Ausgabe 04/2012, Seite 72

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| Bildungsstiftungen

Stipendien und Übernahme von Studiengebühren: Das ist aus steuerlicher Sicht zu beachten

Viele gemeinnützige Einrichtungen, auch Stiftungen, haben die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Bildung zum Satzungszweck und gewähren Bildungshilfen. Die Beweggründe sind genauso vielfältig wie die Art der Unterstützung. Zunehmend dient die finanzielle Unterstützung auch der planmäßigen Gewinnung qualifizierten Personals. Was dabei im Hinblick auf Gemeinnützigkeit, Schenkung- und Einkommensteuer zu beachten ist zeigt dieser Beitrag. In einem Folgebeitrag werden die Aspekte Umsatzsteuer und Kreditwesengesetz behandelt.

Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 72 | ID 32711030


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