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  • · Fachbeitrag · Stiftungsarbeit

    Stiftungsrat und Vorstand: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser?

    von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn (www.stiftungsrecht-plus.de)

    | Stiftungen haben es zur Zeit schwer, ausreichende Beträge für die Erfüllung ihrer Zwecke zu generieren. Das gilt besonders für die etwa 75 % aller rechtsfähigen Stiftungen, die über ein Grundstockvermögen von „nur“ bis zu 1 Mio. EUR verfügen. Diese Stiftungen haben i.d. Regel ehrenamtliche Organmitglieder. Da prallen gerne engagierte Auffassungen aufeinander. |

     

    1. Probleme bei der Zusammenarbeit von Stiftungsorganen

    Die Frage nach der Zusammenarbeit von Stiftungsorganen stellt sich deshalb vermehrt. So fragte mich ein ehrenamtliches Stiftungsratsmitglied, wie er denn damit umgehen solle, dass ein Freund im Vorstand „sich ihm zunehmend verweigere“. Menschen haben unterschiedliche Persönlichkeiten. Allgemeingültige Antworten zu deren Zusammenarbeit scheinen mir deshalb kaum möglich.

     

    2. Vorschläge für die Zusammenarbeit von Stiftungsorganen

    Einige „Grundregeln“ für die Stiftungswelt - was eine gute Zusammenarbeit anbelangt - gibt es aber doch.

     

    • Freundschaft und Bekanntschaft oder ganz allgemein Sympathie sollten für die Aufgabenerfüllung der Stiftungsorgane keine Rolle spielen.

     

    • Der Vorstand leitet die Stiftung und vertritt sie nach außen. Der Stiftungsrat berät und kontrolliert den Vorstand. Das sind unterschiedliche Aufgaben. Niemand kann verhindern, dass sich ein Vorstand nicht beraten lassen will. Der Stiftungsrat darf es aber nicht zulassen, wenn sich ein Vorstand nicht oder nur eingeschränkt kontrollieren lassen will. Kontrolle bedeutet dabei nicht etwa Misstrauen. Sie ist eine Pflichtaufgabe des Stiftungsrats. Wer nicht angemessen kontrolliert, haftet gegebenenfalls sogar auf Schadenersatz. Was allerdings eine angemessene Kontrolle ist, kann nur im Einzelfall gesagt werden. Die Frage danach wird sich regelmäßig nach einer gewissen Zeit des professionellen Miteinanders der Organe leichter beantworten lassen. Der Weg bis dahin erfordert i.d. Regel einiges an gegenseitiger Geduld. Im Konfliktfall hilft es, sich daran zu erinnern, dass alle Beteiligten, freiwillig der Sache dienen wollen.

     

    • Der Stiftungsrat sollte nach außen als Einheit agieren - auch bei noch so kontroverser interner Meinungsbildung. Er sollte grundsätzlich über seinen Vorsitzenden mit dem Vorstand und/oder einzelnen Vorstandsmitgliedern kommunizieren. Etwas anderes gilt, wenn einzelne Stiftungsratsmitglieder ausdrücklich besondere Aufgaben haben, etwa weil sie über spezielle fachliche Expertise verfügen oder wenn sie gefragt werden.

     

    FAZIT | Vertrauen ist gut, Beratung ist sinnvoll, Kontrolle ist aber unerlässlich.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 201 | ID 43000090