßige Abschreibungen und Zuschreibungen
  • Vorratsbewertung: Umfang der Herstellungskosten
  • Steuerliche Mehrabschreibungen: Konsequenzen aus der Aufhebung der Öffnungsklausel nach § 254 HGB a.F.
  • Sonderposten mit Rücklageanteil: Konsequenzen aus der Streichung von § 247 Abs. 3 HGB a.F.
  • Rückstellungen: Bewertung zum notwendigen Erfüllungsbetrag
  • Pensionsverpflichtungen: Abkopplung von der Bewertung nach § 6a EStG
  • Umrechnung von Fremdwährungspositionen: Erfassung unrealisierter Wertsteigerungen

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