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Abrechnung in Familiensachen nach dem FGG-ReformG

Referent:

Norbert Schneider
Rechtsanwalt, Neunkirchen
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Herr Schneider ist u.a. Autor des Anwalts-Kommentars "RVG", "Fälle und Lösungen" und "Gebühren in Familiensachen".


Detaildaten

Buchungsnummer: 454

Termine, Orte und Hotels

06.03.2010  
Düsseldorf, NH-Hotel City-Nord
09.00 Uhr bis ca. 14.30 Uhr
19.03.2010  
Stuttgart, Holiday Inn
14.00 Uhr bis ca. 19.30 Uhr
26.03.2010  
Hamburg, Best Western Queens
14.00 Uhr bis ca. 19.30 Uhr
27.03.2010  
Berlin, NH-Hotel Friedrichstraße
09.00 Uhr bis ca. 14.30 Uhr

Teilnahmegebühr

225 € zzgl. USt.

Ihre Teilnahmegebühren beinhalten ausführliche Seminarunterlagen, Tagungsgetränke, einen Imbiss und eine Teilnahmebestätigung gemäß § 15 FAO.


Sie haben Fragen oder Anliegen?

  • Rufen Sie uns an: 02 11 / 61 68 12 11
  • Oder schicken Sie uns eine E-Mail !

Ziele des Seminars

Anwaltsgebühren, Verfahrenswerte, Verfahrenskostenhilfe

Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Verfahrensgestaltungen in Familiensachen bestehen in der Praxis nach wie vor Unsicherheiten, wie richtig abzurechnen ist und von welchen Verfahrenswerten auszugehen ist. Anhand von Fallbeispielen soll den Teilnehmern Sicherheit bei den eigenen Abrechnungen vermittelt werden. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die zutreffende Abrechnung in Verfahrenskostenhilfe-Mandaten gelegt, die gerade in Familiensachen einen besonderen Stellenwert einnehmen.


Seminarinhalte

Vergütungsvereinbarungen in Familiensachen

Beratung

Außergerichtliche Vertretung

Abrechnung in Verbundverfahren

  • Abrechnung bei Vereinbarungen über nicht anhängige Folgesachen
  • Abtrennung aus dem Verbund
  • Aufnahme von Folgesachen in den Verbund 

Abrechnung in selbständigen Familiensachen

Abrechnung in einstweiligen Anordnungsverfahren

Abrechnung in Beschwerdeverfahren

Die Verfahrenswerte nach dem FamGKG

Gerichtskosten nach dem FamGKG

Verfahrenskostenhilfe

  • Umfang der Beiordnung
  • Abrechnung bei Folgenvereinbarungen
  • Abrechnung von Reisekosten

Beratungshilfe

  • Die Kostenentscheidung nach dem FamFG

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