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Optimal beraten: Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

Referent:

Dr. Rüdiger Gluth
Rechtsanwalt, Diplom-Finanzwirt
Partner der Kanzlei Jarosch & Partner
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Herr Gluth ist Partner der Kanzlei Jarosch & Partner in Düsseldorf.


Detaildaten

Buchungsnummer: 465

Termine, Orte und Hotels

19.03.2010  
München, NH Hotel Deutscher Kaiser
20.03.2010  
Frankfurt a.M., Courtyard Marriott Frankfurt Messe
11.06.2010  
Hamburg, InterCityHotel
12.06.2010  
Köln, NH Hotel Köln Media Park

Beginn/Ende

Uhrzeit:
9.00 bis ca. 16.45 Uhr

Teilnahmegebühr

355 € zzgl. USt.

Ihre Teilnahmegebühren beinhalten ausführliche Seminarunterlagen, Pausenerfrischungen, Tagungsgetränke, ein gemeinsames Mittagessen und eine Teilnahmebestätigung.


Sie haben Fragen oder Anliegen?

  • Rufen Sie uns an: 02 11 / 61 68 12 11
  • Oder schicken Sie uns eine E-Mail !

Mit Spezialwissen in 2010 beim Mandanten punkten!

Die steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen erfordert sowohl in ertrag- als auch in schenkung- bzw. erbschaftsteuerlicher Hinsicht Detailkenntnisse. Diese betreffen nicht nur die Bestimmung der zutreffenden Höhe der Versorgungsleistungen sondern auch Fragen nach den steuerlichen Konsequenzen, die z.B. die spätere Ablösung der Versorgungsleistungen auslöst. In unserem Seminar erhalten Sie unter Berücksichtigung der Änderungen des Sonderausgabenabzugs ab 2008 und der Erbschaftsteuerreform eine kompakte Zusammenstellung aller praxisrelevanten Fallgruppen.


Seminarinhalte

Betriebs- und Privatvermögen: Übertragung unter einkommen- und schenkungsteuerlichen Aspekten

  • Arten von Versorgungsleistungen
  • Zivilrechtliche Unterschiede zwischen Rente und dauernder Last
  • Fallstricke zum Sonderausgabenabzug bei der Übertragung von Betriebsvermögen
  • Ist die Übertragung von Privatvermögen gegen Versorgungsleistungen noch sinnvoll?
  • Erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen
  • Steuerliche Folgen bei späterer Ablösung

 Nießbrauch als Gestaltungsalternative?

  • Abgrenzung zwischen Vorbehalts- und Zuwendungsnießbrauch
  • Auswirkungen auf das Pflichtteilsrecht
  • Einkünftezurechnung
  • Risiken für die Begünstigungen der §§ 13a, b ErbStG
  • Steuerliche Auswirkungen der späteren Ablösung von Nießbrauchsrechten

Erbschaftsteuerliche Risiken bei der Weiterübertragung von geerbtem Betriebsvermögen

  • Nachträglicher Wegfall der Begünstigung für Betriebsvermögen

Fallstricke bei der Rückübertragung

  • Rückschenkung oder „steuerneutrale“ Rückforderung
  • Rückforderungsrechte i.S.d. § 29 ErbStG
  • Einkünftezurechnung für den Rückforderungszeitraum

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