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Die praktische Bewertung von Freiberuflerpraxen

Referent:

Prof. Dr. Peter Knief
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Prof. Dr. Peter Knief, war bis 2008 Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Hochschullehrer und Unternehmensberater, zahlreiche Veröffentlichungen, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen Themen, Gestaltungen von Excel-Software („I+Q“) und DATEV-BWA, ausgewiesener Spezialist auf diesem Gebiet.


Detaildaten

Buchungsnummer: 458

Termine, Orte und Hotels

19.03.2010  
Stuttgart, Arcotel Camino
16.04.2010  
Köln, Mercure-West
23.04.2010  
Hamburg, InterCityHotel
24.04.2010  
Berlin, NH-Hotel Friedrichstraße
08.05.2010  
Nürnberg, Congress Hotel Mercure a. d. Messe
21.05.2010  
Hannover, InterCityHotel

Beginn/Ende

Uhrzeit:
9.00 bis ca. 16.45 Uhr

Teilnahmegebühr

355 € zzgl. USt.

Ihre Teilnahmegebühren beinhalten ausführliche Seminarunterlagen, Pausenerfrischungen, Tagungsgetränke, ein gemeinsames Mittagessen und eine Teilnahmebestätigung.


Sie haben Fragen oder Anliegen?

  • Rufen Sie uns an: 02 11 / 61 68 12 11
  • Oder schicken Sie uns eine E-Mail !

Den Paradigmenwechsel der Bewertung zum 1.1.2009 bewältigen!

Seit dem 1.1.2009 werden auch die Praxen der freien Berufe gem. §§ 199 ff. BewG für Erbschaftsteuerzwecke wie Unternehmen nach einem sog. „vereinfachten Ertragswertverfahren“ bewertet; dieses Verfahren führt i.d.R. zu Überbewertungen. Kern des Verfahrens ist die Ermittlung eines angemessenen Unternehmerlohnes und die Bewertung. Bereiten Sie sich auf die komplexen Bewertungsfragen vor: im Zugewinnausgleichsverfahren, bei der Praxisveräußerung, spätestens im Erbschaftsteuerfall brauchen Sie dieses Wissen.


Seminarinhalte

Die Rechtsprechung des BGH zur Praxisbewertung

  • Das entscheidende BGH-Urteil vom 6.2.2008 (Tierarzturteil)
  • Die Bedeutung des Ertragswertverfahrens nach IdW S 1

Die üblichen „Kammerverfahren“

  • Die misslungenen Hinweise der Bundesärztekammer
  • Wenig überzeugende Bewertungsansätze der Anwälte
  • Fehlerhafte Multiples der Steuerberater?

Die ordnungsgemäße Ermittlung des kalkulativen Lohnes

Das vereinfachte Ertragswertverfahren nach den §§ 199 ff. BewG führt zu keinem akzeptablen Ergebnis

Das Ertragswertverfahren nach IdW S 1 als Standard

Fortbestehensdauer einer Praxis

Goodwillverflüchtigungsdauer ist nicht Lebensdauer der Praxis

Abschläge bei der Bewertung

  • wegen Spezialisierung
  • wegen Mängel der Organisation u.a.

Die Bestimmung des richtigen Zinssatzes

Die Ermittlung des Ertragswertes

Die Verprobung des Praxiswertes am Beispiel der Finanzierbarkeit

Die unterschiedlichen Interessen beim Zugewinnausgleich, bei der Kaufpreisermittlung und dem Erbschaftsteuerwert – ein Dilemma?

Excel-Tools zur Praxisbewertung von Prof. Dr. Knief bestellen unter: www.iww.de

 

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